Bookingvertrag

 

(Künstlerbooking)

Ein sog. Bookingvertrag kommt insbesondere im Bereich des Musikrechts und des Entertainmentrechts vor. Der Bookingvertrag regelt entweder im Sinne eines Konzertvertrages (Aufführungsvertrages) das Vertragsverhältnis zwischen einem Veranstalter und einem Künstler (Musiker, Sänger, Band, Comedian etc.), Letzerer ggf. vertreten durch eine Agentur (Bookingagentur). Oder der Bookingvertrag regelt als Agenturvertrag das Verhältnis zwischen Künstlervermittler (Agent bzw. Bookingagentur) und Künstler.

 

Die begriffliche Verwendung “Bookingvertrag” ist insoweit nicht eindeutig und wird uneinheitlich häufig für verschiedene Vertragsverhältnisse synonym verwendet. Es geht beim Bookingvertrag aber stets um die Buchung oder Vermittlung eines Künstlers bzw. einer Band durch einen bzw. an einen Veranstalter in Bezug auf Konzerte und Auftritte.

Was ist ein Bookingvertrag?

In einem Bookingvertrag sind üblicherweise zahlreiche vertragliche Regelungen enthalten wie z.B.:

 

  • Ort und Zeitpunkt des Auftritts
  • Dauer des Auftritts
  • Regelungen für den Fall des Konzertausfalls (höhere Gewalt, Krankheit, Haftung etc.)
  • Höhe der Gage/Vergütung
  • ggf. Provision der Agentur

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