WeSaveYourCopyrights » Abmahnung der Kanzlei Meissner & Meissner wegen Urheberrechtsverletzung
abmahnung-der-kanzlei-meissner-meissner-wegen-urheberrechtsverletzung-fotograf-jochen-manz-anwalt-hilfe-unterlassungserklärung

Abmahnung der Kanzlei Meissner & Meissner wegen Urheberrechtsverletzung

 

Uns liegt aktuell eine Abmahnung der Berliner Kanzlei Meissner & Meissner im Namen des Fotografen Jochen Manz wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen zur Prüfung vor. Wurden auch Sie von der Anwaltskanzlei Meissner & Meissner aus Berlin im Auftrag des Fotografen Jochen Manz wegen einer angeblich unerlaubten Fotonutzung abgemahnt? Wir erläutern die Hintergründe und geben Ihnen Handlungstipps.

 

Hintergründe zu der urheberrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Meissner & Meissner im Auftrag des Fotografen Jochen Manz

 

Der Fotograf Jochen Manz geht derzeit aus Urheberrechten an verschiedenen Fotografien mittels Abmahnung gegen eine Vielzahl von Autohäuser und Ford-Händler aufgrund angeblicher Urheberrechtverletzungen vor. Oft sind Ford-Händler betroffen, die das betreffende Foto zunächst aufgrund einer Unterlizenzierung durch die Ford-Werke GmbH im Rahmen eines ihnen zur Verfügung gestellten Webseiten-Baukasten-Systems in zulässiger Weise genutzt haben. Aufgrund einer zeitlichen Beschränkung der Lizenz sind jedoch die von Ford erworbenen Rechte irgendwann an den Fotografen „zurückgefallen“ d. h. die Nutzungserlaubnis endete auch für die Händler. Da diese zeitliche Befristung der Nutzungserlaubnis einigen Händlern unklar war bzw. von diesen scheinbar übersehen wurde, kam es wohl zu einem „Übergebrauch“ und in der Folge davon nun zu Abmahnungen.

 

 

Welche Ansprüche werden in der Abmahnung der Kanzlei Meissner & Meissner für den Fotografen geltend gemacht?

 

In der uns vorliegenden Abmahnung der Kanzlei Meissner & Meissner wird gemäß §§ 97, 97a UrhG ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Ferner fordert die Kanzlei die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung. Diese Erklärung bezieht sich auf die künftige Unterlassung der unerlaubten Nutzung des Fotos im Sinne einer Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) sowie auf die Nichtnennung des Urhebers. Hintergrund bezüglich der Nichtnennung des Urhebers ist das Recht des Urhebers auf Anerkennung seiner Urheberschaft gemäß § 13 UrhG.

 

Darüber hinaus macht die Kanzlei Meissner & Meissner in der Abmahnung einen Schadensersatzanspruch nach § 97 Abs. 2 UrhG dem Grunde nach geltend. Zu dessen Bezifferung verlangt die Kanzlei Auskunft über den Umfang der Nutzung gemäß § 101 UrhG. Den Schadensersatzanspruch kann man nämlich auf der Grundlage des Betrages berechnen, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte.

 

Darüber hinaus verlangt die Kanzlei Meissner & Meissner die Erstattung von Anwaltsgebühren in Höhe von EUR 800,39 (Brutto) ausgehend von einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 7.500,00,00 und einer 1,3 Geschäftsgebühr.

 

 

Handlungsempfehlung im Falle einer Foto-Abmahnung durch die Kanzlei Meissner & Meissner

 

  • Lassen Sie die in der Abmahnung gesetzten Fristen nicht fruchtlos verstreichen! Die sog. „Vogelstrauß-Taktik“ kann zu rechtlichen Nachteilen und weitergehenden, vermeidbaren Kosten führen und ist daher nicht zu empfehlen.
  • Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem auf das Fotorecht und das Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf. Dieser kann Sie dahingehend beraten, ob die in der Abmahnung gegen Sie erhobenen Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach überhaupt berechtigt sind.
  • Geben Sie keinesfalls irgendwelche Erklärungen gegenüber dem Abmahnenden ab, ohne sich vorher anwaltlich beraten zu lassen und die Rechtmäßigkeit und Formwirksamkeit der Abmahnung anwaltlich überprüfen zu lassen.
  • Unterschreiben Sie keine von dem Abmahnenden vorformulierten Unterlassungserklärungen, ohne diese zuvor anwaltlich prüfen und ggf. anpassen zu lassen. Wir empfehlen, vom Anwalt eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung erstellen zu lassen.
  • Ferner empfehlen wir Ihnen, sich gegenüber dem Abmahner anwaltlich vertreten zu lassen, um sich gegen die Abmahnung zu verteidigen und, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.

 

 

Hilfe bei Abmahnung vom Anwalt für Foto- und Urheberrecht

 

Wenn Sie von einer Abmahnung der Kanzlei Meissner & Meissner im Namen des Fotografen Jochen Manz betroffen sind, helfen wir Ihnen gerne. Jetzt anrufen und beraten lassen oder schreiben Sie uns.

 

 

Weitere Themen, die Sie auch interessieren könnten

 

Überblich zu unseren Leistungen im Bereich des Urheberrechts

 

Fotorecht und Fotonutzung

 

Markenanmeldung

 

 

© Rechtsanwalt Christian Weber, WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, 28.02.2023.

 

 

verwandte Suchbegriffe: abmahnung der kanzlei meissner & meisssner, abmahnung wegen urheberrechtsverletzung, abmahnung wegen urheberrechtsverletzung durch den fotograf jochen manz, fotograf jochen manz, kanzlei meissner & meissner, abmahnung jochen manz, abmahnung von ford händler, abmahnung autohaus, abmahnung wegen foto 

No Comments

Sorry, the comment form is closed at this time.