Markenanmeldung vom Rechtsanwalt
✓ Markenanmeldung zum Festpreis für Unternehmen, Selbstständige & KMUs
✓ Spezialisierte Kanzlei – bundesweit tätig
✓ individuelle u. rechtssichere Markenstrategie

✓ Markenanmeldung zum Festpreis für Unternehmen, Selbstständige & KMUs
✓ Spezialisierte Kanzlei – bundesweit tätig
✓ individuelle u. rechtssichere Markenstrategie
✔ strategische Markenberatung für Unternehmen
✔ Marken-Portfolio-Management, Recherchen u. Überwachung
✔ Kanzleisitz in Frankfurt – bundesweit tätig
✔ Vertretung vor DPMA, EUIPO, WIPO und Gerichten
✔ Langjährige Erfahrung mit Markenanmeldungen
✔ Fokus auf Unternehmen & B2B-Mandant*innen
✔ Vertretung von Unternehmen aller Größen
✔ Expertise aus einer Vielzahl von Markenrechtsmandaten
Ohne professionelle Beratung drohen Unternehmern:
➩ Daher empfehlen wir eine professionelle Markenanmeldung (inkl. einer Ähnlichkeitsrecherche) vom spezialisierten Anwalt. So können Sie Ihre Marke strategisch und rechtssicher registrieren lassen.
Als Marke können Sie beispielsweise ein Logo, eine Produktbezeichnung, einen Firmennamen, einen Künstlernamen und sonstige Bezeichnungen eintragen lassen. Wir sind auf das Markenrecht und auf Markenanmeldungen spezialisiert und ständig mit damit betraut, B2B-Mandantenzum Markenschutz und zur Markenstrategie zu beraten und Marken eintragen zu lassen.

✔ Markenrecherche: Identitäts- & Ähnlichkeitsprüfung
✔ Strategische Klassenwahl: Individuelles u. optimiertes Waren- & Dienstleistungsverzeichnis
✔ Markenanmeldung: Einreichung bei DPMA, EUIPO oder WIPO
✔ Widerspruch & Verteidigung: Schutz Ihrer Rechte bei Konflikten
✔ Vertreterbestellung, Fristenkontrolle & Schutzdauerverlängerung
Gerne prüfen wir Ihre Wunschmarke und bringen diese zur Anmeldung. Dabei nehmen wir auf Wunsch alle damit verbundenen Schritte wie z.B. eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche, die Kommunikation mit dem zuständigen Markenamt und die Fristenkontrolle für Sie wahr. Bei uns werden Sie individuell vom Anwalt beraten – kein Callcenter und keine Massenabfertigung.
Bei WeSaveYourCopyrights können Sie Ihr Wunschkennzeichen als deutsche Marke, als Unionsmarke (europäische Marke) oder als sog. IR-Marke (internationale Registrierung über die WIPO) anmelden lassen. Wenn wir Ihr Marke anmelden, ist diese nach der Registrierung auch für amazon brand registry geeignet.
Einfach Kontaktformular ausfüllen und Sie erhalten von uns schnellstmöglich ein Angebot!
Unsere Mandant*innen
So läuft die Markenanmeldung ab
Erstprüfung Ihrer Marke: Kostenlose Ersteinschätzung zur abstrakten Eintragungsfähigkeit
Markenrecherche (optional): Prüfung auf kollidierende Marken zur Vermeidung von Widersprüchen und Abmahnungen
Schutzstrategie: Auswahl optimaler Klassen und Erstellung eines individuellen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
Anmeldung: Einreichung der Antragsunterlagen bei DPMA, EUIPO oder WIPO
Verteidigung & Widerspruch: Falls nötig, konsequente Verteidigung und Durchsetzung von Rechten aus der Marke
* Die Amtsgebühren kommen jeweils hinzu
Eine Markenanmeldung ist nicht nur Grundlage für die langfristige Nutzung und den nachhaltigen Aufbau einer Marke, sondern auch ein wichtiges Instrument zur dauerhaften Sicherung Ihrer Rechte und des in der Marke verkörperten Wertes. Wenn Ihre Wunschmarke im Markenregister eingetragen wird, erlangen Sie als Markeninhaber Schutz nach den markenrechtlichen Vorschriften und Gesetzen. Eine erfolgreiche Markeneintragung bietet insbesondere folgende Vorteile:
Aus unseren langjährigen Erfahrungen raten wir Mandant*innen grundsätzlich dringend davon ab, eine Marke eigenhändig anzumelden. Von juristischen Laien werden von der Markenfindung, über die Markenstrategie bis zum Anmelde- und Eintragungsverfahren häufig viele Fehlern gemacht. Solche Fehler sind nicht nur vermeidbar, sondern führen oftmals auch dazu, dass es zu teuren Markenrechtsstreitigkeiten kommt oder, dass der Schutzumfang eingeschränkt ist. Fehler bei der Markenanmeldung können sogar dazu führen, dass Fristen versäumt werden oder, dass die Eintragung gänzlich scheitert.
