Anwalt für
Wettbewerbsrecht

Vernetzte Symbole für digitale Zahlungen, Kundensuche und Datenaustausch als Illustration für E-Commerce und Onlinehandel – Anwalt für Wettbewerbsrecht in Frankfurt am Main

Wettbewerbsrecht · Werberecht · E-Commerce

Anwalt für Wettbewerbsrecht und E-Commerce-Recht in Frankfurt am Main

Wir beraten Unternehmen, Selbstständige, Start-ups und Onlinehändler im Wettbewerbsrecht und E-Commerce-Recht – von der rechtssicheren Gestaltung von Werbung, Online-Shops und digitalen Geschäftsmodellen bis zur Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen und zur gerichtlichen Durchsetzung eigener Ansprüche gegen Mitbewerber.

Wettbewerbsrecht und Onlinehandel lassen sich heute kaum noch voneinander trennen. Preiswerbung, Produktinformationen, Kundenbewertungen, Social-Media-Marketing, Nachhaltigkeitsaussagen, Rechtstexte oder die Gestaltung eines Bestellprozesses können nicht nur verbraucherrechtliche Pflichten auslösen, sondern zugleich wettbewerbsrechtlich relevant sein. Hinzu kommen laufend neue Anforderungen an digitale Geschäftsmodelle, Online-Shops und die Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen.

Als spezialisierte Kanzlei in Frankfurt am Main beraten und vertreten wir Mandanten bundesweit persönlich, strategisch und lösungsorientiert. Unser Ziel ist nicht nur die rechtliche Absicherung, sondern eine Gestaltung, die auch zum Geschäftsmodell und zur unternehmerischen Praxis passt.

 

Wettbewerbsrecht, Werberecht und E-Commerce aus einer Hand

Das Wettbewerbsrecht setzt die rechtlichen Spielregeln für das Verhalten von Unternehmen am Markt. Im Mittelpunkt steht das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es betrifft insbesondere irreführende oder aggressive Werbung, unzulässige geschäftliche Handlungen, Verstöße gegen Marktverhaltensregeln und unlautere Maßnahmen gegenüber Mitbewerbern oder Verbrauchern.

Im digitalen Geschäftsverkehr kommen zahlreiche weitere Anforderungen hinzu. Dazu gehören insbesondere verbraucherrechtliche Informationspflichten, das Widerrufsrecht, Preisangaben, Anforderungen an Online-Shops, Produktsicherheit und Produktinformationen, Barrierefreiheit sowie Anbieterinformationen und besondere Regeln für einzelne Produkte oder Branchen.

Praxis-Hinweis: Rechtliche Compliance im E-Commerce ist zugleich Wettbewerbsprävention. Viele Verstöße gegen gesetzliche Informations-, Kennzeichnungs- oder Verbraucherschutzpflichten können wettbewerbsrechtliche Folgen haben. Deshalb betrachten wir Online-Shop, Werbung und Geschäftsmodell nicht isoliert, sondern als Gesamtsystem.

 

Unsere Leistungen im Wettbewerbsrecht und E-Commerce-Recht

  • Strategische wettbewerbsrechtliche Beratung von Unternehmen und Start-ups
  • Prüfung von Werbung, Marketingkampagnen und Werbeaussagen
  • Rechtliche Beratung zu Online-Shops, Plattformen und digitalen Geschäftsmodellen
  • Prüfung von Preiswerbung, Rabatten, Streichpreisen und Verkaufsaktionen
  • Beratung zu Kundenbewertungen, Gütesiegeln, Testimonials und Rankings
  • Prüfung von Green Claims und Nachhaltigkeitswerbung
  • Beratung zu Social-Media-, Influencer- und Creator-Marketing
  • Rechtliche Prüfung von KI-generierten Werbeinhalten und Produkttexten
  • Beratung zu Informationspflichten, Widerrufsrecht und Bestellprozessen
  • Beratung zu Barrierefreiheit, Produktsicherheit und produktbezogenen Informationspflichten
  • Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen
  • Durchsetzung eigener Ansprüche gegen Mitbewerber
  • Einstweilige Verfügungen, Klagen und gerichtliche Vertretung

Kontakt

Gerne stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner für sämtliche Fragen rund um das Wettbewerbsrecht zur Verfügung.

    Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

    Ihre Anfrage ist unverbindlich. Durch das Absenden entstehen keine Kosten und kein Mandatsverhältnis.

    Informationen zur Verarbeitung Ihrer Angaben finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Wettbewerbsrechtliche Beratung für Unternehmen

    Wettbewerbsrecht wird häufig erst dann zum Thema, wenn bereits eine Abmahnung eingegangen ist. Für Unternehmen ist eine frühzeitige Prüfung jedoch oft wirtschaftlich sinnvoller. Fehler in einer Kampagne, einem Online-Shop oder einer Produktvermarktung können nach Veröffentlichung deutlich aufwendiger zu korrigieren sein.

    Wir beraten deshalb nicht nur in bestehenden Streitigkeiten, sondern bereits bei der Entwicklung und Umsetzung von Geschäftsmodellen, Werbekampagnen und neuen Angeboten. Dabei berücksichtigen wir neben der rechtlichen Risikolage auch die praktische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit.

     

    Irreführende Werbung und unlautere geschäftliche Handlungen

    Werbung darf Kunden nicht über wesentliche Eigenschaften von Produkten oder Dienstleistungen, Preise, Vorteile, Herkunft, Verfügbarkeit oder sonstige entscheidungsrelevante Umstände täuschen. Auch das Vorenthalten wesentlicher Informationen kann wettbewerbsrechtlich relevant sein.

    Entscheidend ist nicht allein, ob eine Aussage formal richtig ist. Maßgeblich kann auch sein, welchen Gesamteindruck eine Werbung beim angesprochenen Verkehr erweckt. Deshalb sollte eine wettbewerbsrechtliche Prüfung immer die konkrete Gestaltung, den Kontext und die Zielgruppe berücksichtigen.

     

    Preiswerbung, Rabatte und Streichpreise

    Preisaktionen gehören zu den besonders abmahnanfälligen Bereichen im Handel und E-Commerce. Rechtliche Risiken können unter anderem bei durchgestrichenen Preisen, Rabattaktionen, Preisgegenüberstellungen, Grundpreisen oder der Bewerbung vermeintlicher Preisvorteile entstehen.

    Wir prüfen nicht nur einzelne Preisangaben, sondern auch die konkrete Präsentation einer Verkaufsaktion und den Eindruck, den Verbraucher daraus gewinnen.

     

    Kundenbewertungen, Gütesiegel und Testimonials

    Bewertungen und Empfehlungen beeinflussen Kaufentscheidungen erheblich. Entsprechend sensibel ist ihre Verwendung im Marketing. Bezahlte, incentivierte oder anderweitig beeinflusste Bewertungen dürfen nicht den Eindruck unabhängiger Kundenmeinungen vermitteln.

    Auch Bewertungsdurchschnitte, Gütesiegel, Rankings, Testergebnisse, Testimonials und Empfehlungen sollten darauf geprüft werden, ob ihre Darstellung transparent und wettbewerbsrechtlich zulässig ist.

     

    Green Claims und Nachhaltigkeitswerbung

    Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gehören inzwischen zu den besonders sensiblen Bereichen des Werbe- und Wettbewerbsrechts. Allgemeine Umweltbehauptungen, Nachhaltigkeitssiegel oder Aussagen zu positiven Umweltauswirkungen müssen rechtlich belastbar und hinreichend konkret sein.

    Begriffe wie „nachhaltig“, „klimafreundlich“, „umweltfreundlich“, „grün“ oder vergleichbare Aussagen sollten daher nicht allein aus Marketinggesichtspunkten betrachtet werden. Entscheidend ist insbesondere, welchen Eindruck die Aussage vermittelt und ob dieser durch nachvollziehbare Tatsachen gestützt werden kann.

    Wir prüfen Green Claims, Nachhaltigkeitssiegel und Umweltwerbung vor der Veröffentlichung und entwickeln gemeinsam mit Unternehmen rechtlich tragfähige Formulierungen, ohne die kommunikative Wirkung einer Kampagne unnötig einzuschränken.

