Anwalt für Markenanmeldung in Frankfurt am Main

Markenanmeldung vom Rechtsanwalt

 

Markenanmeldung zum Festpreis für Unternehmen, Selbstständige & KMUs
Spezialisierte Kanzlei – bundesweit tätig
individuelle u. rechtssichere Markenstrategie

Kostenlose Einschätzung zu Ihrer Marke

Spezialisierte Kanzlei für Markenrecht in Frankfurt

strategische Markenberatung für Unternehmen

Marken-Portfolio-Management, Recherchen u. Überwachung

Kanzleisitz in Frankfurt – bundesweit tätig

Vertretung vor DPMA, EUIPO, WIPO und Gerichten

Langjährige Erfahrung mit Markenanmeldungen

Fokus auf Unternehmen & B2B-Mandant*innen

Vertretung von Unternehmen aller Größen

Expertise aus einer Vielzahl von Markenrechtsmandaten

Warum viele Markenanmeldungen scheitern


Ohne professionelle Beratung drohen Unternehmern:

 

  • Kollisionen mit bestehenden Marken
  • Abmahnungen & Rechtsstreitigkeiten
  • Eingeschränkter Schutzumfang
  • Zeit- und Kostenverlust
  • Markenwidersprüche

 

➩ Daher empfehlen wir eine professionelle Markenanmeldung (inkl. einer Ähnlichkeitsrecherche) vom spezialisierten Anwalt. So können Sie Ihre Marke strategisch und rechtssicher registrieren lassen.

Unsere Lösung: Premium Markenanmeldung vom Anwalt für Unternehmen, Selbstständige und KMUs

 

Als Marke können Sie beispielsweise ein Logo, eine Produktbezeichnung, einen Firmennamen, einen Künstlernamen und sonstige Bezeichnungen eintragen lassen. Wir sind auf das Markenrecht und auf Markenanmeldungen spezialisiert und ständig mit damit betraut, B2B-Mandantenzum Markenschutz und zur Markenstrategie zu beraten und Marken eintragen zu lassen.

Anwalt Marke anmelden lassen Frankfurt

Unsere Leistungen

 

✔ Markenrecherche: Identitäts- & Ähnlichkeitsprüfung

✔ Strategische Klassenwahl: Individuelles u. optimiertes Waren- & Dienstleistungsverzeichnis

✔ Markenanmeldung: Einreichung bei DPMA, EUIPO oder WIPO

✔ Widerspruch & Verteidigung: Schutz Ihrer Rechte bei Konflikten

✔ Vertreterbestellung, Fristenkontrolle & Schutzdauerverlängerung

 

Gerne prüfen wir Ihre Wunschmarke und bringen diese zur Anmeldung. Dabei nehmen wir auf Wunsch alle damit verbundenen Schritte wie z.B. eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche, die Kommunikation mit dem zuständigen Markenamt und die Fristenkontrolle für Sie wahr. Bei uns werden Sie individuell vom Anwalt beraten – kein Callcenter und keine Massenabfertigung.

 

Bei WeSaveYourCopyrights können Sie Ihr Wunschkennzeichen als deutsche Marke, als Unionsmarke (europäische Marke) oder als sog. IR-Marke (internationale Registrierung über die WIPO) anmelden lassen. Wenn wir Ihr Marke anmelden, ist diese nach der Registrierung auch für amazon brand registry geeignet.

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    Hiermit willige ich ein, dass ich zum Zwecke der Beantwortung meines obigen Anliegens von der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft per Email kontaktiert werden darf. Die Einwilligung ist freiwillig und kann für die Zukunft widerrufen werden.

    Durch das Ausfüllen und Absenden des Kontaktformulars wird weder ein Mandatsvertrag geschlossen, noch werden dadurch Kosten ausgelöst. Ihre Angaben sind unverbindlich und dienen uns unter Anderem zur Vorab-Information, zur Vorbereitung der Kontaktaufnahme, zur Kontaktaufnahme, zur Vertragsanbahnung oder zur Erstellung eines Angebots.

