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Koalitionsfraktionen einigen sich auf neues Urhebervertragsrecht und Neuregelung der Verlegerbeteiligung

 

Urhebervertragsrechtsnovelle

 

Die Koalitionsfraktionen haben sich verschiedenen Pressemitteilungen zur Folge auf neues Urhebervertragsrecht geeinigt. Dieses soll neben einem Auskunftsanspruch der Urheber gegenüber Verwertern (Verlagen etc.), der auch in der Lizenzkette besteht und einem gesetzlichen Zweitverwertungsrecht nach 10 Jahren auch eine Neuregelung der Verlegerbeteiligung in bezug auf Urhebertantiemen umfassen.

Ziel der Gesetzesnovelle des Urhebervertragsrechts ist es, die Lage und die Verhandlungsposition der Urheber in Deutschland zu verbessern und diesen eine angemessene Beteiligung an den wirtschaftlichen erträgen aus der Werkverwertung zu sichern.

Noch muss sich aber der Rechtsausschuss abschließend mit der Gesetzesnovelle befassen und die zweite und dritte Lesung des neuen Gesetzes im Bundestag stattfinden, bevor dieses verabschiedet wird.

 

Weitere Infos zur Gesetzesnovelle:

 

Institut für Urheber- und Medienrecht

Börsenblatt vom 13. Dezember 2016

Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 13. Dezember 2016

 

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