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Tipps zur Ähnlichkeitsrecherche bei der Markenanmeldung – Alles Wichtige im Überblick

 

Muss man vor einer Markenanmeldung eine Ähnlichkeitsrecherche durchführen lassen? Reicht es, eigenhändig im Internet nach identischen Marken bzw. Begriffen zu suchen? Was bringt eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Themen Markenrecherche und Ähnlichkeitsrecherche.

 

 

Warum ist eine Ähnlichkeitsrecherche empfohlen?

 

Eine Markenrecherche bzw. Ähnlichkeitsrecherche hat viele Vorteile. Durch eine gründlich durchgeführte Ähnlichkeitsrecherche können das Risiko einer Zurückweisung der Anmeldung sowie Streitigkeiten mit zum Teil erheblichen Folgekosten erheblich reduziert werden. Denn durch eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche können im Markenregister eingetragene Marken (und ggf. weitere Rechte), die identisch oder ähnlich bzw. verwechslungsfähig sind, aufgefunden werden und rechtliche Risiken bewertet werden. Im Kollisionsfall kann man dann noch vor der Anmeldung und somit noch rechtzeitig reagieren.

 

Die Markenämter überprüfen bei der Anmeldung einer neuen Marke nicht, ob die anzumeldende Marke mit bereits im Register eingetragenen Marken kollidiert. Die Recherche bzw. Überprüfung der einschlägigen Markenregister, ob ein anzumeldendes Zeichen gegen bestehende Rechte (z.B. gegen eingetragene Marken) verstößt, liegt folglich allein in der Verantwortung des Anmelders. Anmelder einer neuen Marke sollten im Vorfeld einer geplanten Markenanmeldung einen spezialisierten Anwalt beauftragen und eine sog. Ähnlichkeitsrecherche durchführen zu lassen.

 

 

Wann ist eine Ähnlichkeitsrecherche ratsam?

 

Eine Ähnlichkeitsrecherche ist im Vorfeld einer Markenanmeldung dringend zu empfehlen. Denn die Markenämter prüfen bei der Anmeldung einer Marke nicht, ob die anzumeldende Marke mit bereits im Register eingetragenen Marken kollidiert. Bei einer Markenanmeldung ohne vorherige professionelle Ähnlichkeitsrecherche ist also völlig offen ist, ob die neue Marke mit fremden Kennzeichen kollidiert.

 

Wird die Marken ohne vorherige Recherche zur Anmeldung gebracht, findet also gar keine Kollisionsprüfung mit eingetragenen Marken statt. Dadurch ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das anzumeldende Zeichen mit eingetragenen Marken kollidiert. Man spricht dann vom Vorliegen eines relativen Schutzhindernisses. Dadurch kann es zu kostspieligen Markenrechtsstreitigkeiten und zu einer Zurückweisung der Anmeldung im sog. Widerspruchsverfahren kommen. Entsprechend birgt eine Markenanmeldung ohne vorherige professionelle Recherche erhebliche rechtliche Risiken und ist nicht zu empfehlen. Ein FAQ mit weitergehenden Tipps zum Widerspruchsverfahren finden Sie hier.

 

 

Welche Folgen hat die Anmeldung einer Marke ohne vorherige Ähnlichkeitsrecherche?

 

Die Anmeldung einer Marke ohne vorherige Ähnlichkeitsrecherche kann in vielerlei Hinsicht Nachteile für den Anmelder mit sich bringen. Ohne vorherige Ähnlichkeitsrecherche ist es bei der Anmeldung unklar, ob das anzumeldende Zeichen (Wort, Logos etc.) nicht schon in identischer oder ähnlicher Form existiert bzw. als Marke eingetragen ist. Wenn dies der Fall ist, also die anzumeldende Wunschmarke mit einer eingetragenen Marke oder einem älteren sonstigen Recht kollidiert, kann dies erhebliche rechtliche Nachteile zur Folge haben. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Wunschmarke mit einer im Register eingetragenen Marke identisch oder zumindest ähnlich und verwechslungsfähig ist. Dieses Risiko ist bei der Vielzahl mittlerweile in den Markenregistern eingetragener Marken nicht unwahrscheinlich.

 

Inhaber bereits bestehender Marken können dann, wenn eine Markenidentität oder Verwechslungsgefahr aufgrund von Ähnlichkeit vorliegt, rechtliche Schritte gegen die Anmeldung einleiten. Dies kann z.B. mittels eines sog. Markenwiderspruchs geschehen. Im Falle eines begründeten Widerspruchs folgt ein sog. Widerspruchsverfahren, an dessen Ende die Anmeldung vom Amt zurückgewiesen werden kann. Siehe hierzu unser FAQ zum Markenwiderspruch und zum Widerspruchsverfahren.

 

Zudem entstehen dem Anmelder auch allein dadurch Nachteile, dass Entscheidungen des Markenamts in Widerspruchsverfahren oft erst nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen ergehen. Dies hat zur Folge, dass ein langer Zustand rechtlicher Unsicherheit besteht, während dessen der Anmelder nicht weiß, ob seine Wunschmarke überhaupt zur Anmeldung gelangt bzw. Bestand haben wird.

 

Aus rein rechtlicher Sicht ist eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche im Vorfeld einer Markenanmeldung unverzichtbar.

 

 

Warum sollte man eine Ähnlichkeitsrecherche nicht selbst durchführen?

