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Abmahnwahn? Abmahnungen führen zu Rückgang von Urheberrechtsverletzungen im Wege des Filesharing

Urheberrechtsverletzungen und Abmahnungen im Bereich Filesharing weiterhin stark rückläufig

 

Das oftmals in den Medien zu Unrecht als Abmahnwahn kritisierte berechtigte Vorgehen von Urhebern und Rechteinhabern gegen Internetpiraterie und illegales Filesharing hat einen erheblichen Rückgang der Urheberrechtsverletzungen, die im Wege des Filesharing in sog. Internettauschbörsen begangen werden, geführt. Abmahnungen sind damit nicht nur ein Instrument effektiven Rechtsschutzes, sondern tragen auch zu einer Sensibilisierung für den Wert geistigen Schaffens bei.

 

Der rückläufige Trend illegalen Filesharings zeichnet sich in Deutschland bereits seit dem Jahr 2010 ab. Der Rückgang des illegalen Filesharings in Deutschland hat ca. ein Jahr, nachdem die Rechteinhaber Ende 2008 mit Inkrafttreten des Drittauskunftsanspruches gegen Internetprovider (§ 101 UrhG) begonnen haben, gegen private Urheberrechtsverletzungen im Wege des illegalen Filesharings mittels Abmahnungen massiv vorzugehen, begonnen. Hierüber haben wir bereits im Jahr 2013 unter dem Stichwort „Abmahnerfolg“ in den Beiträgen „Abmahnerfolg: Anzahl der Urheberrechtsverletzungen im Bereich Filesharing stark rückläufig (Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken stößt auf Unverständnis)„, „Deutsches Urheberrechtsgesetz ist gut und hat sich bewährt – Anzahl Urheberrechtsverletzungen in Filesharingnetzwerken in Deutschland im internationalen Vergleich sehr niedrig“ und „Anzahl der Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Bereich Filesharing weiterhin stark rückläufig (Abmahnstatistik 2012)“ berichtet.

 

Aktuelle Fallzahlen zu Abmahnungen wegen illegalem Filesharing hat nun die „InteressenGemeinschaft gegen den AbmahnWahn“ vorgelegt. Auch wenn die dortige Erhebung hinsichtlich der absoluten Zahlen fragwürdig erscheint, belegen die Zahlen jedoch relativ betrachtet eine weitere Abnahme von Urheberrechtsverletzungen. Der Rückgang illegalen Filesharings auf 12,9 % des Niveaus von 2010 stellt sich demnach wie folgt dar:

Abmahnwahn & Abmahnerfolg: Statistik belegt Rückgang der Anzahl von Abmahnungen im Bereich illegales Filesharing

 

Für den Rückgang sind die Abwehr- und Rechtsdurchsetzungsmaßnahmen der Rechteinhaber, die insbesondere außergerichtlich im Wege der Abmahnung stattgefunden haben, verantwortlich. In anderen Ländern, in denen solche Maßnahmen nicht stattfinden, sind die Zahlen der Urheberrechtsverletzungen im Bereich Filesharing in den letzten 5 Jahren konstant oder sogar zunehmend. Das zu Unrecht als Abmahnwahn bezeichnete Vorgehen der Unterhaltungsindustrie gegen Rechtsverletzer erweist sich somit im Ergebnis als Abmahnerfolg.

 

© RA Christian Weber, 24.2.2015

 

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