    Für wen wir arbeiten


    Unsere Mandant*innen

     

    • Startups & Gründer*innen
    • E-Commerce & digitale Produkte
    • Kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs)
    • Beratungs- & Dienstleistungsunternehmen
    • Agenturen & Softwareunternehmen
    • Unternehmen mit internationaler Ausrichtung
    • Unternehmen aus allen Kreativbranchen

    Ablauf der Markenanmeldung

     

    So läuft die Markenanmeldung ab

     

    1. Erstprüfung Ihrer Marke: Kostenlose Ersteinschätzung zur abstrakten  Eintragungsfähigkeit

    2. Markenrecherche (optional): Prüfung auf kollidierende Marken zur Vermeidung von Widersprüchen und Abmahnungen

    3. Schutzstrategie: Auswahl optimaler Klassen und Erstellung eines individuellen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses

    4. Anmeldung: Einreichung der Antragsunterlagen bei DPMA, EUIPO oder WIPO

    5. Verteidigung & Widerspruch: Falls nötig, konsequente Verteidigung und Durchsetzung von Rechten aus der Marke

    Kosten & Transparenz

     

    Kosten einer Markenanmeldung

     

    • Erstberatung: kostenlose & unverbindliche Ersteinschätzung zur Eintragungsfähigkeit
    • Recherchekosten: Festpreise ab EUR 79,00 (netto) , daher transparent & kalkulierbar
    • Markenanmeldung DPMA: Anwaltskosten ab EUR 499,00 (netto)*
    • Markenanmeldung EUIPO: Anwaltskosten ab EUR 799,00 (netto)*
    • Internationale Marken (WIPO): Kosten je nach Schutzbereich bzw. Territorium

     

    * Die Amtsgebühren kommen jeweils hinzu

    Jetzt Markenstrategie besprechen & Marke anmelden und lassen

    Weitere Informationen zu Markenanmeldungen

     

     

    Ziele und Vorteile einer Markenanmeldung

     

    Eine Markenanmeldung ist nicht nur Grundlage für die langfristige Nutzung und den nachhaltigen Aufbau einer Marke, sondern auch ein wichtiges Instrument zur dauerhaften Sicherung Ihrer Rechte und des in der Marke verkörperten Wertes. Wenn Ihre Wunschmarke im Markenregister eingetragen wird, erlangen Sie als Markeninhaber Schutz nach den markenrechtlichen Vorschriften und Gesetzen. Eine erfolgreiche Markeneintragung bietet insbesondere folgende Vorteile:

     

    • Ausschließlichkeitsrechte d. h. als Markeninhaber Sie sind im jeweiligen Schutzland als einziger zur Nutzung der Marke in Bezug auf die eingetragenen Waren und Dienstleistungen berechtigt und Sie können sich gegen Dritte, die eine identische Marke oder ein verwechslungsfähiges Zeichen benutzen, rechtlich zur Wehr setzen.
    • Verbotsrechte d.h. als Markeninhaber können Sie Dritten untersagen, ein zu Ihrer Marke identisches oder verwechselbares Zeichen im geschäftlichen Verkehr zu nutzen.
    • Verwertung Ihrer Markenrechte d.h. als Markeninhaber können Sie Dritten Rechte zur Nutzung einräumen (z. B. durch Lizenzvergabe).
    • Nutzung von amazon brand registry: Im Markenregister eingetragene Marken können zusätzlich bei der Amazon-Markenregistrierung angemeldet werden und die dortigen Tools zum Markenschutz genutzt werden.
    • Markenwiderspruch: Als Inhaber einer eingetragenen Marke sind berechtigt, im Falle der Anmeldung von Kollisionsmarken (d.h. identischer Marken oder verwechslungsfähige Zeichen) durch Dritte einen sog. Markenwiderspruch einzulegen.

     

     

    Vorteile einer Markenanmeldung vom Anwalt

     

    Aus unseren langjährigen Erfahrungen raten wir Mandant*innen grundsätzlich dringend davon ab, eine Marke eigenhändig anzumelden. Von juristischen Laien werden von der Markenfindung, über die Markenstrategie bis zum Anmelde- und Eintragungsverfahren häufig viele Fehlern gemacht. Solche Fehler sind nicht nur vermeidbar, sondern führen oftmals auch dazu, dass es zu teuren Markenrechtsstreitigkeiten kommt oder, dass der Schutzumfang eingeschränkt ist. Fehler bei der Markenanmeldung können sogar dazu führen, dass Fristen versäumt werden oder, dass die Eintragung gänzlich scheitert.

