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Bundeskabinett verschiebt Abstimmung über Gesetzesentwurf bezüglich Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Das Bundeskabinett hat in der heutigen Sitzung nach aktuellen Meldungen in der Presse den „Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ (in der Presse auch als „Anti-Abmahngesetz“ bzw. als „Anti-Abzockgesetz“ bezeichnet) aufgrund weiteren Abstimmungsbedarfs verschoben.

Der ursprünglich von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger initiierte und nach außen unter dem Deckmantel des „Verbraucherschutzes“ getarnte Gesetzesentwurf stellt sich bei näherer Betrachtung als populistischer Akt der Ministerin dar, um auf dem Rücken der Urheber und kreativ Schaffenden vermeintliche Wählerstimmen zu erlangen. Die konkrete Ausgestaltung des Gesetzesentwurfes verkennt jedenfalls im Bereich urheberrechtlicher Abmahnungen, dass das geistige Eigentum im Internet mit Füßen getreten wird und dass nicht der Verbraucher davor geschützt werden muss, für Schäden, die er dritten (nämlich den Urhebern) zufügt, in Anspruch genommen zu werden, sondern dass der Urheber derjenige ist, der vor dem im Internet massenhaft stattfindenden Diebstahl seines geistigen Eigentums geschützt und bei der effektiven Rechtsdurchsetzung gestärkt werden muss.

Der Gesetzesentwurf ist in seiner derzeitigen Ausgestaltung unter dem Gesichtspunkt, dass die Urheber bereits seit vielen Jahren Geschädigte einer Gratismentalität im Internet sind und Jahr für Jahr hohe Umsatzeinbußen haben, geradezu grotesk. Eine Gesetzesinitiative, die darauf abzielt, Urheberrechtsverletzungen zu bagatellisieren und deren Verfolgung faktisch unmöglich zu machen, darf kein Gehör finden. Eine solche gesetzgeberische Initiative ist umso fataler, als sie geradezu als Freibrief für den sorglosen Umgang mit geistigen Eigentum missverstanden wird und den eigentlichen Rechtsverletzer als schützenswertes Opfer konterkariert. Dass hierbei nicht zuletzt auch diejenigen Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien, die sich die Vertretung von Kunst- und Kulturschaffenden gewidmet haben, den Vorwurf unseriöser Geschäftspraktiken und der Abzocke mit überhöhten Rechtsanwaltsgebühren vorwerfen lassen müssen, ist völlig inakzeptabel. Diejenigen Rechtsanwälte und Kanzleien, die in Deutschland die geschädigten Urheber vertreten, haben mit Hilfe der in den letzten Jahren verstärkten Abwehrmaßnahmen maßgeblich dazu beigetragen, dass in Deutschland als einzigem Land weltweit das sog. Filesharing stark rückläufig ist. In allen anderen Ländern ist Jahr für Jahr eine stetige Zunahme zu verzeichnen. Dies berücksichtigend von einem „Abmahnunwesen“ zu sprechen und die diesbezügliche Tätigkeit von Rechtsanwälten als „unseriöse Geschäftspraktik“ oder gar „Abzocke“ zu bezeichnen oder diese mit fragwürdigen Inkassomethoden oder Abofallen gleichzusetzen, ist geradezu skandalös und zeigt, dass dem Gesetzesentwurf jedenfalls im Bereich urheberrechtlicher Abmahnungen völlig falsche Tatsachenannahmen zu Grunde gelegt werden. Er greift in seinen Auswirkungen in den Kern des Urheberrechts ein und würde im Falles seines Inkrafttretens dieses sogar in weiten Bereichen (insbesondere im Bereich des Filesharing) faktisch abschaffen. Das Urheberrechtsgesetz würde zu einer leeren Hülle verkommen. Eine Rechtsdurchsetzung wäre ausgerechnet in den Bereichen, in denen die Rechtsverletzungen massenhaft stattfinden und die Marktnachfrage abschöpfen, die eigentlich dem Berechtigten vorbehalten ist, nicht mehr zu leisten. Der Sinn und Zweck der Abmahnung als Instrument der außergerichtlichen Streitbeilegung und der Vermeidung von weiteren Kosten und Gerichtsverfahren zeigt doch gerade darin seine Stärke, dass es massenhaft erfolgreich eingesetzt wird. Im Zwischenbericht der Enquete Kommission des Deutschen Bundestages vom 24.1.2013, Projektgruppe Verbraucherschutz heißt es zum Thema Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung: „Die Abmahnung dient damit grundsätzlich dem Schutz des Verbrauchers.” Einen gesetzlichen Änderungsbedarf zu Ungunsten der geschädigten Urheber gibt es schlichtweg nicht.

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Weitere Infos bei iRights.

Mit dem dieser Gesetzesinitiative zu Grunde liegenden, rechtlich völlig mißglückten Referentenentwurf aus dem Frühjar 2012 hatten wir uns bereits im April 2012 ausführlich auseinandergesetzt. Weitere Infos dazu hier.

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