OLG Köln: 5001 € Schadenersatz bei Filesharing
Für das illegale Angebot einer Software mit einem Verkaufspreis von ca. 1.250.- € bis 4.000.-€ über ein Peer-to-Peer-Netzwerk kann vom Verletzten eine Mindestschadensersatz von 5.001.- € verlangt werden. So entschied das Oberlandesgericht Köln in seiner Entscheidung vom 23.07.2010 (Az. 6 U 31/10). Beim Angebot einer Software in einer Internet-Tauschbörse ist die Anzahl der möglichen Kopien der Software nicht mehr kontrollierbar, daher ist ein Vielfaches des Kaufpreises als Schadenersatz angemessen.
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