Daher ist es ratsam, eine Marke von einem kompetenten Anwalt für Markenrecht anmelden zu lassen. Wenn wir für Sie eine Marke anmelden, erhalten Sie vom spezialisierten Markenrechtsanwalt eine versierte markenstrategische Beratung zum empfohlenen Schutzumfang und unter Berücksichtigung der individuellen Einzelfallumstände. Dadurch können etwaige Eintragungshindernisse erkannt und Risiken besser eingeschätzt werden. Diese individuelle markenstrategische Beratung durch einen versierten Anwalt für Markenrecht ist immer im Preis der Markenanmeldung enthalten.
Wenn sie uns mit einer Markenanmeldung beauftragen, kann dies neben der Markenanmeldung als solcher, je nach gebuchtem Paket in der Regel folgende Leistungen umfassen:
Wenn Sie von uns eine Marke anmelden lassen wollen, benötigen wir folgende Informationen:
Nach der Beauftragung erörtern wir mit Ihnen zunächst Ihr Geschäftskonzept und den passenden Schutzumfang. Dabei geht es insbesondere um den räumlichen Schutzbereich, die Waren- und Dienstleistungsklassen, für die Sie Schutz beanspruchen möchten sowie das zu Ihrem Budget passende Leistungspaket.
Eine Marke kann – je nach gewünschtem räumlichen Schutzbereich – beispielsweise als deutsche Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder als europäische Marke (sog. Unionsmarke) beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet werden. Darüber hinaus kann eine eingetragene Marke als sog. Basismarke bei der WIPO (World Intellectual Property Rights Organisation) auf weitere Länder erstreckt werden (sog. IR-Marke bzw. International Registrierung). Wir beraten Sie hierzu nach der Beauftragung gerne in einem persönlichen Gespräch.
Die Markenanmeldung beim Anwalt erfolgt üblicherweise nach einer sog. Marken-/Ähnlichkeitsrecherche. Diese ist optional, aber aus anwaltlicher Vorsicht dringend empfohlenen. Denn die Markenämter prüfen nicht, ob die Anmeldung einer Marke Rechte Dritter (z.B. bestehende Marken) verletzt. Durch eine professionelle Markenrecherche können rechtliche Risiken (z.B. Markenkollisionen und Widersprüche) frühzeitig erkannt und das Risiko für Streitigkeiten minimiert werden. Als Anwalt für Markenanmeldungen bieten wir Unternehmern und Unternehmen verschiedene Recherchepakete ab EUR 79,00 (netto). Weitere Infos zu unseren Leistungen im Bereich Marken-/Ähnlichkeitsrecherchen finden Sie hier.
Im Vorfeld der Anmeldung prüft ein spezialisierter Rechtsanwalt das Vorliegen der Markenfähigkeit und der erforderlichen Schutzvoraussetzungen. Bei offensichtlichen Risiken im Hinblick auf sog. absoluten Schutzhindernisse erhalten Sie von uns dazu einen Hinweis und eine anwaltliche Einschätzung sowie mögliche Lösungsstrategien.
Auf Grundlage Ihrer Angaben erstellen wir für Sie ein maßgeschneidertes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Dieses berücksichtigt die internationale sog. Nizza-Klassifikation. Den Entwurf übermitteln wir Ihnen zur Durchsicht. Die Anmeldung wird erst nach Freigabe des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses durchgeführt.
Den Antrag zur Registrierung Ihrer Wunschmarke übermitteln wir nach Freigabe des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses zusammen mit allen erforderlichen Informationen und Dokumenten auf elektronischem Weg an das zuständige Markenamt.
Nach Eingang des Antrags auf Eintragung Ihrer Marke beim zuständigen Markenamt schließt sich der Eintragungsprozess d.h. das sog. Anmeldeverfahren an. Dies kann – je nach Amt und zuständiger Abteilung – unterschiedlich lange dauern. In der Regel erfolgt eine Entscheidung über die Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) innerhalb von einigen Wochen. Gegen gesonderte Gebühr kann eine beschleunigtes Verfahren beantragt werden. Beim europäischen Markenamt (EUIPO) erfolgt die Eintragung regelmäßig frühestens nach 3 Monaten (nach Ablauf der Widerspruchsfrist). Möglicherweise kommt es von Seiten der Markenämter zu Rückfragen, Monierungen oder Hinweisen. Diese werden von uns für Sie entgegengenommen und an Sie weitergeleitet bzw. bearbeitet.