     

    Daher ist es ratsam, eine Marke von einem kompetenten Anwalt für Markenrecht anmelden zu lassen. Wenn wir für Sie eine Marke anmelden, erhalten Sie vom spezialisierten Markenrechtsanwalt eine versierte markenstrategische Beratung zum empfohlenen Schutzumfang und unter Berücksichtigung der individuellen Einzelfallumstände. Dadurch können etwaige Eintragungshindernisse erkannt und Risiken besser eingeschätzt werden. Diese individuelle markenstrategische Beratung durch einen versierten Anwalt für Markenrecht ist immer im Preis der Markenanmeldung enthalten.

     

     

    Unser Leistungsumfang bei Markenanmeldungen im Detail

     

    Wenn sie uns mit einer Markenanmeldung beauftragen, kann dies neben der Markenanmeldung als solcher, je nach gebuchtem Paket in der Regel folgende Leistungen umfassen:

     

    • Anwaltliche Rechtsberatung zur individuellen Markenstrategie und zu den Schutzmöglichkeiten
    • Beratung zum passenden Schutzumfang und den damit verbundenen Kosten einer Markenanmeldung
    • Markenrechtliche Beratung vom Anwalt zum Schutz von Logos, Logo-Designs und Unternehmenskennzeichen (Firmennamen etc.)
    • Prüfung der abstrakten Marken- und Eintragungsfähigkeit in Bezug auf Ihre Wunschmarke
    • Plausibilitätsprüfung hinsichtlich des Vorliegens bestimmter absoluter Schutzhindernisse
    • Erstellen eines individuellen, auf Ihr Geschäftskonzept maßgeschneiderten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
    • Vornahme der Anmeldung der Marke beim zuständigen Markenamt (DPMA, EUIPO oder WIPO)
    • Individuelle Betreuung der Markenanmeldung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt
    • Vertretungsübernahme gegenüber dem zuständigen Markenamt
    • Erledigung der im Rahmen der Markenanmeldung anfallenden Kommunikation (bezogen auf formelle Monierungen seitens des Markenamtes)
    • Übersendung der Markenurkunde
    • Pauschalhonorare (Festpreise) für die Vornahme der Markenanmeldung
    • optionale Recherchepakete (gegen Aufpreis)
    • Fristenkontrolle

    Rufen Sie uns an – telefonischer Erstkontakt kostenlos!

    069 – 663 68 41 220

    Ablauf einer Markenanmeldung bei WeSaveYourCopyrights im Detail

    Checkliste für Ihre Markenanmeldung

     

    Wenn Sie von uns eine Marke anmelden lassen wollen, benötigen wir folgende Informationen:

     

    • im Falle der Anmeldung einer Wortmarke den Markenname (also die Bezeichnung der Wunschmarke), der möglichst unterscheidungskräftig und nicht „beschreibend“ sein sollte

     

    • Bei einer Bildmarke oder einer Wort-Bild-Marke das Logo als Grafikdatei in einem gängigen Format (z.B. PNG, JPG, PDF) und in hoher Auflösung

     

    • Angaben zum Inhaber der Marke (Markeninhaber können natürliche Personen, mehrere Personen, Personengesellschaften oder eine juristische Personen wie z.B. GmbH sein)

     

    • Schutzgebiet z. B. Deutschland, Europäische Union oder spezifische Länder (definiert den räumlichen Schutzumfang des Markenschutzes )

     

    • Waren und/oder Dienstleistungen, die unter der Marke angeboten werden sollen und auf die sich der Markenschutz erstrecken soll (z.B. Bekleidung, nicht-alkoholische Getränke, Taschen, elektrische Pumpen, Backwaren, getrocknete Früchte, Fleischereierzeugnisse, Dienstleistungen einer Werbeagentur, Vermittlung von Immobilien, Finanzdienstleistungen, Softwaredesign, Finanzanlageberatung, Entwicklung von Software, Bewirtung von Gästen, Betrieb eines Tonstudios, Krankentransportdienste etc.).

    Vorgehensweise, wenn Sie uns mit einer Markenanmeldung mandatieren

     

    1. Anwaltliche Beratung und Markenstrategie

    Nach der Beauftragung erörtern wir mit Ihnen zunächst Ihr Geschäftskonzept und den passenden Schutzumfang. Dabei geht es insbesondere um den räumlichen Schutzbereich, die Waren- und Dienstleistungsklassen, für die Sie Schutz beanspruchen möchten sowie das zu Ihrem Budget passende Leistungspaket.

