Künstlernamen anmelden – Wie kann man einen Künstlernamen als Marke schützen lassen?
Einen Künstlernamen und einen Bandnamen kann man durch eine Markenanmeldung umfassend schützen lassen. Für einen optimalen Schutz kann man neben dem Künstlernamen auch ein Künstlerlogo oder ein Band-Logo als Marke eintragen lassen. Die zuverlässigste Art, einen Künstlernamen zu schützen, ist es, den Künstlernamen als Marke anmelden zu lassen. Die Eintragung als Marke erfolgt durch eine entsprechende Anmeldung beim zuständigen Markenamt.
Warum sollte man seinen Künstlernamen anmelden lassen?
Künstler- oder Bandnamen werden über eine lange Zeit und mit viel Herzblut aufgebaut und verkörpern einen hohen wirtschaftlichen Wert. Diesen gilt es rechtlich zu schützen. Wir empfehlen allen Künstlern und Bands grundsätzlich, ihren Namen anmelden zu lassen. Dies hat mehrere Vorteile. Im Zuge der Anmeldung und einer Vorab-Recherche zu ähnlichen und identischen Marken lässt sich frühzeitig erkennen, ob man den Wunschnamen überhaupt verwenden darf oder, ob ggf. Dritte schon eine entsprechende Marke eingetragen haben.
Ein prominentes Beispiel für eine Band, die ihren Bandnamen vorab nicht ausreichend rechtlich abklären ließ, war in den neunziger Jahren die „Band ohne Namen“. Die zunächst unter dem Namen „Die Allianz“ gegründete Band verlor gegen die gleichnamige Versicherungsgesellschaft einen Rechtsstreit und musste sich danach umbenennen (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Band_ohne_Namen). Wenn man einen Rechtsstreit verliert, muss man die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen. Kostspielige Rechtsstreitigkeiten lassen sich nur durch eine Markenähnlichkeitsrecherche, d. h. durch eine frühe rechtliche Abklärung, ob der Wunschname schon anderweitig vergeben ist, vermeiden.
Aber auch das Thema Nachahmer und Plagiate kann ein großes Ärgernis sein. Auch hier hilft es, wenn man den Künstlernamen als Marke schützten lässt. Denn, wenn man seinen Künstlernamen anmelden d.h. als Marke schützen lässt, kann man sich auf Grundlage der dem Markeninhaber zustehenden Ausschließlichkeitsrechte gegen Nachahmungen und Plagiateure zur Wehr setzen und anderen die Nutzung eines identischen oder ähnlichen Namens oder Kennzeichens untersagen. Dadurch kann man beispielsweise gegen gefälschte Merchandisingartikel rechtlich vorgehen oder verhindern, dass ein Konkurrent unter demselben oder einem verwechslungsfähigen Namen auftritt und es hierdurch zu Verwechslungen und Fehlzuordnungen von Streams und Lizenzen (z.B. bei Spotify und YouTube) kommt.
Wann sollte man seinen Künstlernamen als Marke registrieren lassen?
Hat man sich für einen Künstlernamen entschieden, ist es ratsam, diesen zeitnah rechtlich schützen zu lassen. Wir empfehlen den Gang zum Markenanwalt, um den eigenen Künstlernamen als Marke anmelden zu lassen, so früh wie möglich. Zwar hat man, wenn man am Anfang seiner Karriere als Künstler oder Band steht, häufig alles andere im Kopf als „Bürokratie“ oder juristische Dinge wie eine Markenanmeldung. Dennoch ist ein frühzeitiger Markenschutz sinnvoll. Hierdurch können rechtliche Nachteile und spätere Streitigkeiten vermieden werden.
Hat es auch Vorteile für das Merchandising, den Künstlernamen anmelden zu lassen?
Künstlernamen bzw. Künstlermarken haben in den letzten Jahren mit Blick auf das Thema Merchandising und im Bereich Brand-Partnership immer mehr wirtschaftliche Bedeutung für Künstler und Bands erlangt. Ein nicht unerheblicher Teil der Einkünfte von Künstlern und Bands werden über den Verkauf von Merchandising und durch Lizenzvergaben in Bezug auf den Künstlernamen bzw. die Künstlermarke erzielt.
In welchen Ländern kann man seinen Künstlernamen durch eine Markeneintragung schützen?
Eine eingetragene Marke verleiht dem Markeninhaber immer einen territorial begrenzten Schutz. Dieser Markenschutz ist begrenzt auf das Gebiet des jeweiligen Staates oder der Staatengemeinschaft, in welchen oder welchem man seinen Künstlernamen eintragen lässt. Es gibt beispielsweise deutsche Marken und europäische Marken (sog. Unionsmarken). Durch eine deutsche Marke ist Ihr Künstlername in Deutschland geschützt. Mit einer Unionsmarke ist Ihr Künstlername innerhalb der EU geschützt.
Wenn man seinen Künstlernamen durch eine sog. Basismarke (z.B. eine nationale Marke oder eine Unionsmarke) geschützt hat, kann man seinen Markenschutz auch noch durch eine sog. internationale Registrierung über die WIPO (World Intellectual Property Organization) auf die andere Länder erstrecken. Dadurch kann man den markenrechtlichen Schutz des Künstlernamens auf weitere Territorien erweitern.
Wenn Sie selbst deutschsprachiger Künstler sind oder deutschsprachige Künstler oder Bands managen oder vertreten, bietet es sich an, den Künstlernamen für die Gebiete in Deutschland, Österreich, Schweiz (sog. DACH-Region) anzumelden.
⇒ Profitieren Sie von unserem Know How! Gerne beraten unsere Markenanwälte Sie zum Thema Künstlernamen anmelden lassen: Rufen Sie uns unter 069-6636841220 an oder schreiben Sie uns.
Weitere Infos und Tipps zum Thema Markenschutz und zur Markenanmeldung
Weitergehende Informationen rund um das Thema Markenschutz und Markenanmeldung finden Sie in unserem „FAQ Marke anmelden“ sowie in unseren „Top 10 Tipps zum Markenschutz“.
Unsere Anwälte beraten Sie gerne zu allen rechtlichen Fragen des Schutzes von Künstlernamen und zur Markenanmeldung. Wir beraten und vertreten Künstler auch im Musikrecht.
⇒ Unser Kontaktformular für die Anmeldung von Marken finden Sie hier.
© Rechtsanwältin Isabelle B. Lehmann und Rechtsanwalt Christian Weber, WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, 24.04.2023
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