Ideenklau am Messestand – Top Tipps für Unternehmen zum Markenschutz und Wettbewerbsrecht auf Messen
Tipps für Unternehmen zu den Themen Ideenklau, Markenschutz und Wettbewerbsrecht auf Messen
Die Messe ist der richtige Ort, um seine Ideen, Waren und Dienstleistungen an den Mann zu bringen, denn das übergeordnete Motto einer jeden Messe ist „Sehen und gesehen werden!“. So wichtig das „gesehen werden“ für ein erfolgreiches Unternehmen auch ist, sollte man trotzdem nicht leichtfertig an einen Messeauftritt heran gehen, denn gerade auf Messen kommt es erfahrungsgemäß häufig zu Ideenklau und Verletzungen des geistigen Eigentums. Oftmals kommt es zu Produktpiraterie, Markenpiraterie, Plagiaten, Markendiebstahl, dreisten Fälschungen und Nachahmungen und sonstigen mitunter eklatanten Verstößen gegen Urheberrechte, Designrechte, Markenrechte, Patentrechte und gegen das Wettbewerbsrecht.
Um für die nächste Messe richtig vorzubeugen, bei Fällen von Ideenklau vorbereitet zu sein und im Ernstfall richtig zu reagieren, haben wir für Sie einen Mini-Guide vorbereitet.
Prävention: Die Vorbereitungsphase
Anwaltliche Beratung im Vorfeld wahrnehmen
Was muss man im Wettbewerb beachten? Welchen Schutz kann man für sein Produkt erlangen (Urheberschutz, Markenschutz, Designschutz, Patentschutz etc.)? Was muss man wie und wo eintragen lassen, damit man überhaupt Schutz hat und wie kann man diese Rechte dann auch zielgerichtet durchsetzen? All diese Fragen hängen maßgeblich von dem Produkt ab, das man schützen lassen möchte. Manchmal ist eine Markenanmeldung ratsam, manchmal die Anmeldung eines Designs und manchmal genügt es, wenn man Verträge zielorientiert gestaltet oder Werke zu Beweiszwecken beim Rechtsanwalt hinterlegt.
Stellen Sie uns Ihr Produkt vor und wir zeigen Ihnen den optimalen Weg auf, Ihr geistiges Eigentum zu schützen und sicher zu vermarkten und sich gegen Ideenklau zu schützen.
Schutzrechte und Marken anmelden
Die Anmeldung von Schutzrechten (z.B. Markenanmeldung, Designanmeldung) ist national, europaweit und international bei den jeweils zuständigen Ämtern möglich. Bei der Überprüfung, ob und wie Ihre Ideen und Produkte geschützt werden können, ob Ihre Ideen z.B. als Marke oder Design eintragungsfähig sind, ob sich Konkurrenzprobleme zu anderen Rechten ergeben und natürlich auch bei der richtigen Auswahl der Waren- und Dienstleistungsklassen stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite. Weitere Informationen zu Markenanmeldung, und zum Anmelden von Design (Designschutz) finden Sie unter dem Link Markenrecht und Designrecht.
Reaktion: Richtiges Verhalten auf der Messe
Dokumentation von Ideenklau und Rechtsverstößen
Beweisbarkeit und Schnelligkeit sind hier gefragt. Ohne Beweise ist keine effektive Rechtsdurchsetzung möglich. Ohne eine zeitnahe Reaktion kann eine einstweilige Verfügung – das Mittel der Wahl im Bereich des Eilrechtsschutzes – nicht erwirkt werden. Sollten Sie auf einer Messe feststellen, dass ein Fall von Ideenklau vorliegt, Dritter Ihre Rechte verletzt oder es zumindest diesen Anschein hat, sollten Sie dies sofort und so gut wie möglich dokumentieren. Machen Sie Fotos, nehmen Sie Flyer und Prospektmaterial mit, besuchen Sie über Ihre mobilen Geräte die jeweiligen Internetseiten und machen Screenshots und erkundigen Sie sich über die Messeveranstalter nach den vollständigen Firmen- bzw. Kontaktdaten.
Beauftragung eines fachlich versierten Anwalts
Bei Fällen von Ideenklau und Verstößen gegen die eigenen Rechte, sollten Sie die gesammelten Beweise unverzüglich an Ihren Rechtsanwalt weiterleiten. Dieser wird Sie dann kurzfristig beraten und gegebenenfalls die nötigen Schritte einleiten wie beispielsweise den Wettbewerber abmahnen oder bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Da die Probleme der Produkt- und Markenpiraterie auf Messen durchaus bekannt sind, sind selbstverständlich auch die Gerichte routiniert und darauf eingestellt, dass in kürzester Zeit – im Idealfall noch während der Messeveranstaltung – eine Entscheidung getroffen bzw. eine einstweilige Verfügung erlassen wird.
Wie gehe ich mit dem Vorwurf, dass ich fremde Rechte verletzt habe, um?
Es ist durchaus möglich, dass man selbst mit einem Vorwurf der Rechtsverletzung gegenüber Dritten konfrontiert wird. Einen solchen Vorwurf darf man keineswegs auf die leichte Schulter nehmen und ignorieren, da einem die Zustellung einer einstweiligen Verfügung droht, deren Nichtbeachtung mit Ordnungsgeld oder Ordnungshaft geahndet wird. In einem solchen Fall sollte man sich unverzüglich mit seinem Rechtsanwalt in Verbindung setzen und diesem alle Unterlagen zukommen lassen, damit dieser die weitere Vorgehensweise und ggf. die Möglichkeit vorbeugender Maßnahmen (Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung, Hinterlegung von Schutzschriften) prüfen kann.
Gegebenenfalls können sich auch medienrechtliche bzw. presserechtliche Folgeprobleme ergeben. Sollte ein Vorwurf der Rechtsverletzung beispielsweise publik werden, kann ein öffentliches Statement bzw. eine Presserklärung ratsam sein oder ein Vorgehen gegenüber falschen Tatsachenbehauptungen bzw. Verleumdungen durch die Presse. Sprechen Sie auch hier kurzfristig mit Ihrem Rechtsanwalt über das optimale Verhalten. Weitere Informationen zum Medienrecht und Pressrecht finden Sie unter Medienrecht & Internetrecht.
Fazit und Kontakt
Mit einer guten Vorbereitung und professioneller Hilfe durch fachlich versierte Rechtsanwälte steht Ihrem erfolgreichen Messeauftritt nichts im Wege.
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Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Wir haben langjährige Erfahrungen im Bereich des Schutzes geistigen Eigentums.
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