Künstlervertrag und Künstlerexklusivvertrag

Was ist ein Künstlerexklusivvertrag und was wird dort geregelt?

 

Der Künstlerexklusivvertrag und der Künstlervertrag sind typische Verträge aus den Bereichen Musikrecht und Entertainmentrecht. Sie regeln das Verhältnis zwischen dem Künstler und dem Produzenten bzw. der Plattenfirma (Label). Während der Künstlerexklusivvertrag – wie der Name schon sagt – eine meist mehrjährige persönliche Exklusivbindung zwischen Künstler und Label vorsieht, ist der normale Künstlervertrag eine losere Bindung, die unterschiedlich stark ausgeprägt sein kann und in der Regel die Zusammenarbeit bei der Auswertung bestimmter künstlerischer Leistungen oder Darbietungen regelt.

 

In der Regel enthält ein Künstlerexklusivvertrag Regelungen zu folgenden Punkten:

 

  • Umfang und Anzahl der Aufnahmen und deren Veröffentlichung
  • Vertragsdauer und Optionen
  • Umfang und Dauer der Rechteübertragung
  • Ausschließlichkeit der Rechteübertragung
  • Regelungen bezüglich der Auswertungs- und Vertragsdauer
  • ggf. persönliche Exklusivität (insb. bei Künstlerexklusivvertrag)
  • Optionsrechte (insb. bei Künstlerexklusivvertrag)
  • Rechtegarantie in Bezug auf die übertragenen Rechte
  • Vergütung des Künstlers (z.B. Vorschuss und Lizenzbeteiligung)
  • Tragung der Produktionskosten (z.B. Studiokosten, Mastering, Musikvideo, Marketing-/Werbebudget etc.)
  • Ausgestaltung des Internetauftritts des Künstlers
  • Merchandising

Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

 

Bevor Sie einen Künstlerexklusivvertrag unterschreiben, sollte man sich von einem Musikanwalt juristisch beraten zu lassen. Künstlerexklusivverträge sehen regelmäßig Klauseln zu einer umfangreichen Rechteeinräumung, zu langfristigen Bindungen, zur persönlichen Exklusivität, zu einseitigen Optionen und weitere, oftmals einseitige bzw. den Künstler benachteiligende Regelungen vor. Ein Künstlerexklusivvertrag sollte daher vor der Unterzeichnung unbedingt auf die Angemessenheit und Branchenüblichkeit der Regelungen überprüft werden.

 

Eine Vertragsprüfung (und ggf. Vertragsverhandlung) durch einen versierten Musikanwalt bewahrt Sie davor, nachteilige Verträge zu unterzeichnen. Als Anwalt für Musikrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Weber gerne zur Verfügung, wenn es beispielsweise darum geht, musikrechtliche Verträge zu prüfen, anzupassen, zu erstellen oder mit Labels zu verhandeln, um faire Vertragsbedingungen durchzusetzen.

Kontakt zum Musikanwalt

Sie möchten einen Künstlervertrag anwaltlich prüfen lassen und suchen einen kompetenten Ansprechpartner? Bei uns sind Sie mit rechtlichen Fragen zu Künstlerverträgen an der richtigen Stelle. Als Musikanwalt mit langjähriger Erfahrung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Weber gern zur Verfügung.

    Ihr Name *

    Ihre Telefonnummer  *

    Ihre E-Mail-Adresse **

    Ihre Nachricht **


    * Pflichtfeld** freiwillige Angaben

    Hiermit willige ich ein, dass ich zum Zwecke der Beantwortung meines obigen Anliegens von der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft per Email kontaktiert werden darf. Die Einwilligung ist freiwillig und kann für die Zukunft widerrufen werden.



     
    Durch das Ausfüllen und Absenden des Kontaktformulars wird weder ein Mandatsvertrag geschlossen, noch werden dadurch Kosten ausgelöst. Ihre Angaben sind unverbindlich und dienen uns unter Anderem zur Vorab-Information, zur Vorbereitung der Kontaktaufnahme, zur Kontaktaufnahme, zur Vertragsanbahnung oder zur Erstellung eines Angebots.
     
    Ihre Angaben werden dem Stand der Technik entsprechend verschlüsselt übertragen. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie gemäß unserer Datenschutzerklärung.
     

