Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

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Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten?

 

Sollten Sie wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt worden sein, helfen Ihnen unsere Anwälte für Urheberrecht schnell und kompetent. Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Urheberrecht haben wir Erfahrungen aus vielen tausend urheberrechtlichen Abmahnungen und Urheberrechtsstreitigkeiten. Profitieren Sie von unserem Know-How und unserer langjährigen Expertise. Unsere Anwälte bewahren Sie vor weiteren, teuren Konsequenzen und rechtlichen Nachteilen. Vereinbaren Sie jetzt einen Telefontermin oder einen persönlichen Termin vor Ort in Frankfurt am Main.

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Abmahnung wegen Urheberechtsverletzung

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Soforthilfe bei Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

 

Eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung verlangt in der Regel wegen kurzer Fristen nach einer zeitnahen Reaktion. Holen Sie daher im Falle einer urheberrechtlichen Abmahnung schnellstmöglich eine Expertenmeinung ein. Von unseren Anwälten für Urheberrecht erhalten Sie schnelle und kompetente Hilfe.

 

Unternehmer, die eine Abmahnung wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes erhalten, sind häufig zunächst schockiert. Beim Durchlesen der Abmahnung stellen sich für den juristischen Laien zahlreiche, komplizierte juristische Fragen. Wenn Sie von einer Abmahnung betroffen sind, sollten Sie zunächst Ruhe, nicht überstürzt handeln und keinesfalls mit der abmahnenden Kanzlei direkten Kontakt aufnehmen, ohne vorher einen Urheberrechtsspezialisten zu kontaktieren.

 

 

Rechtlicher Hintergrund einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

 

Eine urheberrechtliche Abmahnung folgt in der Regel auf eine ungenehmigte Nutzung eines (oder mehrerer) fremder urheberrechtlich geschützter Werke. Bei diesen Werken kann es sich beispielsweise um Texte, Fotografien (Lichtbildwerke oder Lichtbilder), Filmmaterial oder um Software-Quellcode handeln. Die Abmahnung hat dann den Zweck, den (vermeintlich) Verantwortlichen auf die Urheberrechtsverletzung hinzuweisen und Beseitigungs- bzw. Unterlassungsansprüche geltend zu machen. Dies wird in der Regel kombiniert mit dem Verlangen der Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung. Durch die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeandrohung soll eine gerichtliche Inanspruchnahme (z.B. einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage) vermieden werden. Bei der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung können viele Fehler gemacht werden, weshalb ein richtiger Umgang mit der Situation wichtig ist.

 

 

Unser Rat zum Verhalten bei Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

 

Bevor man eine der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung vom Abmahnenden beigefügte (vorformulierte) Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet, sollte die Abmahnung zunächst unbedingt rechtlich von einem Urheberrechtsanwalt überprüft werden. Dabei ist im jeweiligen Einzelfall genau zu klären, ob der abmahnenden Partei die geltend gemachten Ansprüche überhaupt zustehen und, ob die Abmahnung formwirksam erfolgt ist. Es kommt nämlich vor, dass eine urheberrechtliche Abmahnung unberechtigt erfolgt oder, dass sie formunwirksam ist. Häufig werden im Rahmen des Verlangens zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu weit gehenden Unterlassungsverpflichtungen eingefordert. Hier ist also Vorsicht geboten.

 

Keinesfalls ist es ratsam, nach Erhalt einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung die im Schreiben gesetzten Fristen fruchtlos verstreichen zu lassen oder sich gegenüber der abmahnenden Partei oder deren Rechtsanwaltskanzlei unbedacht zu äußern. Auch ist es nicht empfohlen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, ohne zuvor juristischen Rat über deren Inhalt und die Konsequenzen einzuholen. Auch ist es nicht empfohlen, eigenhändig eine vorformulierte Unterlassungserklärung abzuändern oder mit Ergänzungen oder Einschränkungen zu versehen, die ggf. dazu führen können, dass die Erklärung zu weit reicht oder unwirksam ist. Bei einer formal oder inhaltlich unzureichenden Unterlassungserklärung droht eine gerichtliche Inanspruchnahme.

 

 

Lassen Sie sich im Falle einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung vom Experten helfen

 

Unsere Anwälte helfen Ihnen gerne mit juristischem Know How bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Wir können

 

  • überprüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist,
  • Überprüfung der Formwirksamkeit der Abmahnung,
  • Ihnen Verteidigungsstrategien aufzeigen,
  • eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen und
  • Sie anwaltlich vertreten.

 

Nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage können wir mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickeln und alle erforderlichen Schritte vornehmen. Rufen Sie uns jetzt an.

 

 

Bei uns erhalten Sie

 

  • fachkompetente Beratung durch Urheberrechts-Spezialisten
  • bundesweite Tätigkeit
  • Betreuung durch einen persönlichen Ansprechpartner
  • Erarbeitung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie
  • schnelle Reaktion und Mandatsübernahme bei Eilbedürftigkeit

Kontakt Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

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