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DSGVO Auskunftspflicht des Verantwortlichen (zum Urteil des EuGH v. 12.01.2023, C‑154/21)

Der Umfang der DSGVO Auskunftspflicht nach aktueller Rechtsprechung des EuGH

 

Der EuGH hat sich in seiner aktuellen Entscheidung (Urt. v. 12.01.2023, C‑154/21) zum Umfang der Auskunftspflicht nach Art. 15 Abs. 1 lit .c) DSGVO geäußert und hierbei eine bislang umstrittene Frage beantwortet:

 

Die Frage bezog sich auf den Umfang der Auskunftspflicht des Verantwortlichen im datenschutzrechtlichen Sinne. Konkret ging es darum, ob es bezüglich der Weitergabe von personenbezogenen Daten nach der DSGVO ausreicht, wenn der Verantwortliche dem Betroffenen lediglich die Kategorien der Empfänger der personenbezogenen Daten nennt oder, ob er die Identität der Empfänger offenlegen muss.

 

Die Antwort des EuGH lautet, dass sich die datenschutzrechtliche Auskunftspflicht nach der DSGVO auch auf die Mitteilung der konkreten Empfänger erstreckt. Datenschutzrechtlich Verantwortliche müssen dem Betroffenen im Rahmen der Auskunftspflicht nach der DSGVO also grundsätzlich mitteilen, an wen sie seine personenbezogenen Daten übermittelt haben. Die bloße Mitteilung von Kategorien von Empfängern reicht nicht aus. Dies sollte ab sofort beim Umgang mit Betroffenenrechten unbedingt beachtet werden.

 

 

Unser Tipp zur DSGVO Auskunftspflicht

 

Im Datenschutzrecht sind insbesondere bezogen auf die Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung und deren Auslegung und Anwendung im konkreten Einzelfall nach wie vor viele rechtliche Fragen nicht höchstrichterlich entschieden. Bestehende Datenschutzkonzepte und der Umgang mit Betroffenenrechten sollten daher ständig überprüft und erforderlichenfalls an die geltende Rechtslage und die aktuelle Rechtsprechung angepasst werden.

 

⇒ Gerne beraten wir Sie als Kanzlei für Datenschutzrecht bezogen auf

  • Ihr Datenschutzkonzept,
  • die Abläufe und Vorgehensweisen beim Umgang mit Betroffenenrechten,
  • den Umgang mit datenschutzrechtlichen Auskunftsverlangen von Betroffenen.

 

 

Kontakt

 

Unsere Anwälte für Datenschutzrecht beraten Sie gerne zu allen rechtlichen Fragen des Datenschutzrecht. Rufen Sie uns unter 069-6636841220 an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

 

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© Rechtsanwältin Isabelle B. Lehmann, B.A. und Rechtsanwalt Christian Weber, WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, 24.01.2023

 

 

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