Der Produzentenvertrag im Bereich des Musikgeschäfts (sog. Tonträgerproduktionsvertrag) ist ein typischer Vertrag im Bereich des Musikrechts. Er regelt im Musikgeschäft das Verhältnis vom Produzent, der im Auftrag einer Plattenfirma oder eines Labels als kreativer Produzent Tonaufnahmen mit einem Künstler, der in der Regel bei der Plattenfirma oder dem Label unter Vertrag (Künstlerexklusivvertrag) steht, herstellen soll. Der Produzent wird hierbei vom Auftraggeber beauftragt und erhält als Gegenleistung üblicherweise eine Vergütung (Produktionskosten) sowie eine Beteiligung aus den Einnahmen aus der Auswertung der Tonaufnahmen.
Plattenfirmen arbeiten für bestimmte Musikgenres oftmals wiederholt mit demselben Produzenten zusammen, um einen bestimmten, von dem speziellen Produzenten geprägten „Sound“ zu erhalten. Der Produzent stellt die Aufnahmen in der Regel auf Grundlage des Produzentenvertrages als Auftragsarbeit her und überträgt dem Auftraggeber (in der Regel Plattenfirma) im Produzentenvertrag die Rechte an den von ihm im Auftrag hergestellten Tonaufnahmen zum Zwecke der Veröffentlichung und umfassenden Auswertung. Als Gegenleistung erhält er eine Vergütung, die sich in der Regel aus einem Produktionskostenbudget und einer Umsatzbeteiligung (ggf. gepaart mit einem Lizenzvorschuss) zusammensetzt und im Produzentenvertrag geregelt wird.
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