    Künstlervertrag

     

    In einem einfachen Künstlervertrag vereinbaren Künstler und Produzent bzw. Label, dass der Künstler dem Produzent/Label für die Herstellung von Tonaufnahmen (in der Regel Gesangsdarbietungen) zur Verfügung steht. Darüber hinaus enthält der Künstlervertrag Regelungen bezüglich der Übertragung der Rechte an den aufgezeichneten Darbietungen vom Künstler auf den Produzenten bzw. auf das Label. Produzent bzw. Label benötigen diese Rechte zum Zwecke der Auswertung der Aufnahmen im Rahmen der Herstellung und des Verkaufs von Tonträgern und im Bereich Digitalvertrieb (Download, Streaming etc.).

     

    Darüber hinaus regeln (einfache) Künstlerverträge manchmal auch, dass der Künstler in begrenztem Umfang für weitere Leistungen (Live-Auftritte, Werbemaßnahmen, Interviews etc.) zur Verfügung steht. Maßgebliche Eckdaten eines Künstlervertrages sind dessen Dauer und der Umfang der Rechteübertragung, die Höhe der Vergütung des Künstlers und etwaige Optionsrechte des Produzenten bzw. der Plattenfirma. Die Kosten der Produktion trägt bei Künstlerverträgen regelmäßig der Produzent bzw. die Plattenfirma. Bei einfachen Künstlerverträgen wird keine persönliche Exklusivbindung des Künstlers vereinbart, sondern dieser ist frei, auch mit Dritten zusammenzuarbeiten und Aufnahmen herzustellen und auszuwerten zu lassen.

     

    Sofern der Künstler seine Aufnahmen selbst in Eigenregie herstellt und das fertige Album (Master) an eine Plattenfirma (Label) oder einen Digitalvertrieb zur Auswertung „übergibt“, kommt statt des Künstlervertrages häufig ein sog. Bandübernahmevertrag oder ein Onlinevertriebsvertrag zum Einsatz.

    Künstlerexklusivvertrag

     

    Von einem Künstlerexklusivvertrag spricht man, wenn sich ein Künstler (z.B. Sänger, Band, Rapper) exklusiv für einen bestimmten Zeitraum an einen bestimmten Produzenten bzw. an ein bestimmtes Label  bindet (sog. persönliche Exklusivität). In dem Künstlerexklusivvertrag überträgt der Künstler dem Vertragspartner (Produzent, Label etc.) die Rechte an seinen (künftigen) künstlerischen Darbietungen in exklusiver Weise. Gleichzeitig verpflichtet sich der Künstler, nur dem Produzenten bzw. Label für Aufnahmen seiner Darbietungen zur Verfügung zu stehen und die Vertragsaufnahmen für einen bestimmten Zeitraum nicht mit oder für andere neu aufzunehmen (sog. Titelexklusivität).

     

    Ein solcher Exklusivvertrag erstreckt sich regelmäßig nicht lediglich auf eine bestimmte Darbietung bzw. auf die Aufnahme eines bestimmten Songs, sondern er wird für einen bestimmten Vertragszeitraum abgeschlossen. Der Künstlerexklusivvertrag umfasst dann die gesamte künstlerische Tätigkeit eines Sängers, eines Rappers oder einer Band in diesem Zeitraum. Der Künstler steht für die Laufzeit des Vertrages also ausschließlich dem Vertragspartner für die Erbringung seiner künstlerischen Leistungen (in der Regel Gesangsdarbietungen) und für die Herstellung von Tonaufnahmen davon zur Verfügung. In der Regel laufen Künstlerexklusivverträge über mehrere Jahre und sehen zudem einseitige Optionen vor. Häufig wird die Laufzeit auch an die Produktion einer bestimmten Mindestanzahl von Aufnahmen bzw. eines Albums gekoppelt. Der Produzent bzw. das Label trägt bei Künstlerexklusivverträgen die Kosten der Produktion und das wirtschaftliche Risiko der Vermarktung. Künstlerexklusivverträge, bei denen die Produktionskosten und das wirtschaftliche auf den Künstler abgewälzt werden, können den Künstler unangemessen benachteiligen und sogar sittenwidrig sein.

    Weitere Informationen sowie unsere sonstigen Leistungen im Bereich Musikrecht finden Sie hier