Honorar und
Vergütungsmodelle bei WeSaveYourCopyrights

 

 

Die erste Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei sowie eine erste Einschätzung zu den voraussichtlich zu erwartenden Kosten sind stets kostenfrei.

Erst, wenn Sie sich dazu entscheiden, uns zu beauftragen, entstehen Kosten gemäß der Vereinbarung.

Rufen Sie uns gern an und schildern Sie uns unverbindlich Ihr Anliegen. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten.

Grundsätze eines fairen und transparenten Rechtsanwaltshonorars

 

  • Ein guter Anwalt kostet natürlich Geld. Ein sehr guter Anwalt kann Ihnen aber auch jede Menge  Zeit, Ärger und Geld ersparen.

 

  • Wir bieten – je nach Art und Umfang der Beauftragung – unterschiedliche Vergütungsmodelle an.

 

  • Unser Honorar richtet sich – je nach Tätigkeit – entweder nach einer individuellen Honorarvereinbarung (auf Stundensatz- oder Pauschalhonorarbasis) oder nach den gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren des RVG.

 

  • Bei einer Honorarvereinbarung auf Stundensatzbasis richten sich dde Kosten nach dem Umfang bzw. dem Zeitaufwand der anwaltlichen Tätigkeit im jeweiligen Einzelfall. Die Abrechnung erfolgt minutengenau. Die Kosten sind dadurch nachvollziehbar und transparent. Wenn möglich, erhalten Sie von uns eine Vorabeinschätzung zum voraussichtlichen Zeitaufwand bestimmter Tätigkeiten, damit der zu erwartende Kostenrahmen für Sie vorhersehbar ist.

 

  • Die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind abhängig vom sog. Gegenstands- bzw. Streitwert. Bei anwaltlicher Vertretung stellen die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG Mindesthonorare dar, die nur in wenigen Ausnahmefällen unterschritten werden dürfen (§ 49b Abs. 1 BRAO, § 4 Abs. 1 RVG). Der Gesetzgeber will hierdurch im Sinne der Rechtssuchenden die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen aufrechterhalten und ein „Preisdumping“ verhindern.

 

  • Eine Tätigkeit auf Grundlage einer „Erfolgsprovision“ bieten wir in der Regel nicht an.

 

Transparente Honorarvereinbarung und Vergütungsmodelle

 

Wir bieten Mandanten in Abhängigkeit der Einzelfallumstände in der Regel verschiedene Vergütungsmodelle an. Honorare werden immer im Vorfeld besprochen und vereinbart. Dadurch wissen Sie im Vorfeld wie sich Kosten berechnen und mit welchen voraussichtlichen Kosten Sie zu rechnen haben.

 

  • Rechtsanwaltshonorar auf Stundensatzbasis (Vergütungsvereinbarung)

Üblicherweise rechnen wir unser Honorar nach dem tatsächlichen Zeit-/Arbeitsaufwand auf Grundlage eines Stundensatzhonorars ab. Ein Honorar auf Stundensatzbasis bieten wir in allen Bereichen der Rechtsberatung, der Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung und ggf. auch im Bereich der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung. Wir rechnen dabei auf Basis einer minutengenauen Taktung ab. Sie bezahlen also nur den tatsächlichen Aufwand. Im Falle der gerichtlichen Vertretung wird die streitwertabhängige gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) als Mindesthonorar geschuldet, da die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden dürfen.

 

  • Gesetzliche Gebühren (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)

Bei einer Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren gelten grundsätzlich die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die gesetzlichen Gebühren sind dabei gegenstands- bzw. streitwertabhängig. Bei der  gerichtlichen Vertretung des Mandanten stellen die gesetzlichen Gebühren des RVG Mindestgebühren dar, die nicht unterschritten werden dürfen.

 

  • Festpreise (Pauschalhonorare)

Bestimmte Leistungen können wir Ihnen auf Grundlage eines im Vorfeld vereinbarten Pauschalhonorars anbieten. Dies insbesondere dann, wenn sich der Umfang der Tätigkeit und der damit verbundene Aufwand von vornherein abschätzen lässt. Pauschalpreise bieten wir beispielsweise bei Markenanmeldungen, Designanmeldungen, Vorgehen gegen Negativbewertungen sowie bei der Vertragsprüfung und der Erstellung bestimmter Verträge z.B. im Musikrecht und im Verlagsrecht.

 

  • Erfolgshonorar

Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars (d.h. Abhängigkeit der Vergütung vom Erfolg der Tätigkeit oder Beteiligung des Rechtsanwalts an dem erstrittenen Betrag als Honorar) ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn im Einzelfall die gesetzlichen Voraussetzungen des § 4a RVG vorliegen. Daher bieten wir in der Regel keine Vergütung auf Erfolgshonorarbasis an und werden nicht auf Grundlage einer „Erfolgsprovision“ tätig.

 

 

Gerne beantworten wir etwaige Fragen zum Honorar vorab. Telefonischer Erstkontakt kostenlos. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns und schildern Sie uns Ihr Anliegen.

Zur Einschätzung des zu erwartenden Kostenrahmens, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Wir rufen Sie auch gerne zurück. Hierdurch entstehen keine Kosten.

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    Hiermit willige ich ein, dass ich zum Zwecke der Beantwortung meines obigen Anliegens von der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft per Email kontaktiert werden darf. Die Einwilligung ist freiwillig und kann für die Zukunft widerrufen werden.

     
    Durch das Ausfüllen und Absenden des Kontaktformulars wird weder ein Mandatsvertrag geschlossen, noch werden dadurch Kosten ausgelöst. Ihre Angaben sind unverbindlich und dienen uns unter Anderem zur Vorab-Information, zur Vorbereitung der Kontaktaufnahme, zur Kontaktaufnahme, zur Vertragsanbahnung oder zur Erstellung eines Angebots.
     
    Ihre Angaben werden dem Stand der Technik entsprechend verschlüsselt übertragen. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie gemäß unserer Datenschutzerklärung.