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OLG Hamburg: Ermittlung anhand des Hashwertes zum Nachweis von illegalem Filesharing ausreichend (5 W 126/10)

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass zur Frage, ob über einen Internetanschluss ein bestimmtes urheberrechtlich geschütztes Werk der Öffentlichkeit zum Herunterladen engeboten wurde, die Ermittlung des sog. Hash-Wertes ausreichend ist. Der Senat führt hierzu aus:

 

„Der Nachweis, dass unter einer der dem Beklagten zugewiesenen IP-Adresse das geschützte Werk der Klägerin öffentlich zugänglich gemacht wurde, kann – wie hier geschehen – auch über die Benennung eines bestimmten Hash-Wertes erfolgen. Der sog. Hashwert erlaubt eine eindeutige Identifizierung eines ins Internet gestellten Werkes, wie der für Urheberrechtsverletzungen zuständige Senat aus der Befassung mit zahlreichen vergleichbaren Rechtsstreitigkeiten weiß.“

 

Beschluss des OLG Hamburg vom 03.11.2010, 5 W 126/10

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