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Fotorecht: „Bilderdiebstahl im Netz – Haltet den Dieb!“ (Profifoto Nr. 6/16, S. 36 ff.)

Wir möchten Fotografen und Interessierte auf den Artikel „Bilderdiebstahl im Netz – Haltet den Dieb!“ auf Seite 36 bis 38 in Ausgabe 6/16 der Zeitschrift ProfiFoto hinweisen.

Der Report befaßt sich mit den technischen und rechtlichen Möglichkeiten der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen bei „Fotodiebstahl“ im Internet. Die Ermittlung von Fällen der unerlaubten Nutzung fremder Fotografien wird von einem Spezialisten detailliert erläutert und die Ansprüche des Urhebers (Fotografen) im Falle einer Urheberrechtsverletzung werden verständlich und anschaulich dargestellt.

 

»FOTOGRAFEN WOLLEN SICH AUF IHRE EIGENTLICHE ARBEIT KONZENTRIEREN UND SICH NICHT STÄNDIG MIT URHEBERRECHTSVERLETZUNGEN BESCHÄFTIGEN. DAHER BIETEN WIR FOTOGRAFEN EINE RECHTLICHE RUNDUMBETREUUNG, DIE AUCH DIE VERFOLGUNG VON URHEBERRECHTSVERLETZUNGEN UMFASST«
Rechtsanwalt Christian Weber, WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

Die Ausgabe Juni 2016 ist für Abonennten online abrufbar über den E-Reader unter Profifoto.de. Die Printausgabe ist ab 25.05.2016 im Handel erhältlich.

 

 

Weitere Informationen über unsere Dienstleistungen im Bereich des Fotorechts und bei Bilderdiebstahl im Netz finden Sie hier.

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