Innerhalb einer 3-monatigen sog. Widerspruchsfrist können Dritte einen Widerspruch gegen die Registrierung Ihrer Marke einlegen. Wenn dies geschieht, schließt sich ein sog. Widerspruchsverfahren an. Ist der Widerspruch des Dritten begründet bzw. erfolgreich, wird Ihre Wunschmarke nicht eingetragen bzw. sie wird wider gelöscht. Das Risiko eines erfolgreichen Widerspruchs kann durch eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche (siehe oben) erheblich minimiert werden. Im Vorfeld einer Markenanmeldung ist eine solche Ähnlichkeitsrecherche daher grundsätzlich empfohlen.
Wenn die Markeneintragung erfolgreich ist, erhalten Sie von uns die vom Amt ausgestellte Markenurkunde.
Als Ihr Anwalt bestellen wir uns bei Markenamt nicht nur für die Korrespondenz im Rahmen der Markenanmeldung, sondern auch darüber hinaus als Ihr Vertreter. Das bedeutet, dass wir uns für di Dauer der Schutzfrist etwaige Schreiben des Markenamtes für Sie entgegennehmen und Ihnen Mitteilungen des Amts weiterleiten. Ferner übernehmen wir die Fristenkontrolle hinsichtlich etwaiger Schutzdauerverlängerungen und führen für Sie auf Wunsch bzw. bei Bedarf die gesamte Kommunikation mit dem Markenamt.
Bei der Markenanmeldung müssen neben den rechtlichen Eintragungsvoraussetzungen (sog. Markenfähigkeit, Eintragungsfähigkeit bzw. Nichtvorliegen absoluter Schutzhindernisse) auch diverse Formvorschriften beachtet werden. Wir empfehlen daher grundsätzlich, das Sie Ihre Wunschmarke bzw. Ihr Wunschkennzeichen von einer auf Markenanmeldungen spezialisierten Kanzlei als Marke eintragen lassen.
Bei der Auswahl einer Wunschmarke ist darauf zu achten, dass diese unterscheidungskräftig ist. Wenn die Wunschmarke keine Unterscheidungskraft aufweist, liegt ein sog. absolutes Schutzhindernis vor und die Marke ist nicht eintragungsfähig.
Als unterscheidungskräftig gelten Zeichen, die geeignet erscheinen, als Hinweis auf die betriebliche Herkunft bestimmter Waren oder Dienstleistungen verstanden zu werden und somit die Waren oder Dienstleistungen des Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn die Wunschmarke nur aus solchen Zeichen oder Angaben besteht, die zur Bezeichnung der Ware oder Leistung als solcher oder zur Beschreibung von deren Merkmalen wie z.B. der Beschaffenheit, der Menge, der Qualität oder der geographischen Herkunft dienen kann.
Eine Wunschmarke, die keine ausreichende Unterscheidungskraft besitzt, wird vom Markenamt nicht eingetragen. Wenn wir Bedenken hinsichtlich der Unterscheidungskraft Ihrer Wunschmarke haben, weisen wir vorab darauf hin und zeigen Ihnen alternative Möglichkeiten auf.
Grundsätzlich ist es auch zu empfehlen, das Vorliegen von sog. relativen Schutzhindernissen anwaltlich überprüfen zu lassen. Denn das Markenamt prüft nicht, ob bereits ähnliche oder identische Marken im Register existieren und, ob Ihre Wunschmarke Rechte Dritter verletzt. Dadurch kann es passieren, dass die Anmeldung oder Benutzung Ihrer Wunschmarke Marken- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzt und es dadurch zu Markenstreitigkeiten mit Inhabern älterer Marken kommt. Außerdem kann es in Kollisionsfällen dazu kommen, dass Dritte gegen Ihre Markenanmeldung einen sog. Markenwiderspruch einlegen. Markenwidersprüche kommen in ca. 20% aller Markenanmeldungen vor.
Unsere auf Markenrecht spezialisierten Anwälten kennen sich bestens mit den Eintragungsvoraussetzungen und den formellen Anforderungen bei einer Markenanmeldung aus. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, Ihre Wunschmarke erfolgreich zur Eintragung zu bringen sowie Widersprüche und Markenrechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
✔ Sämtlich Details erörtern wir mit Ihnen im Zuge der Mandatierung und erstellen auf Grundlage dessen eine individuelle Anmeldestrategie sowie ein für Sie maßgeschneidertes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.
✔ Unsere Anwälte sind im Bereich Markenrecht versiert. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich von Markenanmeldungen.
Marken bestimmen heute bei vielen Unternehmen über 70 Prozent des Unternehmenswerts. Lassen Sie daher von unseren spezialisierten Anwälten für Markenrecht unbedingt Ihre Marke, Ihren Firmennamen oder Ihren Produktnamen schützen. Durch eine Markenanmeldung sichern Sie sich eine absolute Rechtsposition und haben viele Vorteile.