    Eine Marke kann – je nach gewünschtem räumlichen Schutzbereich – beispielsweise als deutsche Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder als europäische Marke (sog. Unionsmarke) beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet werden. Darüber hinaus kann eine eingetragene Marke als sog. Basismarke bei der WIPO (World Intellectual Property Rights Organisation) auf weitere Länder erstreckt werden (sog. IR-Marke bzw. International Registrierung). Wir beraten Sie hierzu nach der Beauftragung gerne in einem persönlichen Gespräch.

     

    2. Marken- und Ähnlichkeitsrecherche (optional)

    Die Markenanmeldung beim Anwalt erfolgt üblicherweise nach einer sog. Marken-/Ähnlichkeitsrecherche. Diese ist optional, aber aus anwaltlicher Vorsicht dringend empfohlenen. Denn die Markenämter prüfen nicht, ob die Anmeldung einer Marke Rechte Dritter (z.B. bestehende Marken) verletzt. Durch eine professionelle Markenrecherche können rechtliche Risiken (z.B. Markenkollisionen und Widersprüche) frühzeitig erkannt und das Risiko für Streitigkeiten minimiert werden. Als Anwalt für Markenanmeldungen bieten wir Unternehmern und Unternehmen verschiedene Recherchepakete ab EUR 79,00 (netto). Weitere Infos zu unseren Leistungen im Bereich Marken-/Ähnlichkeitsrecherchen finden Sie hier.

     

    3. Rechtliche Prüfung im Hinblick auf sog. absolute Schutzhindernisse

    Im Vorfeld der Anmeldung prüft ein spezialisierter Rechtsanwalt das Vorliegen der Markenfähigkeit und der erforderlichen Schutzvoraussetzungen. Bei offensichtlichen Risiken im Hinblick auf sog. absoluten Schutzhindernisse erhalten Sie von uns dazu einen Hinweis und eine anwaltliche Einschätzung sowie mögliche Lösungsstrategien.

     

    4. Erstellung eines individuellen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses vom Anwalt

    Auf Grundlage Ihrer Angaben erstellen wir für Sie ein maßgeschneidertes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Dieses berücksichtigt die internationale sog. Nizza-Klassifikation. Den Entwurf übermitteln wir Ihnen zur Durchsicht. Die Anmeldung wird erst nach Freigabe des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses durchgeführt.

     

    5. Antrag auf Eintragung der Marke beim zuständigen Markenamt

    Den Antrag zur Registrierung Ihrer Wunschmarke übermitteln wir nach Freigabe des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses zusammen mit allen erforderlichen Informationen und Dokumenten auf elektronischem Weg an das zuständige Markenamt.

     

    6. Eintragungsprozess beim Markenamt

    Nach Eingang des Antrags auf Eintragung Ihrer Marke beim zuständigen Markenamt schließt sich der Eintragungsprozess d.h. das sog. Anmeldeverfahren an. Dies kann – je nach Amt und zuständiger Abteilung – unterschiedlich lange dauern. In der Regel erfolgt eine Entscheidung über die Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) innerhalb von einigen Wochen. Gegen gesonderte Gebühr kann eine beschleunigtes Verfahren beantragt werden. Beim europäischen Markenamt (EUIPO) erfolgt die Eintragung regelmäßig frühestens nach 3 Monaten (nach Ablauf der Widerspruchsfrist). Möglicherweise kommt es von Seiten der Markenämter zu Rückfragen, Monierungen oder Hinweisen. Diese werden von uns für Sie entgegengenommen und an Sie weitergeleitet bzw. bearbeitet.

     

    7. Die sog. Widerspruchsfrist

    Innerhalb einer 3-monatigen sog. Widerspruchsfrist können Dritte einen Widerspruch gegen die Registrierung Ihrer Marke einlegen. Wenn dies geschieht, schließt sich ein sog. Widerspruchsverfahren an. Ist der Widerspruch des Dritten begründet bzw. erfolgreich, wird Ihre Wunschmarke nicht eingetragen bzw. sie wird wider gelöscht. Das Risiko eines erfolgreichen Widerspruchs kann durch eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche (siehe oben) erheblich minimiert werden. Im Vorfeld einer Markenanmeldung ist eine solche Ähnlichkeitsrecherche daher grundsätzlich empfohlen.

