Wie kann man seinen Firmennamen schützen lassen?
Firmennamen schützen lassen
Überlassen Sie den Schutz Ihres Firmennamens nicht dem Zufall, sondern lassen Sie Ihren Firmennamen schützen. Dies geht am zuverlässigsten, indem Sie Ihren Firmennamen als Marke schützen lassen. Markenschutz erlangt man durch eine entsprechende Eintragung beim zuständigen Markenamt. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Firmennamen möglichst frühzeitig schützen zu lassen. Hierdurch können rechtliche Nachteile und Streitigkeiten vermieden werden.
Warum sollte man seinen Firmennamen schützen lassen?
Ist Ihr Firmenname erst einmal als eingetragene Marke geschützt, haben Sie als Markeninhaber*in ein Ausschließlichkeitsrecht. Das bedeutet, dass nur Sie alleine berechtigt sind, den Firmennamen als Marke zu nutzen. Darüber hinaus sind Sie, wenn Sie Ihren Firmennamen schützen lassen, berechtigt, Dritten die Verwendung identischer und sogar ähnlicher Zeichen im geschäftlichen Verkehr zu verbieten. Voraussetzung ist hierzu lediglich eine sog. markenmäßige Nutzung durch den Dritten. Dieser muss also ein zu Ihrer Marke identisches oder ähnliches (verwechslungsfähiges) Zeichen für dieselben oder zumindest für ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen verwenden. Ob es sich hierbei um einen bewussten (vorsätzlichen) Nachahmer oder einen Zufall handelt, ist unerheblich. Hat man Markenschutz bezüglich seines Firmennamens erlangt, kann man effektiv beispielsweise gegen Angebote von Nachahmern und gegen Plagiate vorgehen oder Trittbrettfahrern die Nutzung des Markennamens untersagen.
Welche weiteren Vorteile hat es, den Firmennamen als Marke schützen zu lassen?
Haben Sie Ihren Firmennamen durch eine Marke erfolgreich geschützt, sind Sie berechtigt, das sog. ®-Symbol an Ihrer Marke anzubringen. Auch können Sie Dritten bei Bedarf die Markennutzung durch eine Lizenzierung (ggf. gegen eine Lizenzgebühr) erlauben (z.B. bei Franchising, Sponsoring, Affiliate Marketing etc.).
Kann man seinen Firmennamen auch durch eine Handelsregistereintragung oder Ähnliches schützen?
Durch eine Eintragung einer Firma im Handelsregister sowie durch eine Gewerbeanmeldung entsteht kein eigenständiges Schutzrecht. Auch schützt die Eintragung nicht vor Nachahmung. Anders als der Schutz durch eine Registrierung als Marke beim Markenamt, kann ein im Handelsregister eingetragener Firmenname allenfalls als sog. Unternehmenskennzeichen oder über den zivilrechtlichen Namensrechtsschutz geschützt sein. Dies ist aber an das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen geknüpft. Der Schutz als Unternehmenskennzeichen oder über das Namensrecht bleibt außerdem in der Regel weit hinter dem Schutzumfang einer eingetragenen Marke zurück und bereitet zudem häufig Beweisschwierigkeiten. Ferner gibt es beim Unternehmenskennzeichen ggf. nur regionalen Schutz.
Wo bzw. in welchen Ländern kann ich meinen Firmennamen als Marke schützen lassen?
Ein Firmenname kann als Marke national oder auch international geschützt werden. Markenschutz ist immer ein territorial auf das Gebiet des Staates oder der Staatengemeinschaft, die das jeweilige Schutzrecht verleiht, begrenzter Schutz. Es gibt beispielsweise deutsche Marken, die beim DPMA registriert werden und Markenschutz für die Bundesrepublik Deutschland verleihen. Daneben gibt es in den meisten Staaten nationale Markenämter, bei denen Markenschutz für das jeweilige Staatsgebiet beantragt werden kann. Zudem gibt es eine europäische Gemeinschaftsmarke (sog. Unionsmarke). Die Unionsmarke wird beim EUIPO registriert. Durch eine Unionsmarke erlangt die bzw. der Markeninhaber*in Markenschutz in allen 27 EU-Staaten.
⇒ Gerne beraten unsere Markenrechtler Sie kompetent zum Thema „Firmennamen schützen“. Rufen Sie uns an an oder kontaktieren Sie uns.
Wie kann man einen Firmennamen als Marke international schützen lassen?
Wenn man Inhaber*in einer eingetragenen nationalen oder europäischen Marke ist, kann man durch eine sog. internationale Registrierung über die WIPO (World Intellectual Property Organization) den Markenschutz auf viele weitere Länder erstrecken.
Wenn Sie den Schutz Ihres Firmennamens beispielsweise im gesamten deutschsprachigen Raum, d.h. in Deutschland, Österreich und der Schweiz (sog. DACH-Region) anstreben, bietet sich eine Kombination aus mehreren Marken bzw. eine Erstreckung über die WIPO an.
⇒ Sprechen Sie uns jederzeit gerne an. Unsere Anwälte beraten Sie gerne zur internationalen Registrierung und Erstreckung von Marken.
Wo finde ich weitere Infos und Tipps zum Thema Markenschutz und Markenanmeldung?
Weitergehende Informationen rund um das Thema Markenschutz und Markenanmeldung finden Sie in unserem „FAQ Marke anmelden“ sowie in unseren „Top 10 Tipps zum Markenschutz“.
⇒ Unsere Anwälte beraten Sie gerne zu allen rechtlichen Fragen des Schutzes von Firmennamen und zur Markenanmeldung. Rufen Sie uns unter 069-6636841220 an oder schreiben Sie uns.
© Rechtsanwältin Isabelle B. Lehmann, Rechtsanwalt Christian Weber, WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, 17.02.2023
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