Sinn und Zweck des Schutzes und der Anmeldung einer Marke

Wozu dient der Schutz von Marken?

 

Die Eintragung einer Marke gibt dem Inhaber ein ausschließliches Recht, die Marke z.Bbei der Herstellung und Vermarktung von Produkten zu benutzen und Dritten die Benutzung zu verbieten. Markeninhaber können also gegen Dritte vorgehen, die die Marke oder ein verwechslungsfähiges Zeichen verwenden.

 

Marken Schutz ist im Zeitalter von Markenpiraterie eine unabdingbare Notwendigkeit und zugleich ein scharfes Schwert, um gegen Nachahmungen und Markenrechtsverletzungen vorzugehen bzw. diesen vorzubeugen. Eine Marke anzumelden bedeutet immer größtmöglichen Schutz zu erlangen.

 

Neben der Anmeldung ist die Verteidigung der Marke gegen unerlaubte Nutzungen wichtig. Bei Verstößen können dem Schutzrechtsinhaber verschiedene Ansprüche gegenüber dem Verletzer zustehen, die gerichtlich durchgesetzt werden können. Hierbei bietet sich oftmals ein Vorgehen im Wege der Abmahnung oder des Eilrechtsschutzes (einstweilige Verfügung) an.

Welches Ziel hat die Anmeldung einer Marke?

 

Sinn und Zweck der Anmeldung einer Marke ist es, markenrechtlichen Schutz zu erhalten d.h. sicherzustellen, dass die Marke dem eigenen Unternehmen zugeordnet ist und Dritte (z.B. Konkurrenten) das Zeichen bzw. die Marke im Schutzland nicht für eigene (ähnliche) Waren oder Dienstleistungen verwenden dürfen. Der Marken Schutz bezieht sich immer auf das jeweilige Schutzland, hängt also davon ab, wo bzw. bei welchem Markenamt (z. B. DPMA, EUIPO, WIPO) man Schutz für die Marke beantragt bzw. diese eintragen lässt.

 

Die Anmeldung einer Marke muss übrigens – wie fälschlicher Weise oftmals angenommen – nicht durch einen Patentanwalt vorgenommen werden, sondern kann auch vom Markeninhaber selbst oder einem Rechtsanwalt vorgenommen werden. Bei der Beauftragung sollte ein Anwalt ausgewählt werden, der sich im Markenrecht auskennt. Dieser kann eine Markenrecherche vornehmen (ggf. unter Zuhilfenahme eines speziellen Dienstleisters), die Marken- sowie die Eintragungsfähigkeit, insbesondere das Vorliegen von sog. absoluten Schutzhindernissen prüfen, ein passendes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen und die Marke schließlich zur Eintragung bringen.

Weitere Leistungen unserer Anwälte im Bereich Markenrecht

 

 

 

Marke anmelden lassen

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Hilfe bei markenrechtlicher Abmahnung

Sie wurden abgemahnt und benötigen Hilfe wegen eines Markenrechtsverstoßes? Kontaktieren Sie unsere Abmahn-Soforthilfe!

 

 

Hilfe bei Verletzung Ihrer Markenrechte

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Anwalt für Markenrecht

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