     

    Social Media, Influencer-Marketing und digitale Werbung

    Instagram, TikTok, YouTube, LinkedIn und andere Plattformen sind heute zentrale Werbekanäle. Gleichzeitig verschwimmen dort die Grenzen zwischen redaktionellen Inhalten, persönlicher Kommunikation und Werbung.

    Unternehmen sollten deshalb insbesondere bei Influencer-Kooperationen, Affiliate-Marketing, Produktplatzierungen, Gewinnspielen und Creator-Kampagnen prüfen, ob der kommerzielle Charakter ausreichend erkennbar ist und die jeweiligen Werbeaussagen rechtlich zulässig sind.

    An dieser Stelle überschneiden sich Wettbewerbsrecht häufig mit Medienrecht, Markenrecht und Urheberrecht. Diese Schnittstellen können wir bei der rechtlichen Bewertung gemeinsam berücksichtigen.

     

    KI in Werbung und E-Commerce

    Unternehmen setzen künstliche Intelligenz zunehmend für Produkttexte, Werbemittel, Bilder, Kundenkommunikation und automatisierte Marketingprozesse ein. Auch KI-generierte Inhalte müssen jedoch die bestehenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

    Problematisch können beispielsweise erfundene Produkteigenschaften, irreführende Produktdarstellungen, unzutreffende Vergleichsaussagen, fremde Marken oder urheberrechtlich geschützte Inhalte sein. Für Unternehmen empfiehlt es sich daher, KI-gestützte Marketingprozesse nicht nur technisch, sondern auch rechtlich zu organisieren.

     

    E-Commerce-Recht: Online-Shops rechtssicher gestalten

    Ein rechtssicherer Online-Shop besteht nicht allein aus AGB und einer Datenschutzerklärung. Entscheidend ist das Zusammenspiel von Rechtstexten, Produktdarstellung, Preisen, Versandinformationen, Widerrufsrecht, Bestellprozess, Zahlungsmöglichkeiten, Produktkennzeichnung und den tatsächlich angebotenen Waren oder Dienstleistungen.

    Für eine umfassende rechtliche Überprüfung eines bestehenden Shops bieten wir unseren Webshop-Check vom Anwalt an.

     

    AGB und Vertragsbedingungen für Online-Shops

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sollten zum tatsächlichen Geschäftsmodell, zum Bestellprozess und zur jeweiligen Kundengruppe passen. Insbesondere bei individuellen Angeboten, Abonnements, digitalen Leistungen, Plattformmodellen oder besonderen Liefer- und Zahlungsbedingungen reichen Standardvorlagen häufig nicht aus.

    Weitere Informationen finden Sie auf unserer Leistungsseite AGB erstellen lassen.

     

    Widerrufsrecht und elektronische Widerrufsfunktion

    Das Widerrufsrecht gehört zu den zentralen Themen des B2C-E-Commerce. Neben einer zutreffenden Widerrufsbelehrung müssen bei betroffenen Fernabsatzverträgen auch die aktuellen gesetzlichen Anforderungen an die elektronische Ausübung des Widerrufs technisch korrekt umgesetzt werden.

    Rechtstexte und technische Gestaltung des Online-Shops sollten deshalb aufeinander abgestimmt sein. Fehler im Bestell- oder Widerrufsprozess können nicht nur verbraucherrechtlich, sondern auch wettbewerbsrechtlich relevant werden.

     

    Impressum und Informationspflichten im E-Commerce

    Geschäftsmäßige digitale Angebote unterliegen umfangreichen Anbieter- und Informationspflichten. Dazu gehören unter anderem Angaben zum Anbieter, zur Anschrift, zu elektronischen Kontaktmöglichkeiten sowie gegebenenfalls zu Registern oder berufsrechtlichen Informationen.

    Ältere Webseiten und Rechtstexte sollten regelmäßig darauf überprüft werden, ob sie noch dem aktuellen Rechtsstand und dem tatsächlichen Geschäftsmodell entsprechen.

     

    Barrierefreiheit im E-Commerce

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfasst unter bestimmten Voraussetzungen auch Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Für betroffene Unternehmen können sich Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung digitaler Angebote und Prozesse ergeben.

