NFT-Vertrag – wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema NFT-Vertrag im Musikbusiness
NFT-Verträge im Musikbusiness
Der Handel mit Non-Fungible Tokens (sog. NFTs) boomt. Im vergangenen Jahr wurden solche im Wert von etwa 20 Milliarden Euro gehandelt. NFTs schaffen es daher aktuell häufig in die Schlagzeilen. Als Non-Fungible Tokens werden etwa digitale Kunstwerke oder Einzelobjekte in Digitalform teilweise für Unsummen veräußert. Wir beleuchten im nachfolgenden Beitrag, welche Rolle NFTs im Musikbusiness spielen und welche rechtlichen Aspekte bei einem NFT-Vertrag in der Musikbranche zu beachten sind.
Einleitung
Der Deutschrap-Künstler CRO versteigerte Ende 2021 eine digitale Kopie einer seiner Masken als NFT-Objekt über den Online-Anbieter Niftee für knapp 27.000 € (Quelle: https://de.cryptonews.com/news/cro-versteigert-maske-in-erster-deutscher-nft-auktion.htm). Der Künstler Kool Savas versteigerte eine digitale Kopie des handschriftlichen Songtextes seines bekannten Songs „King Of Rap“ als NFT. Das Original verbrannte er nach der Digitalisierung (Quelle: https://niftee.eu/en/title/King-of-Rap-1634143420004).
Auch auf dem deutschen Musikmarkt ist der NFT-Trend folglich mittlerweile angekommen. Hierdurch ergeben sich neue Umsatzmöglichkeiten für Musiker, Künstler und Bands. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die rechtlichen Aspekte und auf die einem sog. NFT-Vertrag zu Grunde liegenden Regelungen zu richten.
Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Aspekte von NFT-Produkten, mit denen Künstler und die Kreativbranche aktuell konfrontiert neue Umsatzquellen für sich erschließen können. Dies geschieht dadurch, dass Künstler ihr Portfolio durch den Verkauf von NFT-Objekten erweitern. Wer von diesem Hype profitieren will, sollte sich vorab über die rechtlichen Spielregeln informieren und NFT-Verträge nicht ungeprüft unterzeichnen.
Was ist eigentlich ein „NFT“?
Auch wenn den meisten der Begriff „NFT“ geläufig ist, ist häufig das hinter den sog. „Non-Fungible-Token“ stehenden technische und rechtliche Grundkonzept erläuterungsbedürftig und gleichzeitig für die rechtliche Handhabung relevant.
NFTs sind Eintragungen in der sog. Blockchain, die – als Token bezeichnet – auf einen einmaligen und nicht vervielfältigbaren (non-fungible) digitalen Inhalt (NFT-Objekt) verweisen. Die dezentrale Blockchain-Technologie, auf der sich der Speichervorgang des NFT abspielt, ermöglicht dahingehend eine fälschungssichere und für alle einsehbare und somit transparente Archivierung der in den Token festgehaltenen Informationsdaten und des Besitzers bzw. der Übertragungsvorgänge.
Die Blockchain-Technologie ermöglicht eine Art digitalen Nachweis bestimmter Rechte an den NFT-Objekten. Die Blockchaintechnologie dokumentiert dabei Daten wie z. B. Daten zum Ersteller des Tokens und etwaigen Erwerber eines NFT. Da die Blockchain öffentlich ist, sind Übertragungsvorgänge für jedermann öffentlich nachvollziehbar. Der Blockchaindatensatz für einen NFT enthält dabei Daten über einen Verweis etwa auf das NFT-Objekt, also z.B. auf eine Bild-, Audio-, Videodatei, ein Text-Dokumente oder ähnliches aus denen hervorgeht, um welches Objekt es sich handelt.
Nicht nur Bilder im Digitalformat, sondern auch z.B. Videos und Musik und letztendlich alles, was datentechnisch erfassbar ist, kann Gegenstand eines NFT sein. Der Token dokumentiert dabei eine Verknüpfung zu einer externen Website oder App, auf der das Kunstwerk bzw. NFT-Objekt in digitaler Form gespeichert bzw. abrufbar ist. Die gehandelten NFT-Objekte bzw. Dateien befinden sich selbst nicht in der Blockchain. Durch ein Non-Fungible Token kann man virtuellen Gütern bzw. NFT-Objekten lediglich eine Art Etikett mit Angaben zum Besitzer zuordnen. Welche Rechte an dem NFT-Objekt ein Käufer erwirbt, hängt dabei von der jeweiligen Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer bzw. Handelsplattform (NFT-Marktplatz) ab.
