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Nichtreagieren auf eine Abmahnung? Einstweilige Verfügung gegen Filesharer wegen „Culcha Candela – Move it“

Gegen Urheberrechtsverletzer, die auf ein Abmahnschreiben nicht reagieren, werden nun verstärkt einstweilige Verfügungen vor den zuständigen Landgerichten erwirkt. Die Kosten haben die Filesharer zu tragen.

Hier finden Sie beispielhaft eine einstweilige Verfügung, die wir wegen der illegalen öffentlichen Zugänglichmachung der Tonaufnahmen des Musiktitels „Move it“ (Culcha Candela) für unsere Mandantschaft, die Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH gegen eine Nutzerin eines Filesharingnetzwerkes erwirkt haben. Die Antragsgegnerin hatte auf das Abmahnschreiben nicht reagiert, so dass die Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandantschaft auf gerichtlichem Wege geboten war (LG München I, Az. 37 O 631/11). Die Prozesskosten (Anwalts- und Gerichtskosten) eines einstweiligen Verfügungsverfahrens belaufen sich bei Zugrundelegung eines bei Musikdateien üblichen Streitwertes von 10.000,- € auf mehr als das Doppelte des im Abmahnschreibens zuvor angebotenen pauschalen Einigungsbetrages. Hierin enthalten sind nicht die Kosten der Abmahnung sowie der Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung. Diese Beträge werden unabhängig vom einstweiligen Verfügungsverfahren weiterverfolgt und durchgesetzt.

Einstweilige Verfügung – LG München I, Az. 37 O 631/11

RA Christian Weber, Frankfurt am Main, 21.02.2011

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