Künstlersozialkasse und Künstlersozialversicherung

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine spezielle, vergünstigte Sozialversicherung für selbständige Künstler und Publizisten. Die Besonderheit dabei ist, dass Künstler und Publizisten nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen und dadurch ähnlich günstig gestellt werden sollen wie Arbeitnehmer. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und eine Abgabe derjenigen Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Diese Unternehmen zahlen für die Inanspruchnahme selbständiger künstlerischer oder publizistischer Leistungen die sog. Künstlersozialabgabe. Geregelt ist all dies im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG).

 

Aufgabe der Künstlersozialkasse ist die Prüfung, wer zum versicherungspflichtigen Personenkreis gehört sowie der Einzug der Versicherungsbeiträge und vor allem der Künstlersozialabgabe der abgabepflichtigen Unternehmen. Im Hinblick auf die Abgabepflicht von Unternehmen sowie die Bemessung der Höhe der Künstlersozialabgabe kommt es häufig zu Unisicherheiten und Rechtsstreitigkeiten.

Leistungen zu den Themen Künstlersozialkasse und Künstlersozialversicherung

Rund um die Künstlersozialkasse helfen wir bei allen juristischen Fragen und Problemen wie zum Beispiel:

 

  • Allgemeine Fragen zur Künstlersozialkasse
  • Was regelt des Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)?
  • Wer ist vom Künstlersozialversicherungsgesetz betroffen?
  • Für wen besteht eine Versicherungspflicht?
  • Wer muss eine Künstlersozialabgabe leisten?
  • Besteht für ein bestimmtes Unternehmen eine Abgabepflicht?
  • Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe?
  • Wann besteht eine Abgabepflicht?
  • Wie füllt man den Erhebungsbogen richtig aus?
  • Wer ist Verwerter im Sinne des KSVG?
  • Wann liegt eine künstlerische Tätigkeit im Sinne des KSVG vor?

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Gerne stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner für Fragen rund um die Künstlersozialkasse und die Künstlersozialabgabe zur Verfügung

Honorar Rechtsberatung

Kostentransparenz ist wichtig! Sie haben daher die Wahl zwischen verschiedenen Vergütungsmodellen. Gerne können Sie uns bei Fragen zum Honorar eine Email schreiben.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Musikrecht und zum und zum Veranstaltungsrecht.