Stellungnahme der GRUR zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Die Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (kurz. GRUR) ist eine als gemeinnützig anerkannte wissenschaftliche Vereinigung aller auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts tätigen Praktiker und Wissenschaftler.
In einer aktuellen Stellungnahme weist die GRUR darauf hin, dass das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger gravierenden Bedenken begegnet. Die Empfehlung der GRUR an den Gesetzgeber ist es, dass an Stelle eines im Regierungsentwurf vorgesehehenen) ausschließlichen Verbotsrechts die Schaffung eines gesetzlichen Vergütungsanspruchs systematisch richtig und praktikabel ist.
Ein auf kostspieligen Recherchen beruhender kritischer Journalismus wird zwar zunehmend durch die insbesondere im Internet über Foren und Aggregatoren verbreiteten Presseinformationen in seiner Existenz bedroht. Allerdings wird die Lösung dieses Problems und eine Grundversorgung mit kritischem Journalismus nach Auffassung der GRUR besser durch Subventionen oder andere Mittel – ähnlich wie beim öffentlichen Rundfunk durch die Rundfunkgebühr – zu erreichen sein, als durch ein fragwürdiges Leistungsschutzrecht, das mehr Fragen aufwirft, als Probleme löst.
Hier findet man den Volltext:
Weitere Infos:
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger – Eine kritische Betrachtung aus rechtlicher Sicht (von Rechtsanwalt Nico Arfmann, Kanzlei Arfmann & Berger Rechtsanwälte Partnerschaft)
verwandte Suchbegriffe: Leistungsschutzrecht für Presseverlage, Leistungsschutzrecht für Presseverleger, Urheberrechtsdebatte, Leistungsschutzrecht
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