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Vorteile der Vertretung gegenüber dem Markenamt durch einen Rechtsanwalt

Vorteile der anwaltlichen Vertretung gegenüber dem Markenamt

 

 

Muss man sich bei der Anmeldung einer Marke oder als Inhaber einer Marke vor dem Markenamt von einem Rechtsanwalt vertreten lassen?

 

Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist vor dem Markenamt bringt viele Vorteile mit sich. Zwar ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwingend nur dann vorgeschrieben, wenn der Anmelder in Deutschland keinen Sitz oder keine dauerhafte Niederlassung hat. Die Bestellung eines Rechtsanwalts, der über die nötige Expertise im Markenrecht und bei Markenanmeldungen verfügt, als Vertreter vor dem Markenamt ist aber auch in allen anderen Fällen dringend zu empfehlen.

 

 

Wer kann als Vertreter in Markenangelegenheiten bestellt werden?

 

Als Vertreter vor den Markenämtern wie z. B. vor dem DPMA und vor dem EUIPO oder der WIPO kommen insbesondere Rechtsanwälte, die im Markenrecht tätig sind, in Betracht.

 

In zivilrechtlichen Markenstreitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten darf, wenn Anwaltszwang besteht – was bei Markenstreitigkeiten regelmäßig der Fall ist – nur ein Rechtsanwalt die Vertretung des Markeninhabers übernehmen. Zu beachten ist insoweit, dass Patentanwälte keine Rechtsanwälte sind. Rechtsanwälte sind außerdem nicht nur vor dem Markenamt, sondern auch vor dem Patentgericht vertretungsbefugt.

 

 

Welche Vorteile hat die Vertretung durch einen Anwalt vor dem Markenamt?

 

Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vor dem Markenamt hat für Markeninhaber zahlreiche Vorteile. Dies gilt nicht nur bei einer Markenanmeldung, sondern auch im Hinblick auf eine bereits eingetragene Marke

 

Beratung zur Marken- und Anmeldestrategie

In den meisten Fällen ist es sinnvoll, sich bei Markenangelegenheiten anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Ein Rechtsanwalt kann durch seine beratende Funktion eine wertvolle Hilfe bereits in der Phase der Markenfindung und bei der Marken- und Anmeldestrategie. Es ist also sinnvoll, sich schon vor der Anmeldung einer Marke anwaltlich beraten zu lassen. Daneben kann ein Markenanwalt im Vorfeld einer Markenanmeldung Recherchen zu ähnlichen oder identischen Marken durchführen, rechtliche Risiken prüfen und diese bewerten. Durch die Expertise eines erfahrenen Rechtsanwalts für Markenrecht können erfahrungsgemäß viele Markenkollisionen und kostspielige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Dies idealerweise schon im Vorfeld einer Markenanmeldung.

 

Erstellung eines maßgeschneiderten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses

Darüber hinaus kann Sie ein im Markenrecht versierter Rechtsanwalt bei der bei der Erstellung eines maßgeschneiderten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses und bei der Markenanmeldung als solcher unterstützen.

 

Durchführung der Anmeldung

Als Vertreter vor dem Markenamt können wir für Sie die komplette Anmeldung durchführen. Wenn Sie uns mit der Anmeldung einer Marke beim DPMA, EUIPO oder der WIPO beauftragen, bestellen wir uns gegenüber dem Markenamt als Ihre Vertreter. Die Vertreterbestellung gegenüber dem Markenamt im Rahmen einer Anmeldung erfolgt bei uns ohne zusätzliche Kosten.

 

Kommunikation im Rahmen der Markenanmeldung

Ein weiterer Vorteil ist, dass dann, wenn ein Rechtsanwalt beim Markenamt als Ihr Vertreter bestellt ist, die gesamte Korrespondenzabwicklung seitens Markenamt direkt mit dem Rechtsanwalt als Ihrem Vertreter erfolgt. Dies betrifft insbesondere die Übernahme der Kommunikation im Rahmen der Markenanmeldung (z.B. Rückfragen, Monierungen, Widersprüche von Dritten etc.). Umfasst ist aber auch etwaige Kommunikation nach der Eintragung. Ihr Rechtsanwalt ist dadurch immer im Bilde und kann etwaige Fristen überwachen, auf Monierungen reagieren und im Falle von Streitigkeiten (z.B. bei einem markenrechtlichen Widerspruch gegen die Eintragung) von Anfang an eine Verteidigungsstrategie entwerfen.

 

Änderungen im Markenregister und Verwalten des Markenportfolio

Ein anwaltlicher Vertreter kann jederzeit für Sie Änderungen im Markenregister durchführen (z.B. Adressänderungen, Inhaberwechsel etc.). Wenn Sie Inhaber von mehr als nur einer Marke sind, können wir als Ihre Vertreter gegenüber dem Markenamt das gesamte Markenportfolio betreuen und verwalten.

 

Markenüberwachung

Daneben kann ein Rechtsanwalt nach erfolgreicher Anmeldung Ihrer Marke eine sog. Markenüberwachung durchführen. Dadurch erfahren Sie von möglichen Kollisionsmarken und verwechslungsfähigen Neuanmeldungen und können rechtzeitig reagieren. Wenn Sie gegen eine Neuanmeldung einen sog. Widerspruch einlegen wollen, ist fristgerechtes Handeln des Markeninhaber gefragt (weitere Infos dazu haben wir Ihnen in unserem FAQ Markenwiderspruch zusammengestellt).

 

Fristenkontrolle

Wenn wir uns als Ihre Vertreter vor dem Markenamt bestellen, können wir Fristen überwachen. Dadurch können wir Sie beispielsweise vor dem Ende der Schutzfrist auf Möglichkeiten der Schutzdauerverlängerung hinweisen bzw. diese für Sie rechtzeitig vornehmen, damit Sie Ihren Markenschutz nicht verlieren.

 

 

Unsere Empfehlung

 

Lassen Sie sich vor dem Markenamt von uns anwaltlich vertreten. Die Vertretung gegenüber dem Markenamt durch einen Rechtsanwalt bringt sowohl im Anmeldeverfahren, als auch nach der Eintragung einer Marke, also im Rahmen der „Nachsorge“ viele Vorteile. Profitieren Sie so von unserem Know-How als erfahrene Markenrechtskanzlei.

 

Wenn Sie uns mit einer Markenanmeldung beauftragen, bestellen wir uns für Sie automatisch gegenüber dem Markenamt als Vertreter. Damit ist für Sie kein zusätzlicher Aufwand und keine  zusätzlichen Kosten verbunden. Etwaige Mitteilungen des Amtes werden wir Ihnen dann immer zeitnah weiterleiten und Sie über mögliche und ggf. erforderliche Maßnahmen informieren.

 

 

⇒ Gerne vertreten wir Sie vor dem Markenamt und im Rahmen der Anmeldung Ihrer Marke – rufen Sie an oder schreiben Sie uns.

 

 

Weitere Informationen und Tipps zum Markenschutz

 

Weitere Infos zu Markenanmeldung finden Sie hier!

 

Unsere Tipps zum Thema Markenschutz finden Sie hier!

 

Informationen zur Rechtsberatung im Markenrecht finden Sie hier!

 

 

 

(c) 08.09.2021 Rechtsanwalt Christian Weber, WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main

 

 

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