OLG Köln: Zuverlässigkeit der Ermittlungssoftware ePAC der Evidenzia GmbH bestätigt (OLG Köln, 6 W 234/11)
Rechtmäßigkeit der Ermittlung von illegalem Filesharing durch die Evidenzia GmbH & Co KG mittels Ermittlungssoftware ePAC bestätigt
Die angebliche Fehlerhaftigkeit der IP-Adressermittlung ist ein häufiger Einwand von Seiten der Rechtsverletzer bzw. von deren Anwälten. Tatsächlich sind Fälle, in denen tatsächlich eine falsche IP-Adresse ermittelt wurde – jedenfalls in Zusammenhang mit den von unseren Mandanten mit der Ermittlung beauftragten Ermittlungsunternehmen Evidenzia GmbH & Co KG sowie Excipio UG – bislang nicht bekannt geworden. Der pauschale Einwand, dass Ermittlungsfehler häufig vorliegen würden, hat daher bei von uns bzw. von unseren Mandanten geführten Gerichtsverfahren regelmäßig nicht dazu geführt, dass die Gerichte Zweifel an der Richtigkeit der Ermittlungen gehabt hätten odet die geltend gemachten Ansprüche verneint hätten. Im Gegenteil. Die bisherigen gerichtlichen Überprüfungen der ordnungsgemäßen Funktionsweise der eingesetzten Ermittlungs-Softwaren und der Zuverlässigkeit der Ermittlungen haben jedesmal zum Ergebnis gehabt, dass diese fehlerfrei waren.
Das OLG Köln hat zu der Software ePac in einer Entscheidung vom 17.11.2011 wie folgt ausgeführt:
Der Antragsteller hat glaubhaft gemacht, dass der Titel „S….“ von demjenigen Internetanschluss in die Tauschbörse eingestellt worden ist, dem zur Tatzeit die in der Antragsschrift angegebene IP-Adresse zugewiesen war. Das ergibt sich aus den von dem Landgericht zutreffend dargelegten Gründen aus den Ergebnissen der mit der Ermittlung betrauten Evidenzia GmbH & Co KG. Anhaltspunkte dafür, dass die von jenem Unternehmen eingesetzte Software ePac nicht zuverlässig gearbeitet haben könnte, bestehen nicht. Im Gegenteil wird die Richtigkeit der Ergebnisse – auch insoweit schließt sich der Senat den Ausführungen der Kammer an – dadurch bestätigt, dass die Software zu verschiedenen Zeitpunkten jeweils den Anschluss des Antragsgegners als denjenigen ermittelt hat, von dem aus Werke in die Tauschbörse eingestellt worden sind.
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