 

Bei der Markenrecherche ist zu beachten, dass ältere Rechte (z.B. eingetragene Marken von Dritten) nicht nur dann mit der anzumeldenden Wunschmarke kollidieren können, wenn das anzumeldende Zeichen (Wort, Bild, Logo etc.) mit einer bestehenden Marke identisch ist. Auch dann, wenn das anzumeldende Zeichen zu einer bereits existierenden Marke lediglich ähnlich ist, kann eine sog. Verwechslungsgefahr bestehen. Eine Ähnlichkeit bzw. Verwechslungsgefahr kann schon dann gegeben sein, wenn nur ein Wortteil übereinstimmt oder, wenn eine bloße phonetische d.h. klangliche Ähnlichkeit vorliegt. Bei Bildmarken und Logos kann bereits die Form- und Farbgebung zu Ähnlichkeiten und somit zu einer Verwechslungsgefahr führen.

 

Insbesondere die Ähnlichkeit zweier Zeichen bzw. Marken lässt sich daher durch den Laien gar nicht recherchieren. Professionelle Markenrecherchedienstleister arbeiten hingegen mit komplexen und intelligenten Algorithmen, um alle möglichen Formen der Ähnlichkeit aufzuspüren. Eine solche professionelle Ähnlichkeitsrecherche kann durch eine einfache Google-Suche im Internet regelmäßig nicht ersetzt werden. Eine vom Anmelder selbst durchgeführte „Laien-Recherche“ (z.B. im Internet) ist daher regelmäßig nicht geeignet, ähnliche Marken aufzufinden und Kollisionsrisiken fundiert abschätzen zu können. Eine eigenhändige Recherche ist für die Ähnlichkeitsrecherche daher völlig ungeeignet.

 

Es empfiehlt sich daher vor der Markenanmeldung generell, eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche durchführen zu lassen und die Rechercheergebnisse gründlich auf identische und ähnliche Marken bzw. Zeichen überprüfen zu lassen.

 

 

Welche Folgen kann es haben, wenn man keine Ähnlichkeitsrecherche durchführen lässt?

 

Wenn der Anmelder vor der Anmeldung seiner Wunschmarke keine Ähnlichkeitsrecherche durchführen lässt, kann es sein, dass seine Wunschmarke – ohne, dass er dies weiß – gegen Markenrechte Dritter verstößt. Denn die Markenämter überprüfen bei einer Markenanmeldung nicht, ob die anzumeldende Marke mit bereits im Register eingetragenen Marken kollidiert (siehe oben).

 

Inhaber bereits bestehender identischer oder verwechslungsfähiger Marken können in einem solchen Kollisions-Fall dann rechtliche Schritte gegen die Anmeldung einleiten. Im Falle des Vorliegens einer identischen oder einer ähnlichen, verwechslungsfähigen Marke ist der Inhaber der älteren Marke berechtigt, mittels eines sog. Widerspruchs rechtlich gegen die Anmeldung der jüngeren Marke vorzugehen. Im Falle eines begründeten Widerspruchs kann die Anmeldung vom Amt im Zuge des sich dann anschließenden Widerspruchsverfahrens zurückgewiesen werden. Daneben kann der Inhaber älterer Rechte die Nutzung der anzumeldenden Marke untersagen und ihm können ggf. Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz zustehen. Hier können dann für den Anmelder auch Abmahnungen drohen.

 

Tatsächlich werden gegen mehr als 20% aller Markenanmeldungen Widersprüche eingelegt. Minimieren Sie das Risiko eines Widerspruchs durch eine Ähnlichkeitsrecherche. Überlassen Sie es nicht dem Zufall, ob auch die Anmeldung Ihrer Wunschmarke gegen Rechte Dritter verstößt und Ihre Markenanmeldung zu diesen 20% gehört.

 

Rufen Sie uns an und lassen Sie sich kompetent beraten – kostenloser telefonischer Erstkontakt.

 

 

Was kostet eine Ähnlichkeitsrecherche?

 

Die Kosten von Ähnlichkeitsrecherchen hängen vom Umfang der Recherche, von der Art der anzumeldenden Marke und der Anzahl der zu recherchierenden Register und der zu überprüfenden Waren- und Dienstleistungsklassen ab. Wir bieten Ihnen für Ihren Bedarf und Ihr Budget maßgeschneiderte Recherchepakete.

 

Wir bieten Ihnen in Bezug auf Wortmarken beispielsweise folgende Recherchepakete:

 

  • Wortmarken-Recherche BASIC – EUR 49,00 (netto)** (Identitätsrecherche in den Registern von DPMA, EUIPO* u. WIPO*)

 

  • Wortmarken-Recherche BUSINESS – EUR 249,00 (netto)** (Ähnlichkeitsrecherche in den Registern von DPMA, EUIPO* u. WIPO*)

 

  • Wortmarken-Recherche PREMIUM – EUR 399,00 (netto)** (Ähnlichkeitsrecherche in den Registern von DPMA, EUIPO* u. WIPO* mit Firmennamen-Identitäts-Check und Domain-Check) 

 

  • Weitere Recherche-Pakete auf Anfrage (z. B. Wortmarkenrecherchen Ausland, Bildmarken, Sortenrecherchen, Erzeugnis-Recherchen etc.)

 

 

Rufen Sie uns unter 069-6636841220 an. Dann können wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch Ihren konkreten Bedarf abklären und Ihnen ein passendes Recherchepaket anbieten. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten.

 

 

* Ähnlichkeitsrecherchen in den Registern von EUIPO u. WIPO sind eingeschränkt auf den Schutzbereich Deutschland und Europäische Union.

** Preise und Angebote richten sich nur an Unternehmen/Unternehmer, nicht an Verbraucher.

 

 

(c) Rechtsanwalt Christian Weber, WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, 27.04.2022

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