Markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarung bzw. Vorrechtsvereinbarung

Was ist eine Abgrenzungsvereinbarung bzw. Vorrechtsvereinbarung?

Eine Abgrenzungsvereinbarung oder Vorrechtsvereinbarung stellt einen zweiseitigen Vertrag zwischen zwei Marken- bzw. Kennzeichenrechtsinhabern dar. Ziel einer Abgrenzungsvereinbarung oder Vorrechtsvereinbarung ist es, zwischen den Vertragsparteien eine vertragliche Regelung zu treffen, die ein Nebeneinander der bestehenden Marken bzw. Zeichen ermöglicht. Durch die Vereinbarung der Coexistenz können die Parteien vereinbaren, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Benutzung eines dem vorbestehenden Zeichen ähnliches Zeichens zulässig ist. Beispielsweise kann in einer Abgrenzungs- bzw. Vorrechtsvereinbarung vereinbart werden, dass das ähnliche Zeichen bzw. die ähnliche Marke in einer bestimmten Schreibweise oder einer bestimmten Farbgebung oder in einem bestimmten räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Umfang oder für bestimmte abgegrenzte Waren- und Dienstleistungen (ausschließlich) verwendet werden darf.

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