Wie NFTs juristisch behandelt werden müssen und welcher Art die Rechte sind, die mit dem Erwerb eines NFT verbunden sind, ist bislang nicht geklärt und auch international (noch) nicht einheitlich geregelt. Aktuell diskutiert man beispielsweise darüber, ob NFTs als Wertpapiere einzustufen sind und wie sie zu regulieren und zu versteuern sind. Daneben besteht bei unregulierten NFTs die Gefahr des Insiderhandels. In den USA hat der erste Prozess wegen Insiderhandels mit NFTs begonnen.
Wie kann man Non-Fungible Tokens (NFT) im Musikbusiness nutzen?
Wie auch Bilder, können ganze Songs und nur Teile davon in Form digitaler Tonaufnahmen sowie alle erdenklichen digitalen Fanartikel von Künstlern in der Weise als NFT veräußert werden, dass der Käufer einen NFT wie eine Art Inhaberurkunde erwirbt und die Blockchain dazu dient, diesen Vorgang festzuhalten. Der Vorgang ist dadurch transparent und nachvollziehbar. Insoweit ist durch NFTs das Entstehen eines neuen Sammlermarkts für Kunstwerke und digitale Fanartikel als Trend absehbar, der einerseits den Künstlern, Rechteauswertern und Unternehmen eine neue Einnahmequelle und andererseits den Käufern und Fans Unterhaltung und möglicherweise Gewinne durch den Handel und Weiterverkauf bescheren kann.
Aktuell wirbt etwa das Start-Up „Amuzed“ (www.amuzed.io) als Anbieter eines NFT-basierten Marktplatzes für den Erwerb von digitalen „Artist Cards“, NFT-basierten Sammelkarten, die limitierte Auflagen von Künstlerprofilen enthalten und in verschieden hohen Auflagen zum Verkauf angeboten werden. Beim Anbieter Amuzed kann man derzeit von zahlreichen namenhafte Künstlern aus der Deutsch-Rap-Szene diese digitalen Künstler-Sammel-Karten erwerben. Daneben hat sich die Internet-NFT-Auktionsplattform niftee.eu etabliert, die auch Künstler-NFTs anbietet.
Es ist davon auszugehen, dass solche NFT- und Blockchain-basierten Kommerzialisierungsprojekten im Musikbusiness in Zukunft zunehmen. Um so wichtiger ist es, die rechtlichen Aspekte zu durchschauen und typische Rahmenbedingungen bei einem NFT-Vertrag zu beachten.
Welche rechtlichen Aspekte sind bei einem NFT-Vertrag in Bezug auf künstlerische Inhalte zu beachten?
Gegenstand eines NFT kann jeder digitale Inhalt, also beispielsweise das digitalisierte Werk eines Künstlers oder die Darbietung eines Künstlers oder die Abbildung des Künstlers in Form einer Datei sein. Hierbei können zahlreiche rechtliche Aspekte wie z.B. Aspekte des Urheberrechts oder der Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild), aber auch Markenrechte (z.B. in Bezug auf den Künstlernamen oder dessen Logo) zu beachten sein. Diese Rechte können auch bei etwaigen begleitenden Berichterstattungen und der Werbung im Zusammenhang mit dem Verkauf von NFTs eine Rolle spielen. Auf diese rechtlichen Aspekte ist daher insbesondere bei der Vertragsgestaltung zwischen dem Künstler, um dessen Inhalte (NFT-Objekte) es geht und dem Anbieter bzw. NFT-Marktplatz, über den diese NFT-Objekte angeboten werden sollen, unbedingt zu achten.
urheberrechtliche Aspekte
Bei der digitalen Vervielfältigung und der Abrufbarmachung im Internet liegen, sofern es sich bei dem Inhalt um urheberrechtlich geschützte Werke oder künstlerische Darbietungen handelt, beispielsweise Vervielfältigungen im Sinne von § 16 UrhG vor, die im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden (§ 19a UrhG). Diese Vorgänge sind nur zulässig, wenn die entsprechenden Rechte vom Inhaber (z.B. Urheber, Künstler, Verlag, Label etc.) vorher eingeholt wurden.
persönlichkeitsrechtliche Aspekte
Bei Abbildungen von Personen bedarf es für die Zulässigkeit der Verbreitung bzw. Zurschaustellung grundsätzlich einer Einwilligung des Abgebildeten (§ 22 KunstUrhG).
