Eine Markenrechtsverletzung bzw. ein Verstoß gegen das Markenrecht kann in unterschiedlichen Erscheinungsformen auftreten. Angefangen bei der fahrlässigen Anmeldung einer Marke, die mit einer vorbestehenden Marke “kollidiert” bzw. eine Verwechslungsgefahr mit einer prioritätsälteren Marke begründet, bis hin zu einer bösgläubigen Markenanmeldung und gezielter Produktpiraterie.
Markenrechtsverletzungen können z.B. bei Identität oder bei Ähnlichkeit eines verwendeten Zeichens mit einer eingetragenen Marke vorliegen. Eine bewusste Markenrechtsverletzung zielt oftmals auf die Nachahmung oder die Ausnutzung der Wertschätzung einer bestimmten Marke ab. Hierdurch kann es zu einer Verwechslung, einer Verwässerung oder gar einer Verunglimpfung einer bestehenden Marke bzw. eines älteren Rechts kommen.
Um einer Ausbeutung oder Schwächung der eigenen Marke frühzeitig begegnen zu können, ist eine Markenüberwachung zu empfehlen. Hierauf spezialisierte Überwachungsunternehmen überprüfen hierzu die einschlägigen Register auf Neuanmeldungen ähnlicher oder identischer Marken.
Wenn ein verwendetes Zeichen mit einer eingetragenen Marke identisch oder verwechselbar ähnlich ist und das Zeichen für identische oder ähnliche Dienstleistungen oder Waren verwendet wird, steht dem Inhaber des älteren Rechts (der eingetragenen Marke) gegenüber dem Verletzer ein Unterlassungsanspruch und daneben ggf. weitere Ansprüche (gerichtet auf Beseitigung, Vernichtung, Auskunft und ggf. Schadensersatz) zu.
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