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Schadensersatzanspruch bei illegalem Filesharing eines Musiktitels über ein Peer-to-Peer-Netzwerk (LG Düsseldorf, 12 O 68/10)

Der Schadensersatzanspruch bei illegalem Filesharing (illegaler Verbreitung eines Musiktitels über ein Peer-to-Peer-Netzwerk) beträgt pauschal EUR 300,00 (LG Düsseldorf, Urteil v. 9.2.2011, Az. 12 O 68/10)

 

Das Landgericht Düsseldorf urteilt zum wiederholten Male 300,- € Schadenersatz für das rechtswidrige Verbreiten eines Musiktitels über ein Filesharingnetzwerk aus. Es setzt damit seine Rechtsprechung zum Schadenersatz fort. Wenn ein Musiktitel innerhalb eines sog. Filesharing-Netzwerks (z.B. BitTorrent, eMule) zur Verfügung gestellt wird, rechtfertigt dies also neben dem Ersatz der Rechtsverfolgungskosten einen Schadensersatz in Höhe von 300 € pro Titel. Grundlage für die Berechnung dieses Schadensersatzbetrags ist eine Lizenzanalogie, d.h. der Verletzer hat denjenigen Betrag zu zahlen, den er dem Rechteinhaber zu zahlen gehabt hätte, hätte er eine Lizenz zur Verbreitung des Titels im Vorfeld erworben. Dabei kann sich der Verletzer nicht darauf berufen, dass möglicherweise nur wenige Abrufe des Titels stattgefunden haben, denn der Verletzer trägt das Risiko der wirtschaftlichen Verwertung einer Pauschallizenz.

 

Link zum Urteil des LG Düsseldorf, Az. 12 O 68/10

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