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Verlagsvertrag prüfen lassen: Tipps für Autor:innen vom Anwalt für Verlagsrecht

Sie sind Autor:in und ein Verlag hat Interesse an Ihrem Werk? Ein Verlag hat Ihnen möglicherweise sogar schon ein Vertragsangebot oder einen Verlagsvertragsentwurf zukommen lassen? Sie sind beim Durchlesen rechtlich verunsichert oder haben den Eindruck, dass der Vertrag einseitig ist oder Sie benachteiligen könnte?

 

So geht es vielen Autor:innen. Auf die Freude, dass sich ein (oder mehrere) Verlage für Ihr Manuskript interessieren folgt schnell der Frust, sich mit einer juristischen Spezialmaterie befassen zu müssen.

 

⇒ Unser Tipp: Lassen Sie einen Verlagsvertrag vor der Unterzeichnung unbedingt von einem versierten Anwalt für Verlagsrecht inhaltlich prüfen. Kostenfreier telefonischer Erstkontakt hier

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    Verlagsvertrag prüfen lassen – Hilfe vom Anwalt für Verlagsrecht

     

    Vor Abschluss eines Verlagsvertrages ist es dringend empfohlen, dass der Vertrag rechtlich überprüft und angepasst wird. Nur so können Autor:innen sicherstellen, dass auch ihre eigenen Bedürfnisse berücksichtigt werden und die vertraglichen Regelungen fair und ausgewogen sind. Nachfolgend geben wir, als Anwalt für Verlagsrecht, einen Einblick in die rechtlichen Hintergründe und Fallstricke, die für Sie als Autor:in mit dem Abschluss eines Verlagsvertrages einhergehen können.

    Was ist Gegenstand eines typischen Verlagsvertrages für ein Buch?

     

    Der Verlagsvertrag, auch bekannt als Autorenvertrag oder Buchvertrag, ist ein Vertrag zwischen Autor:innen (Verfasser:innen) eines Sprachwerks bzw. Textes, beispielsweise eines literarischen, belletristischen oder wissenschaftlichen Werkes und einem Verlag.

     

    Der Verlagsvertrag regelt die Herstellung und die Auswertung des Werkes durch den Verlag und die Beteiligung der Autor:innen an den Erlösen. Daneben sehen viele Buchverlagsverträge auch weitere Auswertungen und umfangreiche vertragliche Regelungen zu Nebenrechten vor, beispielsweise hinsichtlich der Auswertung von sog. E-Books, Hörbüchern und der sog. Merchandisingrechte. Eine zentrale Rolle in einem Verlagsvertrag spielt üblicherweise die Rechteabtretung an den Verlag. Insbesondere hinsichtlich der vertraglichen Ausgestaltung von Umfang und Dauer der Rechteeinräumung ist besondere Vorsicht geboten.

     

     

    Welchen Inhalt hat ein branchenüblicher Verlagsvertrag?

     

    Grundsätzlich regelt das Verlagsgesetz bestimmte Anforderungen an den Inhalt des Verlagsvertrages. Jedoch ist eine Vielzahl der gesetzlichen Regelungen rechtlich nicht zwingend. Das bedeutet, dass viele Vertragsbedingungen prinzipiell zwischen den Vertragsparteien frei ausgehandelt bzw. vereinbart werden können (sog. Privatautonomie).

     

    Ein branchenüblicher Verlagsvertrag kann beispielsweise Bestimmungen zu den folgenden Punkten enthalten*:

     

    • Vertragsgegenstand (Werk, Buchreihe etc.)
    • Auswertungsart (z.B. Print, E-Book, Hörbuch, Verfilmung etc.)
    • Art und Umfang der Rechteeinräumung (Verlagsrecht und etwaige Nebenrechte)
    • Exklusivität
    • Dauer der Rechteeinräumung bzw. Auswertungsdauer
    • Auswertungspflichten, geplanter Veröffentlichungstermin, Erstauflagenhöhe etc.
    • Sonstige Pflichten des Verlags (z.B. Marketing)
    • Rechtegarantie bzgl. aller Rechte und der von Autor:in anzuliefernder Materialien
    • Regelungen zum Lektorat
    • Ablieferpflichten bzgl. Manuskript und finaler Werkfassung (inkl. Druckfreigabe)
    • Ablieferpflichten bzgl. etwaiger sonstiger von Autor:in anzuliefernder Materialien (Fotos, Biografisches Material etc.)
    • Sonstige Pflichten von Autor:innen (z.B. hinsichtlich Verfügbarkeit für Promotion, Lesungen etc.)
    • Autor:innen-Vergütung (Honorarbeteiligung und ggf. Vorschuss)
    • Abrechnungsbedingungen
    • Vertragsdauer und ggf. Optionen/weitere Auflagen/Folgebände
    • Regelungen zu Garantien, Haftung und Kündigung
    • weitere Regelungen (z.B. zur Vertraulichkeit, zum Datenschutz, zum Rechtstatut etc.)

