Als Agenturvertrag bezeichnet man im Bereich des Musik- und Entertainmentrechts einen Vertrag zwischen einem Künstler (z.B. Sänger, Band, Comedian, Schauspieler, Model, Maler etc.) und einem Vermittler bzw. Agenten (Künstleragentur, Modelagentur, Schauspieleragentur, Bookingagentur etc.). Der Agenturvertrag regelt also das Vertragsverhältnis zwischen einem Künstler und einer Agentur. Vertragsgegenstand ist die Künstlervermittlung. Die Agentur hat die Aufgabe, dem Künstler Aufträge, Jobangebote, Gigs bzw. Auftrittsmöglichkeiten (“Bookings”), Ausstellungsmöglichkeiten etc. zu vermitteln. Als Gegenleistung erhält sie eine Provision an der jeweiligen Gage des Künstlers (sog. Agenturprovision).
In einem Agenturvertrag sind üblicherweise folgende vertragliche Regelungen enthalten:
Im Bereich des Model-Rechts bezeichnet man Verträge mit Models häufig als sog. Modelrelease.
Für rechtliche Fragen zum Agenturvertrag sowie zu allgemeinen Fragen rund um die Themen Musik- und Entertainmentrecht sowie Event- und Veranstaltungsrecht stehen Ihnen die Rechtsanwälte der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gerne als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
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