EuGH: Betreiber von Facebook-Fanpage haftet für Einhaltung von Datenschutz auf Fanpage
Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich (EuGH, Urteil in der Rechtssache C-210/16 vom 5.6.2018)
Hintergrund der datenschutzrechtlichen Verantwortung des Fanpage-Betreibers ist, dass dieser von Facebook „demografische Daten über seine Zielgruppe – und damit die Verarbeitung dieser Daten – (u. a. Tendenzen in den Bereichen Alter, Geschlecht, Beziehungsstatus und berufliche Situation), Informationen über den Lebensstil und die Interessen seiner Zielgruppe (einschließlich Informationen über die Käufe und das Online-Kaufverhalten der Besucher seiner Seite sowie über die Kategorien von Waren oder Dienstleistungen, die sie am meisten interessieren) und geografische Daten, die ihn darüber informieren, wo spezielle Werbeaktionen durchzuführen oder Veranstaltungen zu organisieren sind und ihm ganz allgemein ermöglichen, sein Informationsangebot so zielgerichtet wie möglich zu gestalten„, verlangen kann. Der Umstand, dass ein Betreiber einer Fanpage die von Facebook eingerichtete Plattform nutzt, um die dazugehörigen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, kann den Fanpage-Betreiber nicht von der Beachtung seiner Verpflichtungen im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten befreien.
Welche Auswirkungen dies künftig auf Facebook-Fanpages und vielleicht sogar das gesamte Internet haben wird, bleibt abzuwarten. Ob nun alle Facebook-Fanpages vom Netz genommen werden oder die Betreiber dort eigene Datenschutzhinweise einbinden werden, bleibt ebenfalls abzuwarten. Jedenfalls dürfte künftig auf Fanpages zumindest ein Hinweis, dass Facebook mittels Cookies personenbezogene Daten von Nutzern (Fanpage-Besuchern) erhebt und diese Daten danach verarbeitet werden, erforderlich sein. Da auch dem Betreiber der Fanpage statistische Analysen anhand dieser Daten möglich sind und die Daten ggf. mit registrierten bzw. eingeloggten Nutzern „verknüpft“ werden, finden dort datenschutzrechtlich relevante Vorgänge statt, über die der Nutzer informiert werden muss und die weitere Informationspflichten des Fanpage-Betreibers auslösen.
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