     

    * Diese Auflistung ist nicht abschließend und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

     

     

    Welche Pflichten bestehen bei einem Verlagsvertrag auf Seiten von Autor:innen?

     

    Der Verlagsvertrag verpflichtet Autor:innen in vielerlei Hinsicht. Neben der Einräumung von Nutzungsrechten am Werk umfassen die vertraglichen Pflichten insbesondere die fristgerechte Ablieferung des Werkes in einem für die Auswertung geeigneten Zustand. Daneben können auch Verpflichtungen für die Verfügbarkeit für Promoaktivitäten wie z.B. Lesungen auf Messen oder in Buchläden bestehen sowie weitere Pflichten für Werbemaßnahmen (z.B. im Internet und im Bereich Social Media). Ferner sehen manche Verlagsverträge auch vor, dass Autor:innen neben dem Werk auch weitere Inhalte (z.B. Fotografien, Covergestaltung, Grafiken, Skizzen etc.) frei von Rechten Dritter anliefern müssen.

     

     

    Welche Pflichten ergeben sich aus einem Verlagsvertrag für den Verlag?

     

    Verlage sind grundsätzlich zur Auswertung des Werkes verpflichtet (sog. Auswertungspflicht). Welche Auswertungsarten (z.B. Printausgabe, elektronische Ausgabe etc.) Vertragsgegenstand sind, ist zwischen Verlag und Autor:innen frei vereinbar. Manche Verlage sind auf einzelne Auswertungs-/Nutzungsformen spezialisiert. Andere bieten eine umfassende Auswertung in allen Medien und Formaten. Neben der Auswertung des Werks schuldet der Verlag die vertragsgemäße Abrechnung und Zahlung der Vergütung bzw. des Absatzhonorars (sog. Autor:innenbeteiligung).

     

    Zu einer ernsthaften Auswertung bedarf es aber immer auch der Vermarktung mittels Werbung und Marketingmaßnahmen. Leider sehen viele Verlagsverträge vor, dass der Verlag nicht zur Auswertung verpflichtet ist und über Zeitpunkt, Ort und Ausstattung des Buchs nach freiem Ermessen entscheiden kann. Konkrete Marketingmaßnahmen oder Werbebudgets in festgelegter Höhe werden in Verlagsverträgen, obwohl dies aus Sicht von  Autor:innen natürlich wünschenswert wäre, nur sehr selten vertraglich vereinbart. Insbesondere Werbeaktivitäten des Verlags werden in gängigen Verlagsverträgen bedauerlicherweise nur sehr vage formuliert oder gar nicht als konkrete Pflichten statuiert. Oftmals lautet die diesbezügliche Formulierung in einem Verlagsvertrag ganz lapidar: „Der Verlag wird sich in branchenüblicher Weis für die Werkverwertung einsetzen. Er ist nicht zur Auswertung verpflichtet.“

     

    ⇒ Rechtstipp: Vertragsregelungen, die die vertraglichen Pflichten des Verlages betreffen sind bei der Vertragsprüfung genau zu hinterfragen und erforderlichenfalls durch angemessene Verlagspflichten zu ergänzen.

     

     

    Worauf sollte beim Abschluss von einem Verlagsvertrag geachtet werden?

     

    Beim Abschluss eines Verlagsvertrages ist insbesondere darauf zu achten, dass die Regelungen fair und ausgewogen sind. Dazu gehört unter anderem, dass die Rechteeinräumung an den Verlag nicht zu weitgehend ist und Autor:innen dem betreffenden Verlag nur die für die ernsthaft geplante Auswertung erforderlichen Rechte einräumen. Dadurch, dass Verlagsverträge in der Regel eine sehr umfassende Exklusivrechtsübertragung in räumlich, inhaltlich und zeitlich unbegrenzter Weise vorsehen, besteht die Gefahr, dass Autor:innen dem Verlag all ihre Rechte übertragen.

     

    Ob der Verlag diese Rechte in dem gewünschten bzw. erhofften Maße zur Auswertung bringt, ist häufig fraglich. Letzteres kann mannigfaltige Gründe haben, beispielsweise, dass ein Verlag in bestimmten Territorien gar keine Auswertungsmöglichkeiten oder Subverlagspartner hat oder auf bestimmte Auswertungsformen (z.B. Hörbuch) gar nicht spezialisiert ist oder hierfür kein Budget bereit stellt. Aus diesen Gründen sind schon viele Manuskripte in irgendwelchen Schubladen von Verlagen „verschwunden“ oder wurden nur unzureichend ausgewertet.