     

    8. Abschluss des Eintragungsverfahrens und Übersendung der Markenurkunde durch den Anwalt

    Wenn die Markeneintragung erfolgreich ist, erhalten Sie von uns die vom Amt ausgestellte Markenurkunde.

     

    9. Vertreterbestellung bei einer Markenanmeldung vom Anwalt

    Als Ihr Anwalt bestellen wir uns bei Markenamt nicht nur für die Korrespondenz im Rahmen der Markenanmeldung, sondern auch darüber hinaus als Ihr Vertreter. Das bedeutet, dass wir uns für di Dauer der Schutzfrist etwaige Schreiben des Markenamtes für Sie entgegennehmen und Ihnen Mitteilungen des Amts weiterleiten. Ferner übernehmen wir die Fristenkontrolle hinsichtlich etwaiger Schutzdauerverlängerungen und führen für Sie auf Wunsch bzw. bei Bedarf die gesamte Kommunikation mit dem Markenamt.

    Was ist bei der Markenanmeldung sonst noch zu beachten?

     

    Bei der Markenanmeldung müssen neben den rechtlichen Eintragungsvoraussetzungen (sog. Markenfähigkeit, Eintragungsfähigkeit bzw. Nichtvorliegen absoluter Schutzhindernisse) auch diverse Formvorschriften beachtet werden. Wir empfehlen daher grundsätzlich, das Sie Ihre Wunschmarke bzw. Ihr Wunschkennzeichen von einer auf Markenanmeldungen spezialisierten Kanzlei als Marke eintragen lassen.

     

     

    Unterscheidungskraft (sog. absolutes Schutzhindernis)

     

    Bei der Auswahl einer Wunschmarke ist darauf zu achten, dass diese unterscheidungskräftig ist. Wenn die Wunschmarke keine Unterscheidungskraft aufweist, liegt ein sog. absolutes Schutzhindernis vor und die Marke ist nicht eintragungsfähig.

     

    Als unterscheidungskräftig gelten Zeichen, die geeignet erscheinen, als Hinweis auf die betriebliche Herkunft bestimmter Waren oder Dienstleistungen verstanden zu werden und somit die Waren oder Dienstleistungen des Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn die Wunschmarke nur aus solchen Zeichen oder Angaben besteht, die zur Bezeichnung der Ware oder Leistung als solcher oder zur Beschreibung von deren Merkmalen wie z.B. der Beschaffenheit, der Menge, der Qualität oder der geographischen Herkunft dienen kann.

     

    Eine Wunschmarke, die keine ausreichende Unterscheidungskraft besitzt, wird vom Markenamt nicht eingetragen. Wenn wir Bedenken hinsichtlich der Unterscheidungskraft Ihrer Wunschmarke haben, weisen wir vorab darauf hin und zeigen Ihnen alternative Möglichkeiten auf.

     

     

    Markenkollisionen mit eingetragenen Marken (sog. relative Schutzhindernisse)

     

    Grundsätzlich ist es auch zu empfehlen, das Vorliegen von sog. relativen Schutzhindernissen anwaltlich überprüfen zu lassen. Denn das Markenamt prüft nicht, ob bereits ähnliche oder identische Marken im Register existieren und, ob Ihre Wunschmarke Rechte Dritter verletzt. Dadurch kann es passieren, dass die Anmeldung oder Benutzung Ihrer Wunschmarke Marken- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzt und es dadurch zu Markenstreitigkeiten mit Inhabern älterer Marken kommt. Außerdem kann es in Kollisionsfällen dazu kommen, dass Dritte gegen Ihre Markenanmeldung einen sog. Markenwiderspruch einlegen. Markenwidersprüche kommen in ca. 20% aller Markenanmeldungen vor.

     

    Unsere auf Markenrecht spezialisierten Anwälten kennen sich bestens mit den Eintragungsvoraussetzungen und den formellen Anforderungen bei einer Markenanmeldung aus. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, Ihre Wunschmarke erfolgreich zur Eintragung zu bringen sowie Widersprüche und Markenrechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

    Sämtlich Details erörtern wir mit Ihnen im Zuge der Mandatierung und erstellen auf Grundlage dessen eine individuelle Anmeldestrategie sowie ein für Sie maßgeschneidertes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.

