Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine spezielle, vergünstigte Sozialversicherung für selbständige Künstler und Publizisten. Die Besonderheit dabei ist, dass Künstler und Publizisten nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen und dadurch ähnlich günstig gestellt werden sollen wie Arbeitnehmer. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und eine Abgabe derjenigen Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Diese Unternehmen zahlen für die Inanspruchnahme selbständiger künstlerischer oder publizistischer Leistungen die sog. Künstlersozialabgabe. Geregelt ist all dies im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG).
Aufgabe der Künstlersozialkasse ist die Prüfung, wer zum versicherungspflichtigen Personenkreis gehört sowie der Einzug der Versicherungsbeiträge und vor allem der Künstlersozialabgabe der abgabepflichtigen Unternehmen. Im Hinblick auf die Abgabepflicht von Unternehmen sowie die Bemessung der Höhe der Künstlersozialabgabe kommt es häufig zu Unisicherheiten und Rechtsstreitigkeiten.
Gerne stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner für Fragen rund um die Künstlersozialkasse und die Künstlersozialabgabe zur Verfügung
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