Exklusivitätspflichten
Zudem spielen bei einem NFT-Vertrag häufig Bestimmungen über exklusive Rechtevergaben und die persönliche Exklusivität sowie Enthaltungspflichten und Wettbewerbsverbote eine wichtige Rolle. Dabei ist darauf zu achten, dass solche Regelungen fair und angemessen sind und die künstlerische Freiheit nicht in unangemessener Weise einengen. Gleichzeitig sind etwaige Exklusivitätsklauseln dahingehend zu überprüfen, ob sie nicht gegen vertragliche Pflichten, die der Künstler gegenüber Dritten (z.B. gegenüber dem Label) eingegangen ist, verstoßen.
Datenschutzrechtliche Aspekte
Darüber hinaus ergeben sich mit der Erhebung, Speicherung oder Verarbeitung personenbezogener Daten datenschutzrechtliche Anforderungen an eine datenschutzkonforme Verarbeitung. Gegebenenfalls bedarf es dabei einer Einwilligung der betroffenen Personen (Künstler).
Welche rechtlichen Aspekte bei einem NFT-Vertrag, der Non Fungible Tokens (NFT) zum Gegenstand hat, zu beachten sind, ist anhand des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen. Hierbei ist die Hinzuziehung eines qualifizierten Rechtsbeistandes dringend zu empfehlen.
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Was muss von Künstlern bei einem NFT-Vertrag beachtet werden?
Welche rechtlichen Aspekte in NFT-Verträgen zu beachten sind, hängt einerseits vom jeweiligen Produkt bzw. NFT-Objekt ab, andererseits von der Beziehung zwischen den beteiligten Parteien, innerhalb der die Ausübung, Verwertung und Übertragung etwaiger Rechte ablaufen soll.
Es ist vordergründig die Frage zu klären, bei wem die benötigten Rechte liegen, die durch den Vertrag berührt werden. Hat der Künstler beispielsweise bereits Rechte an einen Dritten, etwa ein Label, übertragen, wäre zunächst zu prüfen, wer und in welchem Umfang bzgl. der vom NFT betroffenen Rechte befugt ist. Damit einher geht die Frage, ob die Auswertung bestimmter NFT-Objekte, die urheberrechtlich geschützte Werke enthalten, eine neue Nutzungsart im Sinne des § 31a UrhG darstellen.
Daneben sind die rechtlichen, wirtschaftlichen und auch ideellen Interessen des Künstlers zu berücksichtigen. Insbesondere ist zu prüfen, dass die Pflichten, die sich aus dem NFT-Vertrag ergeben, nicht mit anderen vertraglichen Pflichten des Künstlers in Widerspruch stehen.
Ferner sind gesetzliche Normen, die dem Schutz des Urhebers und des ausübenden Künstlers dienen im Hinblick auf die vertraglichen Regelungen zwischen Künstler und NFT-Anbieter bzw. Handelsplattform zu berücksichtigen. Hierbei können neben unzulässigen AGB-Klauseln insbesondere auch urheberrechtliche Regelungen zu beachten sein. Dies beispielsweise im Hinblick auf eine angemessene Vergütung sowie in Bezug auf die erst seit Sommer 2021 geltenden neuen Auskunfts- und Rechenschaftspflichten nach § 32d UrhG.
In den meisten Fällen sind die Konstellationen vielschichtig. Daher sind zahlreiche rechtliche Aspekte zu beachten. NFT-Verträge zwischen Künstlern und NFT-Anbietern sollten Betroffene daher stets vor der Unterzeichnung von einem versierten Anwalt prüfen lassen.
Kontakt
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(c) 31.5.2022, Rechtsanwalt Christian Weber u. Rechtsreferendar Nils Annuscheit, WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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