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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung

Abmahnung Textilkennzeichnungsverordnung erhalten?

 

Häufiger Grund für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind Verstöße gegen die Europäische Textilkennzeichnungsverordnung (EU-Verordnung Nr. 1007/2011). Betroffen sind häufig Onlinehändler, die Textilprodukte auf dem Unionsmarkt, also innerhalb der EU, „bereitstellen“.

 

Die Textilkennzeichnungsverordnung enthält diverse Regelungen in Bezug auf die Verwendung von Bezeichnungen von Textilfasern und die Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen einschließlich Vorschriften über die Kennzeichnung nicht-textiler Bestandteile tierischen Ursprungs (wie zum Beispiel Leder). Die Pflichten aus der Textilkennzeichnungsverordnung umfassen insbesondere eine Kennzeichnungspflicht. Danach ist insbesondere der Handel dazu verpflichtet, den Endverbraucher darüber zu informieren, aus welchen textilen Rohstoffen die angebotenen Textilerzeugnisse bestehen. Dies gilt auch im Bereich des Onlinehandels (E-Commerce).

 

Die sich aus der Textilkennzeichnungsverordnung ergebenden Pflichten für den Onlinehandel sind seit Ablauf der „Aufbrauchfrist“, die schon vor einigen Jahren (nämlich am 9.11.2014 endete), unbedingt zu beachten! Bei Verstößen drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Verbänden und Konkurrenten.

 

In unserem Rechtstipp „Wettbewerbsrechtliche Abmahnung nach §§ 3, 4 UWG wegen Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung“ auf anwalt.de erfahren Sie mehr dazu.

 

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