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BGH: Haftung bei Verlinkung eines geschützten Werkes (Höhe des Schadensersatzes 7.000,- €)

BGH: Haftung eines Minderjährigen bei Verlinkung eines geschützten Werkes auf Schadensersatz in Höhe von EUR 7.000,00 (BGH, Beschluss vom 3.2.2011, Az. I ZA 17/10)

 

Ansprüche, die aus der öffentlichen Zugänglichmachung fremder, urheberrechtlich geschützter Werke im Internet resultieren, begründen eine deliktische Haftung. Bei der gerichtlichen Ahndung eines solchen Verstoßes gegen das Urheberrecht spielen Fragen des Schutzes von Minderjährigen im Sinne von §§ 104 BGB keine Rolle. Im Ergebnis haftete der minderjährige Täter der Urheberrechtsverletzung auf Schadenersatz in Höhe von 7.000,- € sowie auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten und Unterlassung.

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