
Plattform der EU zur Online-Streitbeilegung wird zum 20.07.2025 eingestellt – Handlungsbedarf für Online-Händler
Einstellung der Europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung (ODR-Plattform bzw. OS-Plattform)
Mit der EU-Verordnung 2024/3228 wird die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission (VO (EU) 524/2013) zum 20.07.2025 aufgehoben d.h. der Betrieb wird eingestellt. Verbraucher können dort bereits seit dem 20.03.2025 keine Beschwerden mehr einreichen. Hintergrund für die Abschaffung der Möglichkeit der Online-Streitbeilegung ist, dass diese Plattform ihr Ziel völlig verfehlt hatte. Zum einen haben Verbraucher sie kaum genutzt, zum anderen war die Plattform auch faktisch nutzlos. Denn im Durchschnitt erhielten nur ca. 2 % der Beschwerden eine positive Antwort.
Welcher Handlungsbedarf besteht aufgrund der Abschaffung der Plattform für die Online-Streitbeilegung?
Zum 20.7.2025 endet auch die Informationspflicht, Verbraucher über diese Möglichkeit der Online-Streitbeilegung zu informieren und im Impressum mittels eines anklickbaren Links auf die sog. OS-Plattform (Online Streitbeilegung) bzw. ODR-Plattform (Online Dispute Resolution) zu verlinken. Das Ende der Plattform und der entsprechenden Informationspflicht führt zu einem Handlungsbedarf für jeden Online-Händler im Juli diesen Jahres.
Wir empfehlen Onlinehändlern, alle Hinweise auf die Online-Streitbeilegungsplattform zum Ablauf des 19.07.2025 von Ihren Webseiten/Webshops (z.B. in AGB oder Impressum) und allen sonstigen Internetauftritten (z.B. Amazon-, Etsy-, Ebay-Shop etc.) und der sonstigen geschäftlichen Kommunikation zu entfernen. Nach dem 19.7.2025 könnte die Angabe der dann gar nicht mehr vorhandenen Online-Streitbeilegungsmöglichkeit bzw. der ODR-Plattform als irreführend und dadurch als Wettbewerbsverstoß eingestuft werden. Dies könnte zu kostenpflichtigen Abmahnungen führen.
Bis zum 19.07.2025 sollte der Hinweis auf die ODR-Plattform aber – wie bisher – bestehen bleiben. Ergänzt werden kann bis dahin vorsorglich der Hinweis, dass Verbraucher keine Beschwerden mehr einreichen können, da dies nur noch bis zum 20.03.2025 möglich war.
Was ist im Zusammenhang mit der Einstellung der Europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung von Onlinehändlern noch zu beachten?
Die oftmals in AGB und Impressum mit dem Hinweis auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform verbundenen Hinweise, ob man als Webshopbetreiber bzw. Onlinehändler bereit bzw. verpflichtet ist, an einer sog. alternativen Streitbeilegung (Alternate Dispute Resolution) teilzunehmen, bleiben von der Aufhebung der Online-Streitschlichtungsplattform der EU-Kommission unberührt. Diese Hinweise müssen also auch nach dem 19.07.2025 weiterhin erteilt werden.
Was sollten Onlinehändler beachten, die bereits wegen eines nicht vorhandenen Hinweises auf die Online-Streitschlichtungsplattform abgemahnt worden sind?
Sofern Sie in der Vergangenheit wegen eines fehlerhaften bzw. nicht vorhandenen Hinweises auf die Plattform für die Online-Streitbeilegung der EU-Kommission abgemahnt worden sind und sich strafbewehrt zu einem bestimmten Verhalten oder Unterlassen in diesem Zusammenhang verpflichtet haben, gelten Besonderheiten. Diese hängen von den Einzelfallumständen ab, insbesondere vom Inhalt der von Ihnen abgegebenen Unterlassungserklärung und dem Umfang der Unterlassungsverpflichtung. Hier droht ggf. die Inanspruchnahme auf Zahlung einer Vertragsstrafe. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich unverzüglich anwaltlich beraten zu lassen.
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(C) Rechtsanwalt Christian Weber, 24.3.2025, WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main
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