Autorenexklusivvertrag
(Musikverlagsvertrag)
(Musikverlagsvertrag)
Der Autorenexklusivvertrag ist ein Vertrag im Bereich des Urheberrecht und des Verlagsrecht. Er regelt die exklusive Bindung eines Autors (Urhebers) an einen Verlag beispielsweise im Musikgeschäft. Durch diesen Typ des Musikverlagsvertrags erfolgt eine exklusive Bindung eines Urhebers bzw. Songwriters (Komponisten) an einen Musikverlag in Bezug auf eine bestimmte Anzahl von einzubringenden Musikwerken (Einbringungsverpflichtung) bzw. in Bezug auf eine bestimmte Vertragsdauer (Vertragslaufzeit). Im Gegensatz zum einfachen Musikverlagsvertrag, der sich im musikverlegerischen Bereich in der Regel nur auf ein einzelnes oder mehrere bestimmte, vorbestehende Werke bezieht (sog. Einzeltitelverlagsvertrag), bindet der Verlag den Autor bei einem Autorenexklusivvertrag für alle von diesem Autor innerhalb der Vertragslaufzeit entstehenden Werke. Der Autor räumt dem Verlag also bereits im Voraus die Nutzungsrechte an seinen künftigen Werken ein. Auch im Buchverlagsbereich kommen Exklusivbindungen zwischen Autor und Verlag vor.
In der Regel enthält ein Autorenexklusivvertrag die folgenden Bestimmungen:
Im musikverlegerischen Bereich spielt das klassische Verlagsgeschäft (sog. Papiergeschäft) d.h. der Notendruck und der Verkauf von Noten heutzutage nur noch eine untergeordnete Rolle. Daher haben moderne Musikverlage neue Aufgaben übernommen. Sie kümmern sich beispielsweise um den Aufbau von Songwriterkarrieren, Arrangieren sog. Co-Writing-Sessions und veranstalten Songwriting-Camps für die bei ihnen mittels Autorenexklusivvertrag unter Vertrag stehenden Autoren. Daneben vermitteln sie die Werke ihrer Autoren an Künstler und Plattenfirmen.
Darüber hinaus kümmern sich Verlage um administrative Dinge wie z.B. die Verwaltung von Einnahmen (Urhebertantiemen) sowie um die Rechtevergabe und Bearbeitungsanfragen. Rechtevergaben spielen dabei insbesondere bezüglich derjenigen Rechte eine Rolle, die nicht kollektiv von der GEMA bzw. der zuständigen Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden (beispielsweise im Sync- und Werbe-Bereich).
Für Fragen zum Autorenexklusivvertrag, zu Verlagsverträgen sowie zu allgemeinen Fragen rund um die Themen Verlagsrecht, Urheberrecht und Musikrecht steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner mit langjähriger Branchenerfahrung Herr Rechtsanwalt Christian Weber zur Verfügung.
Kostentransparenz ist uns wichtig! Über die mit der Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens verbundenen Kosten informieren wir Sie gerne vorab und unverbindlich. Gerne stehen wir Ihnen hierzu in einem Telefonat zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
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