Wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG)
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz
Häufiger Grund für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind Verstöße gegen die §§ 3 ff. Heilmittelwerbegesetz (HWG).
Betroffen sind häufig Onlinehändler, die Arzneimittel oder Medizinprodukte vertreiben. Darunter fallen nicht nur klassische Arzneimittel, sondern beispielsweise auch Brillen (Sehhilfen).
In einem aktuellen Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Angebot einer kostenlosen Zweitbrille eine nach dem Heilmittelwerberecht unzulässige Ankündigung einer Zuwendung darstellt, gegen § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG) verstößt und daher wettbewerbswidrig ist (BGH, Urteil vom 6. November 2014, I ZR 26/13).
Rechtstipp
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