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Fehler bei der Ermittlung der IP-Adresse?

Das Landgericht Hamburg hat sich im Rahmen eines von uns aktuell erwirkten Beschlusses hinsichtlich der Behauptung, die IP-Adresse sei falsch ermittelt, geäußert.

Der Einwand, im Rahmen der IP-Adressermittlung sei es zu Fehlern gekommen, ist hiernach im vorliegenden Fall nicht geeignet gewesen, Ansprüche des Schutzrechtsinhabers gegenüber einem Filesharer zu Fall zu bringen. Dies gelte jedenfalls dann, wenn die angeblichen Ermittlungsfehler nicht besonders glaubhaft gemacht würden. Zwar kann – so das Landgericht Hamburg – eine fehlerhafte Zuordnung einer IP-Adresse nicht ausgeschlossen werden, dies sei „aber wenig wahrscheinlich“ (Beschluss des LG Hamburg vom 14.10.2009, Az. 308 O 430/09).

Beschluss des LG Hamburg v. 14.10.2009

Kommentar:

Insbesondere der Einwand, es sei bei der IP-Adresse vermutlich zu sog. Zahlendrehern gekommen, greift  nicht. Sowohl seitens des ermittelnden Dienstleisters, als auch seitens der Provider werden IP-Adressauskünfte vollautomatisch abgefragt und von Computern aus Datenbanken ausgelesen. Die menschliche Fehlerkomponente ist im Rahmen dessen folglich ausgeschlossen. Ein „Verdrehen“ von Zahlen innerhalb einer IP-Adresse folglich auch.

(c) RA Christian Weber, Frankfurt am Main, 21.10.2009

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