    Ob und in welchem Umfang die gesetzlichen Pflichten auf einen konkreten Online-Shop oder ein digitales Geschäftsmodell anwendbar sind, sollte anhand des jeweiligen Unternehmens, Angebots und Geschäftsmodells geprüft werden.

     

    Produktsicherheit im Onlinehandel

    Beim Onlineverkauf von Verbraucherprodukten sind zusätzlich die europäischen und nationalen Anforderungen an Produktsicherheit und Produktinformationen zu berücksichtigen. Online-Angebote können insbesondere Angaben zum Hersteller beziehungsweise zur verantwortlichen Person, zur Identifikation des Produkts sowie erforderliche Warn- und Sicherheitsinformationen enthalten müssen.

    Besonders relevant ist dies bei Importprodukten, Private-Label-Angeboten, Marktplatzverkäufen und Produkten aus Drittstaaten.

     

    Wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?

    Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollte weder ignoriert noch vorschnell anerkannt werden. Insbesondere eine beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung kann erhebliche langfristige Folgen haben.

    Wir prüfen, ob der geltend gemachte Wettbewerbsverstoß tatsächlich vorliegt, ob der Anspruchsteller zur Geltendmachung berechtigt ist und welche Reaktion rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

    Je nach Sachlage kann dies von der vollständigen Zurückweisung einer Abmahnung über eine außergerichtliche Einigung bis zur Abgabe einer angepassten Unterlassungserklärung oder zur gerichtlichen Verteidigung reichen.

    Ausführliche Informationen und direkte Hilfe finden Sie auf unserer Leistungsseite Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß.

    Wichtig bei laufenden Fristen: Unterschreiben Sie eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Eine einmal abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung kann langfristige Verpflichtungen und erhebliche Vertragsstrafenrisiken auslösen.

     

    Gegen Wettbewerbsverstöße von Mitbewerbern vorgehen

    Das Wettbewerbsrecht dient nicht nur der Verteidigung gegen Abmahnungen. Unternehmen können sich auch gegen unlautere Wettbewerbsvorteile von Konkurrenten zur Wehr setzen.

    In Betracht kommen je nach Fall insbesondere Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche sowie weitere wettbewerbsrechtliche Ansprüche. Wir prüfen zunächst die Rechtslage, die Anspruchsberechtigung und die strategische Sinnhaftigkeit eines Vorgehens.

    Anschließend setzen wir berechtigte Ansprüche außergerichtlich durch oder vertreten unsere Mandanten im gerichtlichen Verfahren. Bei besonderer Eilbedürftigkeit kann auch ein Vorgehen im Wege der einstweiligen Verfügung in Betracht kommen.

     

    Wettbewerbsrecht an den Schnittstellen zu Markenrecht und Urheberrecht

    Marktauftritte und Produktvermarktung betreffen häufig mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig. Die Übernahme eines Produktdesigns, einer Bezeichnung, eines Fotos oder eines Werbetextes kann neben dem Wettbewerbsrecht auch Marken-, Design- oder Urheberrechte berühren.

    Gerade bei solchen Konstellationen prüfen wir, welche Anspruchsgrundlagen tatsächlich die stärkste Position bieten und welche Strategie wirtschaftlich sinnvoll ist.

    Weitere Informationen finden Sie auch zu unseren Kompetenzen im Markenrecht und Urheberrecht.

     

    Warum WeSaveYourCopyrights im Wettbewerbsrecht und E-Commerce?

    Wettbewerbsrechtliche Beratung ist für uns keine isolierte Prüfung einzelner Paragraphen. Entscheidend ist, wie sich eine rechtliche Entscheidung auf das konkrete Geschäftsmodell, die Vermarktung und die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens auswirkt.

    Als spezialisierte Boutique-Kanzlei verbinden wir Wettbewerbsrecht mit Erfahrung im Markenrecht, Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht und Datenschutz. Dadurch können wir auch komplexe digitale Sachverhalte und rechtliche Schnittstellen aus einer Hand beurteilen.

    Unsere Mandanten werden persönlich betreut. Wir beraten Unternehmen, Selbstständige, Gründer und Kreativunternehmen aus Frankfurt am Main, dem Rhein-Main-Gebiet und bundesweit.

