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OLG München: GEMA Sperrtafel auf YouTube inhaltlich irreführend und daher rechtswidrig

Das OLG München hat mit Urteil vom 7.5.2015 (Az. 6 U 1211/14) nach einer Meldung der GEMA in zweiter Instanz bestätigt, dass die sog. GEMA Sperrtafeln auf Youtube unlauter und rechtswidrig sind. Bei den Nutzern würde aufgrund des Inhalts der Sperrtafeln der falsche Eindruck erweckt, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl dies nicht der Fall ist, da YouTube die Sperrungen selbst vornimmt. Konkret ging es um die sog. GEMA Sperrtafel mit folgendem Inhalt:

 

Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid

 

Bereits die Vorinstanz, das Landgericht München I hatte Anfang 2014 unter dem Aktenzeichen Az. 1 HK O 1401/13 festgestellt, dass der Sperrtafeltext eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA“ sei.

 

Hintergrund ist, dass Youtube bislang keine Urhebertantiemen an die Autoren (Komponisten und Textdichter) für die Nutzung der in Youtube-Videos enthaltenen Musik zahlt. Obwohl Youtube mit der Musik enorme Werbeerlöse erwirtschaftet, zahlt Youtube keine Lizenzvergütung für die Musiknutzung auf ihrer Online-Videoplattform. Stattdessen sperrt Youtube eine Vielzahl von Videos (zumindest in Deutschland) und erweckt bei der Sperrung mittels obigem GEMA Sperrtafel Text den Eindruck, dass die Sperrung durch die GEMA veranlasst sei. Dies offensichtlich, um davon abzulenken, dass die Sperrung von Youtube selbst initiiert wird.

 

Tatsächlich würde die GEMA, die ein Zusammenschluss von Komponisten und Textdichtern ist, Youtube die Rechte einräumen. Sperrtafeln wären dann nicht erforderlich. Eine rechteeinräumung setzt allerdings – was verständlich ist – eine faire und angemessene Gegenleistung bzw. Vergütung voraus, damit die Autoren, die die Werke geschaffen haben, die Youtube nutzt und auf deren Grundlage der Erfolg von Youtube basiert, nicht leer ausgehen. Immerhin hat Youtube über eine Milliarde Nutzer, die dort auf Werke zugreifen, deren Autoren hierfür keine Vergütung erhalten. Im Ergebnis gehen aber nicht nur die Schöpfer der Musik bisher komplett leer aus, sondern den Konsumenten wird der Zugang zu Musikvideos verwehrt.

 

Wie Youtube auf das Urteil reagieren wird, bleibt nun abzuwarten. Die Revision wurde nicht zugelassen.

 

Weitere Informationen sowie Hintergründe zur Kontroverse zwischen GEMA und YouTube findet man unter folgendem Link www.gema.de/youtube.

 

Rechtsanwalt Christian Weber, 12.5.2015

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