Künstlervermittlung

Die Künstlervermittlung wird im Bereich des Musik- und Entertainmentgeschäfts regelmäßig durch sog. Agenturverträge vertraglich geregelt. Diese dienen dazu, das Verhältnis zwischen dem zu vermittelnden Künstler und dem Vermittler (Agenten) zu regeln. Der Agent erhält in der Regel eine Provision bezogen auf die Gage, die der Künstler aufgrund eines von ihm vermittelten “Jobs” verdient.

Künstlervermittlung findet sowohl in der Musikbranche (Künstleragentur bzw. Bookingangentur bezogen auf Sänger und Bands), als auch im Schauspielbereich (Castingagentur, Schauspieleragentur), im Modebereich (Modelagentur), im Kunstbereich (Agenturen, die Maler oder Bildhauer vertreten) und in anderen bereichen der Unterhaltungsbranche (Comedians etc.) statt.

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Honorar

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