     

    Unsere Anwälte sind im Bereich Markenrecht versiert. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich von Markenanmeldungen.

    FAQ: Experten-Tipps von Ihrem Anwalt für Markenanmeldungen

    Marken bestimmen heute bei vielen Unternehmen über 70 Prozent des Unternehmenswerts. Lassen Sie daher von unseren spezialisierten Anwälten für Markenrecht unbedingt Ihre Marke, Ihren Firmennamen oder Ihren Produktnamen schützen. Durch eine Markenanmeldung sichern Sie sich eine absolute Rechtsposition und haben viele Vorteile.

     

    Was bezweckt eine Markenanmeldung?

    Eine Markenanmeldung dient der “Registrierung” und dem Schutz einer Marke beim hierfür zuständigen Markenamt, zum Beispiel dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum EUIPO (ehemals „Europäisches Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt“) oder bei der WIPO.

    Durch die Markenanmeldung erlangt der Markeninhaber bzw. Anmelder Schutz nach den markenrechtlichen Vorschriften und Gesetzen. Er kann sich dadurch beispielsweise gegen verwechslungsfähige Kennzeichen zur Wehr setzen und sich so vor Rufausbeutung und Plagiaten schützen. Markenschutz ist ein wichtiges Instrument zur dauerhaften Sicherung von Wettbewerbsvorteilen und zugleich Grundlage für die Durchsetzung und Verwertung von Schutzpositionen. Zudem ist eine Markenanmeldung Grundlage des Aufbaus von Marken.

    Wie kann mir ein Anwalt bei der bei der Markenanmeldung helfen?

    Bei der Markenanmeldung müssen neben diversen Formvorschriften die rechtlichen Eintragungsvoraussetzungen beachtet werden. Außerdem sollte das Vorliegen absoluter Schutzhindernisse überprüft werden. Der Anwalt kann die sog. Markenfähigkeit und Eintragungsfähigkeit sowie das Vorliegen absoluter Schutzhindernisse rechtlich prüfen. Dadurch kann das Risiko minimiert werden, dass die Registrierung einer Marke scheitert. Davon, die Marke eigenhändig d. h. ohne anwaltliche Beratung anzumelden, raten wir dringend ab.

    Wo wird eine Marke angemeldet?

    Eine Markenanmeldung kann bezüglich einer deutschen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), bezogen auf eine europäische Marke (Unionsmarke) beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder bei einer internationalen Registrierung (sog. IR-Marken) bei der WIPO (World Intellectual Property Rights Organisation) erfolgen. Darüber hinaus kann eine eingetragene Marke genutzt werden, um eine Amazon-Markenregistrierung (sog. amazon brand registry) vorzunehmen.

    Wie wird eine Marke angemeldet?

    Die Markenanmeldung bzw. Registrierung erfolgt üblicherweise durch eine darauf spezialisierte Anwaltskanzlei.

    Hierbei erfolgt je nach Auftragsumfang üblicherweise zunächst eine (optionale) Marken-/Ähnlichkeitsrecherche. Diese erfolgt über einen externen, spezialisierten  Recherchedienstleister. Zudem muss im Rahmen einer anwaltlichen Beratung der begehrte Schutzumfang ermittelt und ggf. eine Markenstrategie festgelegt werden. Daneben kann durch den Rechtsanwalt das Vorliegen der Schutzvoraussetzungen anwaltlich geprüft und ein individuelles, auf den Mandanten abgestimmtes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellt werden.

    ⇒ Unsere Anwälte für Markenrecht verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Markenanmeldung. Bei uns sind Ihre Marken in sicheren Händen.

    Ist im Vorfeld einer Markenanmeldung eine Ähnlichkeitsrecherche empfohlen?

    Eine sog. Markenrecherche empfiehlt sich, um Kollisionen mit bestehenden Marken und Kennzeichenrechten zu erkennen und zu vermeiden. Es obliegt nämlich grundsätzlich dem Markenanmelder, dafür Sorge zu tragen, dass seine Wunschmarke keine Rechte Dritter verletzt. Dies wird von Seiten des Markenamtes beim Anmeldeverfahren d.h. vor der Eintragung nicht geprüft.

