Einstweilige Verfügungen der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwalts-GmbH gegen diverse Filesharer
Gegen zahlreiche Filesharer, die von uns wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt wurden und keine ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärungen abgegeben haben, haben wir vor verschiedenen Deutschen Landgerichten Anträge auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gestellt. Die Einstweiligen Verfügungen wurden daraufhin von der jeweils zuständigen Urheberkammer erlassen und dem Antragsgegner zugestellt. Den betroffenen Anschlussinhabern wurde dadurch gerichtlich untersagt, die betroffenen Musiktitel unserer Mandanten im Internet über sog. Filesharingnetzwerke zum kostenlosen Download anzubieten. Gegen Zuwiderhandlungen kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,- € oder sogar Ordnungshaft verhängt werden. Die Kosten des Verfügungsverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen. Sie entstehen unabhängig von und zusätzlich zu den Abmahnkosten.
Unter anderem haben wir für unsere Mandanten unter folgenden Aktenzeichen Einstweilige Verfügungen erwirkt:
- Beschluss des LG Düsseldorf, 12 O 539/11
- Beschluss des LG Köln, 28 O 945/11
- Beschluss des LG Köln, 33 O 663/11
- Beschluss des LG Frankfurt, 2-03 O 517/114
- Beschluss des LG München I, 7 O 25275/11
- Beschluss des LG Düsseldorf, 12 O 602/11
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