WeSaveYourCopyrights » Datenschutz: Dynamische IP-Adresse stellt personenbezogenes Datum dar (BGH, Urt. v. 16.5.2017, VI ZR 135/13)
§ 15 Telemediengesetz_TMG_we-save-your-copyrights-ip-adresse-personenbezogenes-datum-anwälte-für-datenschutz-frankfurt

Datenschutz: Dynamische IP-Adresse stellt personenbezogenes Datum dar (BGH, Urt. v. 16.5.2017, VI ZR 135/13)

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 16.5.2017, Az. VI ZR 135/13 entschieden, dass eine dynamische IP-Adresse, die von einem Anbieter von Online-Mediendiensten beim Zugriff einer Person auf eine Internetseite, die dieser Anbieter allgemein zugänglich macht, gespeichert wird, für den Anbieter ein (geschütztes) personenbezogenes Datum darstellt.

 

Demnach dürfen IP-Adressen auf Internetseiten nur unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 TMG, der richtlinienkonform entsprechend Art. 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46 EG auszulegen ist, gespeichert werden, also beispielsweise soweit ihre Erhebung und ihre Verwendung erforderlich sind, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen oder um die generelle Funktionsfähigkeit der Dienste zu gewährleisten.

 

Auszug aus der Pressemitteilung des BGH vom 16.5.2017:

 

„Als personenbezogenes Datum darf die IP-Adresse nur unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 TMG gespeichert werden. Diese Vorschrift ist richtlinienkonform entsprechend Art. 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46 EG – in der Auslegung durch den EuGH – dahin anzuwenden, dass ein Anbieter von Online-Mediendiensten personenbezogene Daten eines Nutzers dieser Dienste ohne dessen Einwilligung auch über das Ende eines Nutzungsvorgangs hinaus dann erheben und verwenden darf, soweit ihre Erhebung und ihre Verwendung erforderlich sind, um die generelle Funktionsfähigkeit der Dienste zu gewährleisten. Dabei bedarf es allerdings einer Abwägung mit dem Interesse und den Grundrechten und -freiheiten der Nutzer.“

 

Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zuvor dem EuGH vorgelegt, der bereits im Oktober 2016 entsprechend entschieden hatte (EuGH, Urteil vom 19.10.2016 – C-582/14).

 

Kontakt

 

Haben Sie Fragen zu datenschutzrechtlichen Belangen? Wir beraten und vertreten Unternehmen und Start-Ups in allen Fragen des datenschutzrechts und des IT-Rechts. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

 

Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen im Bereich Datenschutzrecht und IT-Recht finden Sie hier.

No Comments

Sorry, the comment form is closed at this time.