    Um das Risiko durch die Markenanmeldung Rechte Dritter zu verletzen vorab einschätzen und auch die Gefahr eines Widerspruches gegen die Eintragung minimieren zu können, empfehlen wir Ihnen im Vorfeld eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche durchführen zu lassen und sich durch einen versierten Rechtsanwalt markenrechtlich beraten zu lassen. Wir bieten für Unternehmer/Unternehmen unterschiedliche Marken-Recherchepakete ab EUR 79,00 (netto).

    Welche Leistungen umfasst eine Markenanmeldung?

    Unsere Dienstleistung bei einer Markenanmeldung umfasst in der Regel folgende Leistungen:

    • Plausibilitätsprüfung hinsichtlich des Vorliegens der Eintragungsvoraussetzungen
    • Plausibilitätsprüfung hinsichtlich des Vorliegens bestimmter absoluter Schutzhindernisse
    • Erstellen eines individuellen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
    • Markenrecherche/Ähnlichkeitsrecherche (optional)
    • Bewertung der sich aus dem Rechercheergebnis ggf. ergebenden Risiken (optional)

    Auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ist ein besonderes Augenmerk zu richten. Denn dieses bestimmt später den Schutzumfang der Marke. Außerdem kann es nachträglich weder ergänzt, noch erweitert werden.

    Welche Kosten und Gebühren entstehen bei einer Markenanmeldung?

    Die Kosten einer Markenanmeldung setzen sich aus den sog. Amtsgebühren, den Rechtsanwaltsgebühren und ggf. zusätzlichen (optionalen) Recherchekosten zusammen. Amtsgebühren sind die Gebühren, die das jeweilige Markenamt erhebt. Neben der Anmeldegebühr können ggf. weitere Klassengebühren oder Gebühren für ein beschleunigtes Verfahren entstehen.

    Die Gesamtkosten einer Markenanmeldung hängen von verschiedenen Umständen und Faktoren ab. Eine wichtige Rolle spielen dabei zum Beispiel

    • die Markenform und Markenart
    • der gewünschte territoriale Schutzumfang (z. B. Deutschland, EU oder Drittland)
    • die Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen
    • die vorherige Durchführung einer Markenrecherche

    Die Gesamtkosten müssen daher im Einzelfall anhand Ihrer individuellen Wünsche und Bedürfnisse ermittelt werden. Gerne erläutern wir Ihnen die Kosten individuell und machen Ihnen vorab ein unverbindliches Angebot. Teilen Sie uns in einem Telefonat einfach Ihren konkreten Bedarf mit und wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Hierdurch entstehen keinerlei Kosten.

     

    ⇒ Rufen Sie uns an – telefonischer Erstkontakt kostenlos.

    Sonstige Leistungen im Bereich Markenrecht

     

    Wir beraten Mandanten nicht nur zum Thema Markenanmeldung, sondern bieten auch Markenüberwachungen an und führen Schutzdauerverlängerungen, Markenübertragungen (Markenkauf), Inhaberwechsel und Ähnliches durch und erstellen markenrechtliche Lizenzverträge. Daneben beraten und vertreten wir Mandant*innen bei Fragen der Markenverteidigung und in Fällen von Markenrechtsverletzungen und Markenpiraterie. Daneben vertreten wir Markeninhaber vor den Markenämtern, beispielsweise bei Schutzrechtsverlängerungen, Löschungsstreitigkeiten oder in Widerspruchsverfahren sowie bei Streitigkeiten vor den einschlägigen Land- und Oberlandesgerichten.

    Markenüberwachung

     

    Hintergrund

     

    Das Markenamt überprüft im Rahmen von Markenanmeldungen nicht, ob die neu anzumeldende Marke mit eingetragenen Marken kollidiert. Um als Markeninhaber rechtzeitig Kenntnis davon zu erlangen, ob ein Dritter eine Marke anmelden will, die zu der älteren, eingetragenen Marke identisch oder ähnlich ist, empfiehlt sich daher die Beauftragung einer sog. Markenüberwachung.

