Wettbewerbswidriges Verhalten tritt in vielen Facetten auf. Angefangen bei irreführender Werbung, über Werbung mit Selbstverständlichkeiten, fehlende Widerrufsbelehrungen, Nichterfüllung der Informationspflichten gegenüber Verbrauchern, Verstößen gegen gesetzliche Pflichtangaben im Onlinehandel und E-Commerce. Unsere Anwälte helfen Ihnen, wenn Sie Konkurrenten abmahnen lassen wollen, weil diese sich wettbewerbswidrig verhalten.
Erfahrungsgemäß findet im Internet bzw. Onlinehandel häufig die folgenden wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen von Konkurrenten:
Sollten Sie feststellen, dass ein Marktteilnehmer oder ein Konkurrent, sich wettbewerbswidrig verhält und sich hierdurch Wettbewerbsvorteile verschafft bzw. sich hieraus Wettbewerbsnachteile für Ihr Unternehmen ergeben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Wir beraten Mandanten über die rechtlichen Möglichkeiten, gegen Wettbewerbsverstöße anderer Marktteilnehmer wettbewerbsrechtlich vorzugehen (z.B. mittels Abmahnung, einstweiliger Verfügung oder Klage).
Selbstverständlich vertreten wir Mandanten, die gegen die unlauteren Verhaltensweisen eines Wettbewerbers vorgehen wollen, nicht nur außergerichtlich, sondern auch vor Gericht (Prozeßvertretung).
Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an.
Für Fragen zum wettbewerbsrechtlichen Vorgehen gegenüber der Konkurrenz stehen Ihnen die Anwälte der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als kompetente Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Gerne können Sie uns bei Fragen zum Honorar unverbindlich eine Nachricht schreiben oder uns anrufen.