
Wie kann man seinen Firmennamen schützen lassen?
Firmennamen schützen lassen
Überlassen Sie den Schutz Ihres Firmennamens nicht dem Zufall, sondern lassen Sie Ihren Firmennamen schützen. Dies geht am zuverlässigsten, indem Sie Ihren Firmennamen als Marke schützen lassen. Markenschutz erlangt man durch eine entsprechende Eintragung des Firmennamens oder eines Firmenlogos beim zuständigen Markenamt. Dabei gilt grundsätzlich die Empfehlung: Möglichst frühzeitig Markennamen schützen lassen! Durch die Eintragung als Marke kann man Namensrechte und Firmenlogos schützen, sich Markenrechte sichern und rechtliche Nachteile und Streitigkeiten vermeiden.
Warum sollte man seinen Firmennamen schützen lassen?
Haben Sie Ihren Produktnamen, Markennamen oder Firmenname schützen lassen, erlangen Sie Markenschutz und werden Inhaber*in einer Marke, die im Markenregister eingetragen und somit markenrechtlich geschützt ist. Ferner erlangen Sie als Markeninhaber*in ein sog. Ausschließlichkeitsrecht. Das bedeutet, dass nur Sie alleine berechtigt sind, den als Marke geschützten Namen bzw. Firmennamen als Marke im geschäftlichen Verkehr zu nutzen. Darüber hinaus sind Sie, wenn Sie Ihren Firmennamen schützen lassen und sich dadurch die Namensrechte sichern, berechtigt, Dritten die Verwendung identischer und sogar ähnlicher Zeichen im geschäftlichen Verkehr zu verbieten. Voraussetzung ist hierzu lediglich eine sog. markenmäßige Nutzung durch den Dritten. Dieser muss also ein zu Ihrer Marke identisches oder ähnliches (verwechslungsfähiges) Zeichen für dieselben oder zumindest für ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen verwenden. Ob es sich hierbei um einen bewussten (vorsätzlichen) Nachahmer oder eine zufällige Markenkollision handelt, ist unerheblich. Hat man Markenschutz bezüglich seines Firmennamens erlangt, kann man beispielsweise gegen Angebote von Nachahmern und gegen Plagiate effektiv vorgehen und Trittbrettfahrern die Nutzung des eigenen Markennamens untersagen. Daher empfehlen wir allen Mandanten grundsätzlich, vom Anwalt für Markenschutz den Markenname schützen zu lassen.
Welche weiteren Vorteile hat es, den Firmennamen schützen zu lassen?
Haben Sie Ihren Firmennamen durch eine Marke erfolgreich geschützt, sind Sie berechtigt, das sog. ®-Symbol an Ihrer Marke anzubringen. Dies schreckt Nachahmer und Produktfälscher ab. Auch können Sie Dritten bei Bedarf die Markennutzung d.h. die Nutzung ähnlicher oder identischer Zeichen im geschäftlichen Verkehr untersagen. Ferner können Sie Dritten die Nutzung im Wege einer Lizenz (ggf. gegen eine Lizenzgebühr) erlauben (z.B. bei Franchising, Sponsoring, Affiliate Marketing etc.). Unternehmensinhaber sollten daher unbedingt ihren Markennamen, also z.B. Produktnamen, Logos und den Firmennamen schützen lassen.
Kann man seinen Firmennamen auch durch eine Handelsregistereintragung oder Ähnliches schützen?
Durch eine Eintragung einer Firma im Handelsregister oder durch eine Gewerbeanmeldung allein entsteht kein eigenständiges, registriertes Schutzrecht. Auch schützt die Eintragung im Handelsregister nicht vor Nachahmung. Anders als der Schutz durch eine Registrierung als Marke beim Markenamt, kann ein Firmenname allenfalls als sog. Unternehmenskennzeichen oder über den zivilrechtlichen Namensrechtsschutz geschützt sein. Dies ist aber an das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen geknüpft, insbesondere an den Nachweis der Benutzung im geschäftlichen Verkehr. Der Schutz als Unternehmenskennzeichen oder über das Namensrecht bleibt außerdem in der Regel weit hinter dem Schutzumfang einer eingetragenen Marke zurück und bereitet zudem häufig Beweisschwierigkeiten. Ferner gibt es beim Unternehmenskennzeichen ggf. nur regionalen Schutz. Als Anwälte für Markenrecht empfehlen wir unseren Mandanten daher, dass sie den Namen des eigenen Unternehmens bzw. den Firmennamen schützen lassen.
Wo bzw. in welchen Ländern kann ich meinen Firmennamen schützen lassen und Markenschutz erlangen?
Ein Firmenname kann als Marke national oder auch international geschützt werden. Markenschutz ist immer ein territorial auf das Gebiet des Staates oder der Staatengemeinschaft, die das jeweilige Schutzrecht verleiht, begrenzter Schutz. Es gibt beispielsweise deutsche Marken, die beim DPMA registriert werden und Markenschutz für die Bundesrepublik Deutschland verleihen. Daneben gibt es in den meisten Staaten nationale Markenämter, bei denen Markenschutz für das jeweilige Staatsgebiet beantragt werden kann. Zudem gibt es eine europäische Gemeinschaftsmarke (sog. Unionsmarke). Die Unionsmarke wird beim EUIPO registriert. Durch eine Unionsmarke erlangt die bzw. der Markeninhaber*in Markenschutz in allen 27 EU-Staaten.
⇒ Gerne beraten unsere Markenanwälte Sie kompetent zum Thema „Firmennamen schützen lassen“. Rufen Sie uns an an oder kontaktieren Sie uns.
Wie kann man eine Marke international eintragen und so den Firmennamen registrieren lassen?
Wenn man Inhaber*in einer eingetragenen nationalen oder europäischen Marke ist, kann man durch eine sog. internationale Registrierung über die WIPO (World Intellectual Property Organization) den Markenschutz auf viele weitere Länder erstrecken.
Wenn Sie Ihren Firmennamen beispielsweise im gesamten deutschsprachigen Raum, d.h. in Deutschland, Österreich und der Schweiz (sog. DACH-Region) als Marke schützen lassen wollen, bietet sich eine Kombination aus mehreren Marken und eine Erstreckung über die WIPO an.
⇒ Sprechen Sie uns gerne dazu an. Unsere Anwälte beraten Sie gerne zur internationalen Registrierung und können Ihren Namen umfassend schützen lassen.
Wo finde ich weitere Infos und Tipps zum Thema Markenschutz und Markenanmeldung?
Weitergehende Informationen rund um das Thema Markenschutz und Markenanmeldung finden Sie in unserem „FAQ Marke anmelden“ sowie in unseren „Top 10 Tipps zum Markenschutz“.
Kontakt zum Anwalt – Jetzt Firmennamen schützen lassen
Unsere Anwälte beraten Sie gerne zu allen rechtlichen Fragen des Schutzes von Firmennamen und zur Markenanmeldung. Rufen Sie uns unverbindlich unter 069-6636841220 an oder schreiben Sie uns. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot, wenn Sie Ihren Namen schützen lassen wollen.
© Rechtsanwältin Isabelle B. Lehmann, Rechtsanwalt Christian Weber, WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, 17.02.2023 [UPDATE 25.03.2025]
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