     

     

    Ziel einer Markenüberwachung

     

    Bei der Markenüberwachung werden die einschlägigen Register ständig auf Neuanmeldungen von Marken überwacht. Im Falle der Anmeldung einer identischen oder ähnlichen Marke durch einen Dritten, erhalten Sie so von uns zeitnah eine sog. Kollisionsmitteilung. Anschließend können wir für Sie rechtliche Schritte gegen die Anmeldung der Kollisionsmarke prüfen bzw. einleiten. Hierbei kommt beispielsweise ein sog. Markenwiderspruch in Betracht. Da dieser Widerspruch nur innerhalb von 3 Monaten (sog. Widerspruchsfrist) zulässig ist, ist es wichtig, ab Eintragung der eigenen Marke eine ständige Markenüberwachung durchführen zu lassen.

     

    ⇒ Möchten Sie eine Markenüberwachung beauftragen? Wir bieten günstige Pauschalpakete ab EUR 179,00 (netto). Gerne informieren wir Sie zu den Möglichkeiten und Kosten – rufen Sie uns unter 069 – 663 68 41 220 an oder schreiben Sie uns.

     

     

     

    Hilfe bei markenrechtlicher Abmahnung

     

    Sie wurden wegen eines angeblichen Markenrechtsverstoßes abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen? Sie sollen durch Verwendung eines Kennzeichens die Markenrechte eines Dritten verletzt haben? Der „Abmahner“ verlangt von Ihnen die Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung?

     

    Bewahren Sie Ruhe und senden Sie uns das Abmahnschreiben. Wir können Sie vertreten, die Sach- und Rechtslage prüfen und mögliche Verteidigungsstrategien aufzeigen. Lassen Sie auf keinen Fall irgendwelche Fristen fruchtlos verstreichen.

     

    ⇒ Wenn Sie Hilfe wegen einer markenrechtlichen Abmahnung benötigen, rufen Sie uns unter 069 – 663 68 41 220 an oder senden Sie uns das Abmahnschreiben per E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Schutzdauerverlängerung und Vertretungsübernahme vor dem Markenamt

     

    Markenschutz ist zeitlich begrenzt auf zehn Jahre. Der Schutz kann verlängert werden, wenn man rechtzeitig eine Schutzdauerverlängerung beantragt. Sie möchten Ihren Markenschutz verlängern lassen oder benötigen eine Kanzlei, die Sie vor dem Markenamt vertritt und für Sie die Fristenkontrolle hinsichtlich der Schutzdauer durchführt?

     

    Gerne können wir uns für Sie als Vertreter beim Markenamt (DPMA, EUIPO oder WIPO) bestellen und die Fristen für die Schutzdauer Ihrer Marke überwachen und/oder Schutzdauerverlängerungen durchführen.

     

    ⇒ Gerne informieren wir Sie zu den Kosten – rufen Sie uns unter 069 – 663 68 41 220 an oder schreiben Sie uns.

     

     

     

    Marke verteidigen und sich gegen Rechtsverletzungen zur Wehr setzen

     

    Unsere Anwälte für Markenrecht beraten Mandanten auch bei Fragen der Markenverteidigung und in Fällen von Markenrechtsverletzungen und Markenpiraterie. Mit der Eintragung Ihrer Marke im Markenregister ist es einfacher, Ihre Marke zu verteidigen und sich gegen die Verwendung ähnlicher oder identischer Marken und verwechslungsfähiger Zeichen juristisch zur Wehr zu setzen sowie gegen die missbräuchliche Nutzung der eigenen Marke oder ähnlicher Zeichen durch Dritte vorzugehen.

     

     

    Markenrechtliche Ansprüche

     

    Wenn Ihre eingetragene Marke oder ein ähnliches Zeichen von Dritten im geschäftlichen Verkehr genutzt wird (z.B. Nachahmungen, Plagiate etc.), können Ihnen als Markeninhaber folgende Ansprüche zustehen:

     

    • Beseitigung und künftige Unterlassung
    • Auskunftsansprüche über den Umfang der Verwendung
    • ggf. Ansprüche auf Herausgabe und Vernichtung (z.B. Plagiatsware)
    • Schadensersatzansprüche (z. B. auf Zahlung einer angemessenen Lizenz)

     

    Diese Ansprüche können wir für Sie sowohl außergerichtlich und auch gerichtlich geltend machen. Hierbei können folgende Maßnahmen in Betracht kommen:

     

    • Abmahnung
    • Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
    • Unterlassungsklage
    • Auskunfts- & Schadensersatzklage

     

    Gerne informieren wir Sie zu hierzu – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.