WeSaveYourCopyrights » Achtung Abmahnfalle! Hinweis auf alternative Streitbeilegung gehört in die AGB
abmahnung-alternative-streitbeilegung-webshop-agb-anwalt-eugh-C-380-19-wesaveyourcopyrights

Achtung Abmahnfalle! Hinweis auf alternative Streitbeilegung gehört in die AGB

Hinweis auf alternative Streitbeilegung gehört in den AGB

 

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil v. 25.06.2020 (Az.: C-380/19) entschieden, dass die Hinweise (Online-Pflichtangaben) auf die alternative Streitbeilegung in den über eine Webseite abrufbaren AGB enthalten sein müssen und zwar nicht nur bei Online-Shops.

 

Auszug aus dem Urteil des EuGH bzgl. des Hinweises auf die alternative Streitbeilegung

 

„Art. 13 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) ist dahin auszulegen, dass ein Unternehmer, der auf seiner Website die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kauf- oder Dienstleistungsverträge zugänglich macht, über diese Website jedoch keine Verträge mit Verbrauchern schließt, in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Informationen über die Stelle oder die Stellen zur alternativen Streitbeilegung, von der bzw. von denen er erfasst wird, aufführen muss, sofern er sich verpflichtet oder verpflichtet ist, diese Stelle oder diese Stellen zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern einzuschalten. Es reicht insoweit nicht aus, dass der Unternehmer die Informationen in anderen auf der Website zugänglichen Dokumenten oder unter anderen Reitern der Website aufführt oder sie dem Verbraucher beim Abschluss des Vertrags, für den die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, mittels eines gesonderten Dokuments zur Verfügung stellt.“

 

Was ändert das Urteil für Webseitenbetreiber und Onlinehändler bezogen auf die alternative Streitbeilegung?

Unternehmer, die auf ihrer Website ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kauf- oder Dienstleistungsverträge zugänglich machen müssen nach der Entscheidung des EuGH auch dann, wenn sie über diese Website keine Verträge mit Verbrauchern schließen (also keinen Online-Shop betreiben), in den abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Informationen über die Stelle oder die Stellen zur alternativen Streitbeilegung (ODR-Plattform etc.) angeben, sofern sie sich verpflichtet haben oder verpflichtet sind, diese Stelle oder diese Stellen bei Streitigkeiten mit Verbrauchern zur Streitbeilegung einzuschalten.

Wo müssen die Informationen zur alternativen Streitbeilegung vorgehalten werden?

Es ist demnach bei Webshops insbesondere nicht ausreichend, wenn die Pflichtangaben zum Thema alternative Streitbeilegung nur an anderer Stelle auf Ihrer Webseite (z.B. im Impressum) auftauchen. Auch genügt es nicht, wenn Sie die Informationen zur alternativen Streitbeilegung erst beim Abschluss des Vertrages mittels eines gesonderten Dokuments dem Verbraucher zur Verfügung stellen, sofern Ihre AGB auf Ihrer Internetseite abrufbar sind.

 

Welcher Handlungsbedarf besteht für Onlinehändler und Webseitenbetreiber?

Wenn Sie auf Ihrer Webseite Ihre AGB vorhalten und die o.g. Umstände auf Sie zutreffen, müssen Sie ggf. eine entsprechende Ergänzung bzw. Änderung in Ihren AGB vornehmen. Andernfalls drohen Ihnen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Verbraucherschutzverbänden und Mitbewerbern (Konkurrenten).

 

 

Kontakt zum Anwalt für E-Commerce

 

Unsere Anwälte beraten Sie rund um die Themen alternative Streitbeilegung, E-Commerce und Vertragsrecht und erstellen Ihnen individuelle AGB passend für Ihre Bedürfnisse.

 

⇒ Schreiben Sie uns eine Email oder rufen Sie uns an unter 069 – 663 68 41 220 !

 

 

Weitere Links und Informationen im Bereich E-Commerce und Onlinehandel

 

Alle wichtigen Infos zu unseren Leistungen im Rahmen der Beratung im Bereich E-Commerce und Onlinehandel finden Sie hier.

 

Gerne beraten wir Sie zum Thema AGB und erstellen für Sie individuelle AGB.

 

Schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@wesaveyourcopyrights.com oder rufen Sie uns an unter 069 – 663 68 41 220.

 

 

© Rechtsanwältin Isabelle B. Lehmann, B.A. und Rechtsanwalt Christian Weber, WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, 01.07.2020

 

 

verwandte Suchbegriffe: E-Commerce, Online-Shop, AGB, Abmahnung, Verbraucherschutz, ODR-Plattform, Online-Pflichtangaben, alternative Streitbeilegung, Abmahnung, wettbewerbsrechtliche Abmahnung

No Comments

Sorry, the comment form is closed at this time.