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KMU-Fonds 2025 – jetzt Förderung für Markenanmeldungen beantragen

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können ab jetzt die Fördermittel der EU-Kommission für europäische und nationale Markenanmeldungen beantragen (sog. KMU Fonds)

 

Dr KMU-Fonds 2025 für die Registrierung von Marken ist seit dem 3.2.2025 eröffnet. Auch im Jahr 2025 werden wieder kleinst-, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) beim Zugang zu Rechten des Geistigen Eigentums durch den SME-Fund (oder auch KMU Fonds) der EU-Kommission finanziell gefördert. Anmelder können dadurch beispielsweise die für eine Markenanmeldung beim EUIPO anfallenden Amtsgebühren (bis zu 75%) erstattet bekommen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Antrag gestellt wird, das antragsstellende Unternehmen antragsberechtigt ist, dass noch Fördergelder zur Verfügung stehen und der Antrag genehmigt wird. Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen zusammengestellt:

 

Wie hoch ist die Förderung des KMU Fonds bei Markenanmeldungen im Jahr 2025?

 

Bei Markenanmeldungen auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene sind bis zu 75% der Amtsgebühren (Anmelde- und Klassengebühren) erstattungsfähig, begrenzt auf eine maximale Fördersumme von EUR 700,00. Die Mittel des KMU-Fonds sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben. Wenn die Fördergelder verbraucht sind, endet die Förderung. Daher empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Antragsstellung, bei der wir Sie gerne unterstützen.

 

 

Wer ist für den KMU-Fonds 2025 antragsberechtigt?

 

Antragsberechtigt für die KMU-Förderung 2025 sind Sie grundsätzlich dann, wenn Ihr Unternehmen unter eine der folgenden Unternehmenskategorien fällt und seinen Sitz in der Europäischen Union hat:

 

  • Kleinstunternehmen: < 10 Mitarbeiter, Jahresumsatz < 2 Mio. Umsatz
  • Kleinunternehmen: < 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz < 10 Mio. Umsatz
  • Mittleres Unternehmen: < 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz < 50 Mio. Umsatz

 

Darüber hinaus müssen die sich aus den Förderrichtlinien des KMU-Fonds 2025 ergebenden sonstigen Fördervoraussetzungen gegeben sein. Dies sind insbesondere:

 

  • Vorhandensein einer Umsatzsteuer-Ident.-Nr. oder einer Steueridentifikationsnummer
  • Bankkonto-Nachweis
  • „Ehrenwörtliche Erklärung“ zur Förderfähigkeit und Vollmacht
  • Die Marke, für die die Förderung beantragt wird, darf noch nicht angemeldet oder eingetragen sein d.h. es gibt keine „nachträgliche“ Förderung
  • es dürfen keine sog. „AUSSCHLUSSSITUATIONEN“ vorliegen

 

 

Wie läuft die Antragstellung beim KMU Fonds 2025 ab?

 

Zunächst ist die Erstellung eines Nutzerkontos auf der Webseite des EUIPO (europäisches Markenamt) nötig. Auch die KMU-Förderung von nationalen deutschen Markenanmeldungen, die beim DPMA registriert werden, läuft über ein KMU-Fonds-Konto beim EUIPO. Ein sog.  KMU-Fonds-Konto kann das antragstellende Unternehmen auf dem Portal des KMU-Fonds 2025 registrieren. Anschließend kann man dort einen entsprechenden Antrag auf Förderung stellen. Achten Sie bitt darauf, dass Sie alle hierfür nötigen Unterlagen und Informationen bereitstellen.

 

Wenn Sie uns mit einer Markenanmeldung beauftragen und einen Antrag auf Förderung über uns stellen möchten, übernehmen wir die Beantragung der Förderung für Sie gerne als optionale Leistung. Sprechen Sie uns gerne diesbezüglich an.

 

 

Wann wird über den KMU Förderantrag entschieden?

 

Wenn Ihr Antrag geprüft (und genehmigt) wurde, erhalten Sie vom EUIPO eine entsprechende Antwort. Dies geschieht üblicherweise innerhalb von max. 15 Arbeitstagen ab Antragstellung. Voraussetzung ist, dass man antragsberechtigt ist und noch Fördergelder aus dem KMU-Fonds 2025 zur Verfügung stehen. Ist dies der Fall, erhält man seitens des EUIPO eine entsprechende Fördermittelzusage in Form eines sog. „Gutscheins“. Wichtig: Dieser „Gutschein“ muss vor Ablauf seiner Gültigkeit aktiviert werden (siehe unten).

 

 

Wann sollte man die Anmeldung der Wunschmarke vornehmen lassen?

 

Nachdem der Förderantrag bewilligt wurde, sollte man zeitnah die Markenanmeldung vornehmen lassen und die im Zuge dessen anfallenden Anmelde-/Eintragungsgebühren an das zuständig Markenamt entrichten. Da bei Markenanmeldungen eine Frist von einem Monat ab dem Tag des Erhalts der Finanzhilfezusage läuft, um den Gutschein zu aktivieren bzw. einzulösen, sollte man die Marke zügig nach der Förderbewilligung anmelden bzw. anmelden lassen. Andernfalls kann die Förderhilfe durch den KMU-Fonds entfallen.

 

 

Wann und wie erhält man die Förderungssumme ausgezahlt?

 

Nach Anmeldung der Marke und Entrichtung der Markengebühren an das zuständige Amt muss der „Gutschein“ aktiviert werden. Um einen Gutschein zu aktivieren, bedarf es eines weiteren Antrags. Dieser sog. Antrag auf Kostenerstattung ist beim EUIPO unbedingt vor Ablauf der Monats-Frist einzureichen. Dies erfolgt unter Verwendung des entsprechenden Formulars in Ihrem KMU-Fonds-Konto und dient dazu die Erstattung des Förderbetrages zu beantragen. Das EUIPO nimmt die Kostenerstattung in Höhe Ihrer individuellen Fördersumme dann üblicherweise innerhalb eines Monats vor.

 

➤  Unser Tipp: Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie Ihren Gutschein verwenden, während er gültig ist! Bei Markenanmeldungen gilt grundsätzlich eine Frist von einem Monat ab dem Tag des Erhalts der Finanzhilfezusage.

 

 

Kontakt wegen KMU Fonds 2025

 

Wenn Sie Fragen zu dem KMU-Fonds 2025 des EUIPO für europäisch und nationale Markenanmeldungen haben, können Sie sich gerne an unsere Anwälte wenden. Gerne beraten unsere Anwälte für Markenrecht Sie hierzu. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns einfach an!

 

Um sicher zu gehen, dass bei der Antragstellung zum KMU-Fonds 2025 keine Fehler passieren und Sie somit schnellstmöglich die in Ihrem Fall optimale Förderung erhalten, stellen wir gerne für Sie den Antrag auf Förderung und nehmen anschließend auch Ihre Markenanmeldung vor.

 

➤ Ihr Vorteil: Sie haben einen Anwalt für Markenrecht als persönlichen Ansprechpartner und profitieren von unserem Know-How im Bereich des Markenrechts und der Anmeldung von Schutzrechten.

 

Gerne nehmen wir auch die Markenanmeldung für Sie vor, wenn Sie den Antrag zur KMU-Förderung 2025 bereits eigenständig gestellt und den Förderungsgutschein schon erhalten haben!

 

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(c) 18.02.2025, Rechtsanwältin Friederike Hofmann und Rechtsanwalt Christian Weber, Frankfurt am Main  – WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

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