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Impressumspflicht bei Facebook & Co (Update) und Impressumspflicht nach § 5 TMG

Die Impressumspflicht des § 5 TMG

 

(Stand: 2014)

 

Nicht nur Webseiten von großen Unternehmen oder Onlineshops benötigen ein Impressum im Sinne des § 5 TMG. Stattdessen benötigt jeder Internetauftritt, der geschäftlich genutzt wird, ein gültiges Impressum. Hierbei kommt es lediglich auf ein geschäftsmäßiges Handeln an, nicht auf eine Gewinnerzielungsabsicht. Unter die Impressumspflicht fallen daher beispielsweise auch Internetseiten von Freiberuflern, Künstlern, DJs, Models, Komponisten oder Bands.

Darüber hinaus macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen einer Website, einem Blog, einem Online-Shop oder einem Profil in einem sozialen Netzwerk. Daher benötigen zumindest nach Auffassung einiger Instanzgerichte – was unserer Erfahrung nach viele Nutzer nicht wissen – auch Profile in sozialen Netzwerken wie z.B. bei Facebook oder XING ein Impressum.

Das Impressum muss leicht erkennbar, einfach auffindbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.

 

 

Pflichtangaben im Impressum

 

Das Impressum muss zwingend die nachfolgend aufgelisteten Informationen (Pflichtangaben) enthalten (nicht abschließende Aufzählung):

  • Name bzw. Firmenname und Anschrift
  • Rechtsform, Vertretungsberechtigte (soweit zutreffend)
  • Angaben für schnelle elektronische Kontaktaufnahme (z.B. Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse)
  • Handelsregister u. Registernummer (soweit vorhanden)
  • USt-Identifikationsnummer (soweit vorhanden)
  • im Einzelfall sind ggf. weitere Angaben erforderlich, z.B. bei Liquidation oder bei Vorhandensein einer Aufsichtsbehörde

 

 

Impressumspflicht bei Facebook

 

Bei Facebook musste man sich bislang mit verschiedenen „workarounds“ helfen. Die bloße Verlinkung auf ein Impressum, das außerhalb des Facebook-Profils (z.B. auf der eigenen Website) lag, wurde von einigen Gerichten als nicht ausreichend angesehen. Ebenso ein Impressum unter dem Link „Info“ (vgl. LG Düsseldorf, Az. I-20 U 75/13 v. 13.8.2013).

Heute (26.3.2014) wurde die Impressumspflicht endlich auch von Facebook mittels gesondertem Link im Facebook-Profil umgesetzt und – zumindest für die „Pages“ – ein Impressumsfeld eingeführt. Sie ist unter „Einstellungen“ –> „Seiteninfo“ verfügbar und kann mit bis zu 1500 Zeichen befüllt werden. Im neuen Page-Design gibt es nun einen expliziten Link zum Impressum in der linken Timeline-Spalte. Dies ist begrüßenswert! Aber Vorsicht: bei der mobilen Facebook-Seite funktioniert es (noch) nicht, soll aber laut Facebook demnächst nachgerüstet werden.

 

 

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