Produzentenvertrag

 

(Vertrag über eine Auftragsproduktion / Musikproduktion)

Was ist ein Produzentenvertrag?

Der Produzentenvertrag (sog. Tonträgerproduktionsvertrag) ist ein typischer Vertrag im Bereich des Musikgeschäfts. Er regelt im Musikgeschäft das Verhältnis vom Auftraggeber (wirtschaftlicher Produzent) zum kreativen Produzent, der im Auftrag des wirtschaftlichen Produzenten für diesen Tonaufnahmen mit einem bestimmten Künstler herstellt. Üblicherweise handelt es sich bei Auftraggebern im Rahmen eines Produzentenvertrages z.B. um eine Plattenfirma bzw. ein Label, bei dem der Künstler, mit dem die Tonaufnahmen hergestellt werden soll, mittels eines Künstlerexklusivvertrages unter Vertrag steht. Der Produzent erhält als Gegenleistung für seine Produzententätigkeit sowie für die Einräumung der Auswertungsrechte an den Tonaufnahmen üblicherweise eine Produzentenvergütung (sog. Produktionskosten) sowie eine Beteiligung aus den Einnahmen aus der Auswertung der Tonaufnahmen.

 

Labels und Künstler arbeiten oftmals wiederholt mit demselben Produzenten zusammen, um einen bestimmten, von dem speziellen Produzenten geprägten „Sound“ zu erhalten. Der Produzent stellt die Aufnahmen in der Regel auf Grundlage des Produzentenvertrages als Auftragsarbeit her und überträgt dem Auftraggeber (in der Regel dem Label bzw. dem wirtschaftlichen Produzenten) im Rahmen eines Produzentenvertrages die Rechte an den von ihm hergestellten Tonaufnahmen. Denn das Label benötigt diese Rechte zum Zwecke der Veröffentlichung und Auswertung der Aufnahmen. Als Gegenleistung erhält der Produzent eine Vergütung. Diese setzt sich in der Regel aus einem Produktionskostenbudget und einer Beteiligung an den Verwertungserlösen zusammen. Ggf. wird daneben auch noch ein Lizenzvorschuss gewährt. Die Höhe der Vergütung wird im Produzentenvertrag geregelt.

Typische Regelungen in einem Produzentenvertrag

  • Spezifizierung der Vertragsaufnahmen
    • aufzunehmende(r) Song(s) oder Album
    • Künstler
    • Ort der Aufnahme
    • Zeitpunkt u. Dauer der Aufnahmen
  • Regelungen zum Fertigstellungs- und Ablieferungszeitpunkt
  • abzuliefernde Mixe/Versionen und Formate (z.B. 3-D-Audio)
  • ggf. spezifische Merkmale in Bezug auf die herzustellenden Vertragsaufnahmen (z. B. Hinzuziehung eines Streicherquartetts etc.)
  • Regelung der Rechteübertragung
    • einzelne Rechte wie z. B. Onlinerechte, Tonträgerrechte etc. (Rechtekatalog)
    • Umfang der Übertragung/Einräumung
    • Dauer der Rechteübertragung
  • Rechtegarantien
  • Regelungen über die Höhe der Produktionskosten
  • Regelungen über die Lizenzvergütung (Umsatzbeteiligung)
  • ggf. Vereinbarung eines Lizenzvorschusses

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Blog-Artikel „Autorenexklusivvertrag prüfen lassen – worauf Musikurheber beim Musikverlagsvertrag achten sollten“

 

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