
Rechtsprechungs-Update: Verurteilung gegen Betreiber der illegalen Streaming Plattform kinoX.to rechtskräftig
Haftstrafe im Fall kinoX.to bzw. kino.to rechtskräftig (BGH, Beschluss v. 11.1.2017, 5 StR 164/16)
3 Jahre und 4 Monate Haft wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken und Beihilfe hierzu (kino.to und kinox.to)
Die Verurteilung eines Unterstützers des Betriebs der in Deutschland führenden illegalen Internet-Plattform „kino.to“ in den Jahren 2009 bis 2011 sowie des Aufbaus der Nachfolgeplattform „kinox.to“, die kostenlos Links zu Raubkopien von Kinofilmen und TV-Serien zum Herunterladen bzw. zum Ansehen im Internet (Streaming) anbot, wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken und wegen Beihilfe hierzu wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt und ist nun rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten, der vom Landgericht Leipzig zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten verurteilt worden war, wurde vom 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als unbegründet verworfen.
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