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Frist zur Eintragung von Kapitalgesellschaften ins Transparenzregister beachten

 

Pflicht zur Eintragung im Transparenzregister – jetzt GmbH im Transparenzregister eintragen lassen

 

Seit dem 30.6.2022 sind insbesondere alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG etc.) verpflichtet, sich in das sog. Transparenzregister eintragen zu lassen. Dabei sind Angaben zu dem bzw. den wirtschaftlich Berechtigten zu machen. Die Pflicht trifft jeweils den bzw. die Geschäftsführer*innen des Unternehmens. Bei unvollständiger, falscher oder unterlassener Eintragung drohen hohe Bußgelder. Geschäftsführer*innen sollten daher schnellstens handeln, wenn eine Eintragung in das Transparenzregister noch nicht vorgenommen wurde.

 

⇒ Sofern Sie noch keine Meldung im Transparenzregister vorgenommen haben, besteht dringender Handlungsbedarf!

 

 

 

Worum geht es und was ist der rechtliche Hintergrund?

 

Am 01.08.2021 ist das sogenannte Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Kraft getreten. Das Gesetz regelt insbesondere für juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften eine Melde- bzw. Eintragungspflicht im sog. Transparenzregister. Ziel ist es, dass dort insb. die wirtschaftlich Berechtigten eingetragen werden müssen. Für die Masse der Gesellschaften besteht im Transparenzregister selbst noch kein strukturierter Datensatz, weshalb die Meldepflicht  gesetzlich verbindlich ausgestaltet ist. Ziel ist es Transparenz über den bzw. die wirtschaftlich Berechtigten zu erlangen.

 

 

Wer muss sich im Transparenzregister eintragen lassen?

 

Meldepflichtig ist im Grundsatz jede Gesellschaft mit Ausnahme der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bei der derzeit noch keine Eintragungspflicht besteht. Die zwingende Eintragungspflicht besteht insbesondere für folgende Gesellschafsformen:

 

  • Juristische Personen des Privatrechts (z.B. AG, GmbH, gGmbH, UG [haftungsbeschränkt], Europäischen Aktiengesellschaf SE, Genossenschaft eG, KGaA, PartG, PartG mbB, einschließlich eingetragene Vereine und rechtsfähige Stiftungen [auch gemeinnützige])
  • Eingetragene Personengesellschaften wie z.B. KG, GmbH & Co. KG, eingetragene Vereine (e.V.)
  • nicht rechtsfähige Stiftungen, Trusts und Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur und Funktion entsprechen

 

 

Welche Eintragungsfristen gelten?

 

  • 31.03.2022: AG, SE, KGaA

 

  • 30.06.2022: Alle im Handelsregister eingetragenen Kapitalgesellschaften d.h. insbesondere GmbH (auch gemeinnützige), UG (haftungsbeschränkt), Genossenschaft u. PartG

 

  • 31.12.2022: alle Übrigen Meldepflichtigen (z. B. OHG, KG)

 

 

Welche Konsequenzen hat es, wenn man sein Unternehmen nicht oder nicht rechtzeitig eintragen lässt?

 

Bei der Verletzung der Meldepflicht drohen Bußgelder bis EUR 100.000,00.

 

 

⇒ Sofern noch nicht geschehen, empfehlen wir Geschäftsführer*Innen dringend, die Eintragung vornehmen zulassen.

 

Gerne übernehmen wir für Sie die Eintragung in das Transparenzregister. Unsere Anwälte haben hierbei schon viele Unternehmen betreut. Wir bieten dies zum einmaligen Pauschalhonorar von 350,00 EUR (netto) an. Wir übernehmen die erforderlichen Schritte und Sie können sich auf Ihr Geschäft konzentrieren.  

 

 

 

Ablauf im Falle der Beauftragung

 

Wenn Sie uns mit der Eintragung Ihres Unternehmens im Transparenzregister beauftragen, erfolgt dies in 3 Schritten:

 

    1. Beauftragung und Einreichung der Daten (wir fordern diese nach Beauftragung unverzüglich von Ihnen  an)
    2. Wir prüfen Ihre Angaben auf Plausibilität und nehmen die Eintragung ins Transparenzregister grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden nach Vorliegen aller relevanten Daten und Angaben vor.
    3. Nach Eintragung Ihres Unternehmens ins Transparenzregister erhalten Sie eine Eintragungsbestätigung. Dadurch sind Sie dann als Geschäftsführer Ihrer Pflicht nachgekommen.

 

 

⇒ Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht, damit wir die Eintragung schnellstmöglich für Sie vornehmen können.

 

Für Fragen und weitere Informationen zum Thema Eintragung im Transparenzregister nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

 

 

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