    Häufige Fragen zum Wettbewerbsrecht und E-Commerce

     

    Was macht ein Anwalt für Wettbewerbsrecht?

    Ein Anwalt für Wettbewerbsrecht prüft Werbung und geschäftliche Handlungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem UWG und weiteren marktbezogenen Vorschriften. Er berät präventiv, verteidigt Unternehmen gegen Abmahnungen und setzt berechtigte Ansprüche gegen Mitbewerber außergerichtlich oder gerichtlich durch.

     

    Welche Bedeutung hat das Wettbewerbsrecht für Online-Shops?

    Viele Pflichten des Onlinehandels können zugleich wettbewerbsrechtlich relevant sein. Das betrifft beispielsweise Preisangaben, Verbraucherinformationen, Widerrufsrecht, Werbung, Produktinformationen oder gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungen. Fehler können daher nicht nur behördliche, sondern auch wettbewerbsrechtliche Folgen haben.

     

    Muss ich eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung beantworten?

    Eine Abmahnung sollte innerhalb der gesetzten Frist rechtlich geprüft werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die geltend gemachten Ansprüche automatisch berechtigt sind oder eine beigefügte Unterlassungserklärung unverändert abgegeben werden sollte.

     

    Kann ich einen Mitbewerber wegen eines Wettbewerbsverstoßes abmahnen?

    Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können Mitbewerber wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend machen. Vor einem Vorgehen sollte allerdings sorgfältig geprüft werden, ob tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, die erforderliche Anspruchsberechtigung besteht und welche Strategie sinnvoll ist.

     

    Sind AGB für jeden Online-Shop vorgeschrieben?

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nicht pauschal für jeden Online-Shop gesetzlich vorgeschrieben. Onlinehändler müssen jedoch zahlreiche gesetzliche Informations- und Verbraucherschutzpflichten erfüllen. Individuell gestaltete AGB können außerdem sinnvoll sein, um Vertragsbedingungen transparent zu regeln und gesetzliche Gestaltungsspielräume zu nutzen.

     

    Welche Themen sind für E-Commerce-Unternehmen aktuell besonders wichtig?

    Neben den klassischen Themen AGB, Widerrufsrecht, Preisangaben und Produktinformationen spielen insbesondere die elektronische Ausübung des Widerrufs, Barrierefreiheit, Produktsicherheit, Green Claims, Kundenbewertungen sowie Social-Media- und KI-gestützte Werbung eine zunehmende Rolle.

     

    Können falsche Preisangaben zu einer Abmahnung führen?

    Ja. Fehlerhafte oder irreführende Preisangaben können wettbewerbsrechtliche Ansprüche auslösen. Das betrifft nicht nur den ausgewiesenen Gesamtpreis, sondern unter anderem auch Grundpreise, Rabatte, Streichpreise und die Bewerbung vermeintlicher Preisvorteile.

     

    Was ist bei Werbung mit „nachhaltig“, „klimafreundlich“ oder „umweltfreundlich“ zu beachten?

    Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen müssen hinreichend konkret, transparent und belegbar sein. Entscheidend ist, welchen Gesamteindruck die Werbung bei den angesprochenen Kunden erzeugt. Pauschale oder missverständliche Green Claims können erhebliche wettbewerbsrechtliche Risiken auslösen.

     

    Anwalt für Wettbewerbsrecht und E-Commerce in Frankfurt am Main

    Sie möchten eine Werbekampagne oder einen Online-Shop rechtlich prüfen lassen, haben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten oder möchten gegen einen Wettbewerbsverstoß eines Mitbewerbers vorgehen?

    Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir prüfen, wie wir Sie unterstützen können, und informieren Sie vor einer Beauftragung transparent über das weitere Vorgehen und die voraussichtlichen Kosten.

    Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.

    WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Anwalt für Wettbewerbsrecht in Frankfurt am Main

    ✔ fundierte Fachkenntnisse im Wettbewerbsrecht und gewerblichem Rechtsschutz
    ✔ Rechtsverteidigung und Abwehr von Abmahnungen
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