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DSGVO: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)

 

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erlangt am 25.5.2018 nach Ablauf einer zweijährigen Umsetzungsfrist verbindliche Geltung innerhalb der EU. Die DSGVO ist daher ab dem 25.5.2018 wie innerstaatliches Recht unmittelbar und verbindlich anwendbar. Daneben tritt in Deutschland mit gleichem Datum ein neues, die DSGVO ergänzendes Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) in Kraft.

 

Unternehmen jeder Größe, also auch Kleinunternehmer, Start-Ups, Freiberufler etc. müssen ab dem 25.5.2018 aufgrund der DSGVO zahlreiche neue Regeln zum Datenschutz beachten. Wer dagegen verstößt, dem drohen künftig hohe Bußgelder. Die Bußgeldvorschriften wurden erheblich verschärft, um eine Einhaltung der neuen Datenschutzstandards zu erreichen. Die DSGVO sieht Bußgelder bis 20 Millionen Euro vor.

 

Wer sein Unternehmen noch nicht DSGVO-kompatibel gemacht hat, sollte schnellstens handeln. Schaffen Sie durch klare und transparente Prozesse innerhalb Ihres Unternehmens und beim Internetauftritt Ihres Unternehmens Vertrauen durch gelebte Compliance.

 

Unter dem nachfolgenden Link haben wir einen Katalog der 12 wichtigsten Fragen und Antworten zur DSGVO zusammengestellt. Dort gibt es zahlreiche Infos und Tipps zu den zu beachtenden datenschutzrechtlichen Grundsätzen, Verarbeitungsverzeichnissen, Erlaubnistatbeständen, Informationspflichten, Betroffenenrechten und zum Thema Auftragsdatenverarbeitung.

 

 

FAQ zur DS-GVO und zum Datenschutzrecht

 

 

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