Wir beraten Mandanten nicht nur zum Thema Markenanmeldung, sondern bieten auch Markenüberwachungen an und führen Schutzdauerverlängerungen, Markenübertragungen (Markenkauf), Inhaberwechsel und Ähnliches durch und erstellen markenrechtliche Lizenzverträge. Daneben beraten und vertreten wir Mandant*innen bei Fragen der Markenverteidigung und in Fällen von Markenrechtsverletzungen und Markenpiraterie. Daneben vertreten wir Markeninhaber vor den Markenämtern, beispielsweise bei Schutzrechtsverlängerungen, Löschungsstreitigkeiten oder in Widerspruchsverfahren sowie bei Streitigkeiten vor den einschlägigen Land- und Oberlandesgerichten.
Das Markenamt überprüft im Rahmen von Markenanmeldungen nicht, ob die neu anzumeldende Marke mit eingetragenen Marken kollidiert. Um als Markeninhaber rechtzeitig Kenntnis davon zu erlangen, ob ein Dritter eine Marke anmelden will, die zu der älteren, eingetragenen Marke identisch oder ähnlich ist, empfiehlt sich daher die Beauftragung einer sog. Markenüberwachung.
Bei der Markenüberwachung werden die einschlägigen Register ständig auf Neuanmeldungen von Marken überwacht. Im Falle der Anmeldung einer identischen oder ähnlichen Marke durch einen Dritten, erhalten Sie so von uns zeitnah eine sog. Kollisionsmitteilung. Anschließend können wir für Sie rechtliche Schritte gegen die Anmeldung der Kollisionsmarke prüfen bzw. einleiten. Hierbei kommt beispielsweise ein sog. Markenwiderspruch in Betracht. Da dieser Widerspruch nur innerhalb von 3 Monaten (sog. Widerspruchsfrist) zulässig ist, ist es wichtig, ab Eintragung der eigenen Marke eine ständige Markenüberwachung durchführen zu lassen.
⇒ Möchten Sie eine Markenüberwachung beauftragen? Wir bieten günstige Pauschalpakete ab EUR 179,00 (netto). Gerne informieren wir Sie zu den Möglichkeiten und Kosten – rufen Sie uns unter 069 – 663 68 41 220 an oder schreiben Sie uns.
Sie wurden wegen eines angeblichen Markenrechtsverstoßes abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen? Sie sollen durch Verwendung eines Kennzeichens die Markenrechte eines Dritten verletzt haben? Der „Abmahner“ verlangt von Ihnen die Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung?
Bewahren Sie Ruhe und senden Sie uns das Abmahnschreiben. Wir können Sie vertreten, die Sach- und Rechtslage prüfen und mögliche Verteidigungsstrategien aufzeigen. Lassen Sie auf keinen Fall irgendwelche Fristen fruchtlos verstreichen.
⇒ Wenn Sie Hilfe wegen einer markenrechtlichen Abmahnung benötigen, rufen Sie uns unter 069 – 663 68 41 220 an oder senden Sie uns das Abmahnschreiben per E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Markenschutz ist zeitlich begrenzt auf zehn Jahre. Der Schutz kann verlängert werden, wenn man rechtzeitig eine Schutzdauerverlängerung beantragt. Sie möchten Ihren Markenschutz verlängern lassen oder benötigen eine Kanzlei, die Sie vor dem Markenamt vertritt und für Sie die Fristenkontrolle hinsichtlich der Schutzdauer durchführt?
Gerne können wir uns für Sie als Vertreter beim Markenamt (DPMA, EUIPO oder WIPO) bestellen und die Fristen für die Schutzdauer Ihrer Marke überwachen und/oder Schutzdauerverlängerungen durchführen.
⇒ Gerne informieren wir Sie zu den Kosten – rufen Sie uns unter 069 – 663 68 41 220 an oder schreiben Sie uns.
Unsere Anwälte für Markenrecht beraten Mandanten auch bei Fragen der Markenverteidigung und in Fällen von Markenrechtsverletzungen und Markenpiraterie. Mit der Eintragung Ihrer Marke im Markenregister ist es einfacher, Ihre Marke zu verteidigen und sich gegen die Verwendung ähnlicher oder identischer Marken und verwechslungsfähiger Zeichen juristisch zur Wehr zu setzen sowie gegen die missbräuchliche Nutzung der eigenen Marke oder ähnlicher Zeichen durch Dritte vorzugehen.
Wenn Ihre eingetragene Marke oder ein ähnliches Zeichen von Dritten im geschäftlichen Verkehr genutzt wird (z.B. Nachahmungen, Plagiate etc.), können Ihnen als Markeninhaber folgende Ansprüche zustehen:
Diese Ansprüche können wir für Sie sowohl außergerichtlich und auch gerichtlich geltend machen. Hierbei können folgende Maßnahmen in Betracht kommen:
⇒ Gerne informieren wir Sie zu hierzu – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
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