     

    Darüber hinaus ist auf eine angemessene und faire Beteiligung von Autor:innen an den Erlösen aus der Werkverwertung zu achten. Hierzu gehören die angemessene Höhe der Beteiligung sowie eine transparente Abrechnung auf Grundlage einer eindeutigen Lizenzbasis, ohne dass der Verlag eigene Kosten über das übliche Maß hinaus zum Abzug bringen kann. Autor:innen soll von Seiten des Verlags insbesondere nicht das wirtschaftliche Risiko dadurch aufgebürdet werden, dass Autor:innen erst dann eine Beteiligung zusteht, wenn die Kosten des Verlags vorher gedeckt sind.

     

    Wenn Sie sich unsicher sind, ob der Ihnen vorliegende Verlagsvertragsentwurf faire und angemessene Konditionen beinhaltet, stehen wir Ihnen als Verlagsvertrag Anwalt gerne mit langjähriger Expertise zur Verfügung. So können Sie rechtliche Risiken und Fallstricke vermeiden. 

    Rufen Sie uns einfach an, oder schreiben Sie eine E-Mail, um einen Termin zu vereinbaren.

     

     

    Warum ist es wichtig, einen Verlagsvertrag prüfen zu lassen?

     

    Grundsätzlich ist ein vom Verlag stammender Verlagsvertrag einseitig d.h. zu Gunsten des Verlages ausgestaltet. Aus unserer langjährigen Praxis der Überprüfung von Verlagsverträgen wissen wir, dass der häufig sehr weitreichenden Einräumung von Rechten oftmals keine angemessenen Pflichten zur Verwertung des Werks und der Nebenrechte durch den Verlag gegenüberstehen. Die Unterzeichnung eines Verlagsvertrags ohne vorherige anwaltliche Beratung und Vertragsprüfung kann daher rechtliche und wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen. Es ist daher Autor:innen dringend anzuraten, einen Verlagsvertrag anwaltlich prüfen und anpassen zu lassen.

     

    Bei Unterzeichnung eines ungeprüften Verlagsvertrages laufen Sie Gefahr, dem Verlag umfangreiche und nicht erforderliche Rechte einzuräumen oder unangemessene d.h. zu niedrige Beteiligungen zu erhalten. Einige Verlagsverträge sehen sogar vor, Autor:innen einen Teil des wirtschaftlichen Auswertungsrisikos aufzubürden (z.B. in Form von sog. „Kostenzuschüssen“). Bei solchen sog. „Zuschussverlagsverträge“ ist besondere Vorsicht geboten. Die Hinzuziehung eines Anwalts für Verlagsrecht ist dringend zu empfehlen.

     

    Um sicherzustellen, dass den Verlag ein angemessene, vertragliche Auswertungspflicht trifft und keine unangemessenen wirtschaftlichen Risiken auf Autor:innen abgewälzt werden, sollten Autor:innen das Angebot eines Verlagsvertrags grundsätzlich prüfen lassen. Als Anwalt für Verlagsrecht kennen wir alle verlagsvertragstypischen Problemkreise, branchenübliche Regelungen und rechtliche Fallstricke. Gerne unterziehen wir einen Ihnen vorliegenden Vertrag einer detaillierten Prüfung und nehmen die erforderlichen Anpassungen vor.

     

    ⇒ Zögern Sie nicht und profitieren Sie von unserem Know-how. Gerne können Sie uns bei Bedarf Ihren Verlagsvertrag per E-Mail zukommen lassen. Wir erstellen Ihnen dann gerne ein Angebot für die Prüfung, Kommentierung und anschließende Erläuterung des Vertrages.

     

     

    Welche Kosten entstehen durch die Prüfung eines Verlagsvertrages

     

    Die Kosten hängen vom Prüfungsaufwand und damit letztlich vom Umfang und der Komplexität des Vertrages ab. Gerne können Sie uns Ihren Verlagsvertrag vorab unverbindlich per E-Mail zusenden. Wir machen Ihnen dann ein Angebot für die Prüfung und Kommentierung des Vertrages zum pauschalen Festpreis. Durch die Vorab-Übersendung des Vertrages zum zwecke der Angebotserstellung entstehen Ihnen keine Kosten. Ein Honorar fällt erst an, wenn Sie uns mit der Prüfung des Vertrages ausdrücklich beauftragen, indem Sie ein Angebot von uns annehmen oder einen schriftlichen Mandatsvertrag unterzeichnen.

     

    Für Newcomer-Autor:innen bieten wir ggf. Sonderkonditionen. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

     

    ⇒ Tipp vom Verlagsvertrag Anwalt: Lassen Sie den Verlagsvertrag vor Unterzeichnung von einem Anwalt für Verlagsvertrag fachkundig prüfen. Nur so können Sie rechtliche Risiken und wirtschaftliche Nachteile vermeiden.

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