Produzentenvertrag
(Vertrag über eine Auftragsproduktion / Musikproduktion)
(Vertrag über eine Auftragsproduktion / Musikproduktion)
Der Produzentenvertrag (sog. Tonträgerproduktionsvertrag) ist ein typischer Vertrag im Bereich des Musikgeschäfts. Er regelt im Musikgeschäft das Verhältnis vom Auftraggeber (wirtschaftlicher Produzent) zum kreativen Produzent, der im Auftrag des wirtschaftlichen Produzenten für diesen Tonaufnahmen mit einem bestimmten Künstler herstellt. Üblicherweise handelt es sich bei Auftraggebern im Rahmen eines Produzentenvertrages z.B. um eine Plattenfirma bzw. ein Label, bei dem der Künstler, mit dem die Tonaufnahmen hergestellt werden soll, mittels eines Künstlerexklusivvertrages unter Vertrag steht. Der Produzent erhält als Gegenleistung für seine Produzententätigkeit sowie für die Einräumung der Auswertungsrechte an den Tonaufnahmen üblicherweise eine Produzentenvergütung (sog. Produktionskosten) sowie eine Beteiligung aus den Einnahmen aus der Auswertung der Tonaufnahmen.
Labels und Künstler arbeiten oftmals wiederholt mit demselben Produzenten zusammen, um einen bestimmten, von dem speziellen Produzenten geprägten „Sound“ zu erhalten. Der Produzent stellt die Aufnahmen in der Regel auf Grundlage des Produzentenvertrages als Auftragsarbeit her und überträgt dem Auftraggeber (in der Regel dem Label bzw. dem wirtschaftlichen Produzenten) im Rahmen eines Produzentenvertrages die Rechte an den von ihm hergestellten Tonaufnahmen. Denn das Label benötigt diese Rechte zum Zwecke der Veröffentlichung und Auswertung der Aufnahmen. Als Gegenleistung erhält der Produzent eine Vergütung. Diese setzt sich in der Regel aus einem Produktionskostenbudget und einer Beteiligung an den Verwertungserlösen zusammen. Ggf. wird daneben auch noch ein Lizenzvorschuss gewährt. Die Höhe der Vergütung wird im Produzentenvertrag geregelt.
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Anwaltliche Leistungen im Musikrecht