WeSaveYourCopyrights » Verurteilung gegen Betreiber der illegalen Streaming Plattform kinox.to rechtskräftig (BGH, Beschluss v. 11.1.2017, 5 StR 164/16)

Verurteilung gegen Betreiber der illegalen Streaming Plattform kinox.to rechtskräftig (BGH, Beschluss v. 11.1.2017, 5 StR 164/16)

 

Haftstrafe im Fall kino.to und kinox.to rechtskräftig

 

3 Jahre und 4 Monate Haft wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken und Beihilfe hierzu (kino.to und kinox.to)

 

Die Verurteilung eines Unterstützers des Betriebs der in Deutschland führenden illegalen Internet-Plattform „kino.to“ in den Jahren 2009 bis 2011 sowie des Aufbaus der Nachfolgeplattform „kinox.to“, die kostenlos Links zu Raubkopien von Kinofilmen und TV-Serien zum Herunterladen bzw. zum Ansehen im Internet (Streaming) anbot, wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken und wegen Beihilfe hierzu wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt und ist nun rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten, der vom Landgericht Leipzig zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten verurteilt worden war, wurde vom 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als unbegründet verworfen.

 

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes Nr. 7/2017 vom 19.1.2017 zum Beschluss vom 11. Januar 2017, Az. 5 StR 164/16

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