Der Produzentenvertrag (Tonträgerproduktionsvertrag) ist ein typischer Vertrag im Bereich des Musikrechts. Er regelt im Musikgeschäft das Verhältnis vom Produzent, der als kreativer Produzent Tonaufnahmen mit einem Künstler im Auftrag einer Plattenfirma, bei der der Künstler unter Vertrag steht, herstellen soll. Der Produzent wird hierbei als (kreativer) Dienstleister tätig.
Plattenfirmen arbeiten für bestimmte Musikgenres oftmals wiederholt mit demselben Produzenten zusammen, um einen bestimmten, von dem speziellen Produzenten geprägten „Sound“ zu erhalten. Der Produzent stellt die Aufnahmen in der Regel auf Grundlage des Produzentenvertrages als Auftragsarbeit her und überträgt dem Auftraggeber (in der Regel Plattenfirma) im Produzentenvertrag die Rechte an den von ihm im Auftrag hergestellten Tonaufnahmen. Als Gegenleistung erhält er eine Vergütung, die sich in der Regel aus einem Produktionskostenbudget und einer Umsatzbeteiligung (ggf. gepaart mit einem Lizenzvorschuss) zusammensetzt und im Produzentenvertrag geregelt wird.
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