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Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verfehlt: Abmahnungen wegen illegalem Filesharing ohnehin rückläufig

Aktuelle Zahlen zu der Entwicklung der Anzahl der Urheberrechtsverletzungen im Bereich Filesharing belegen einen signifikanten Rückgang innerhalb weniger Jahre. So hat sich die Anzahl der versendeten Abmahnungen in Deutschland im Jahr 2012 auf ca. 20% des Mittelwertes der Jahre 2009 und 2010 vermindert.

 

Anzahl Abmahnungen wegen Filesharing:

Urheberrechtliche Abmahnungen wegen Filesharing: Rückgang der Anzahl der Abmahnungen wegen illegalem Filesharing

Die Zahl der ermittelten Rechtsverletzungen beim größten deutschen Internetprovider, der Deutsche Telekom AG ist im Jahr 2012 sogar auf 5% des Niveaus von 2009 geschrumpft.

 

Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharing: Rückgang der Anzahl der Rechtsverletzungen wegen illegalem Filesharing

Ursache für diesen signifikanten Rückgang sind unter anderem die Abwehrmaßnahmen der Musikindustrie und anderer Rechteinhaber. Diese gehen seit mehreren Jahren vermehrt gegen illegales Filesharing vor. Hierbei werden die Rechtsverletzer regelmäßig zunächst mittels Abmahnung in Anspruch genommen. Dass die Zahl der Rechtsverletzungen im Bereich Filesharing hierdurch drastisch reduziert werden konnte, belegt, dass das Instrument der Abmahnung ein bewährtes Mittel zur außergerichtlichen Streitbeilegung darstellt. Durch die Praxis der außergerichtlichen Rechtsverfolgung mittels Abmahnung können berechtigte Interessen durchgesetzt und zugleich die Inanspruchnahme der Gerichte vermieden werden. Die Abmahnung dient somit – wie dies die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages erst kürzlich festgestellt hat – auch dem Verbraucherschutz.

 

In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf den Blogartikel des Bundesverband Musikindustrie (BMVI) unter dem Titel „Abmahnungen stark rückläufig: Das Justizministerium darf Neuregelungen nicht übers Knie brechen“, der den Rückgang der Abmahnungen bestätigt.

 

 

Kommentar des Verfassers:

Vor diesem Hintergrund ist der aktuell von der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger initiierte Gesetzesentwurf für ein Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (auch bekannt als „Gesetz gegen das Abmahnunwesen“) völlig unverständlich und sowohl inhaltlich, als auch vom Sinn und Zweck her fehlgeleitet. Dieser Gesetzesentwurf setzt berechtigte urheberrechtliche Abmahnungen mit schwarzen Schafen und dubiosen Methoden aus dem Inkassobereich gleich. Der Entwurf sieht vor, durch verschiedene Regelungen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen in der Praxis „unattraktiv“ (also faktisch unmöglich) zu machen. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken sieht hierzu beispielsweise bei Abmahnungen umfangreiche Formerfordernisse sowie eine Streitwertdeckelung auf 1.000,- € vor. Diese Maßnahmen würden eine wirtschaftliche Rechtsverfolgung nach Ansicht vieler auf diesem Gebiet tätiger Rechtsanwälte faktisch unmöglich machen. Der Gesetzesentwurf trifft nicht zuletzt deshalb in der Kreativbranche auf Unverständnis und Ablehnung. Was das Gesetzesvorhaben aber vor allen Dingen verfehlt erscheinen lässt ist, dass es Ursache und Wirkung vertauscht. Abmahnungen sind die Folge von einer schier unglaublichen Zahl an Rechtsverstößen. Diese Rechtsverletzungen sind also Ursache des Problems, nicht die Abmahnungen, welche bloß eine Folge sind. Der Kampf gegen ein vermeintliches Abmahnunwesen setzt folglich nicht an der Ursache des Problems an, sondern an der Wirkung und ist bereits deswegen falsch.

Der Gesetzesentwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken basiert auf fehlerhaften Annahmen und ist inhaltlich unausgereift. Eine gründliche Analyse der Ausgangssituation hat hier offensichtlich nie stattgefunden. Erklärtes Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, die legitime Rechtsverfolgung als „unseriös“ abzustempeln und sie „unattraktiv“ zu machen, also sie einzudämmen. Dadurch würde der Gesetzgeber sehenden Auges Urheberrechtsverstöße unter dem vermeintlichen Deckmantel des Verbraucherschutzes faktisch legalisieren. Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ist ein Gesetzesvorhaben, das die Rechtsdurchsetzung erschweren bzw. unmöglich machen soll und damit den Rechtsverletzer gegenüber dem Geschädigten begünstigt, schlichtweg nicht nachvollziehbar.

Die aktuelle Urheberrechtsdebatte mag zwar eine der größten kulturpolitischen Herausforderungen dieser Zeit sein. Gerade deshalb erscheint der von fehlgeleiteten Motiven getragene und unausgegorene Gesetzesentwurf verfehlt. Denn er ist weder dazu geeignet, einen Ausgleich der Interessen von Urhebern und Nutzern herbeizuführen, noch, die Wahrnehmung für den Wert geistigen Schaffens und das Verständnis für Urheberrechte als Eigentumsrechte zu sensibilisieren. Stattdessen muss er als Freibrief für Rechtsverletzungen verstanden werden, da er all diejenigen bestärkt, die meinen, sich kostenlos bedienen zu dürfen. Hier werden grundlegende Prinzipien unserer Wertschöpfungskette, wonach derjenige, der eine Leistung in Anspruch nimmt, dafür eine Vergütung entrichten muss, ins Gegenteil verkehrt. Die Urheberrechtsdebatte kann dadurch, dass die Politik, die Urheber, die sich berechtigter Weise gegen die Verletzung ihres geistigen Eigentums zur Wehr setzen, als Feindbild stigmatisiert, nicht befriedet werden, sondern wird eher angeheizt.

 

 

 

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